Inklusion in der Bildung: Fragen und Antworten
Teamwork sind Softskills, die in unserer Gesellschaft und Arbeitswelt immer wichtiger werden. Das Gefühl der Anerkennung und die Willkommenskultur tragen zu einem angstfreien Klima bei. Kinder, die der permanenten Angst ausgesetzt sind, „sitzen zu bleiben“, die Schule wechseln zu müssen oder zu versagen, können nicht gut lernen. Inklusive Bildung vertritt ein demokratisches Bildungsverständnis. Alle Kinder sollen gleichberechtigt und chancengleich lernen können.
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Zu einer inklusiven Schulkultur gehört eine gleichberechtigte Beteiligung der Eltern als erste Expert*innen für ihre Kinder. Beginnend mit dem Anmeldegespräch an einer Schule braucht Inklusion eine Gesprächskultur, die Eltern „auf Augenhöhe“ anspricht und einbezieht. Weniger machtvolle Beratung durch Lehrkräfte als vielmehr gemeinsam getragene Zielvereinbarungen zwischen Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern sind der Weg zu hochwertiger inklusiver Bildung. Für Eltern schafft das Transparenz und Verbindlichkeit in der Begleitung des Bildungsprozesses ihrer Kinder. Als wirksam haben sich die zum Beispiel die folgenden Formen herausgestellt:
- Anmelde- und Aufnahmegespräche, auch für die Offene Ganztagsschule bzw. sonstige Formen der Über-Mittag-Betreuung an Schulen, in der es um die Herstellung der individuell notwendigen Vorkehrungen für gelingendes Lernen des einzelnen Kindes geht.
- Regelmäßige, mindestens halbjährliche Gespräche über den Stand des Bildungsprozesses des Kindes, gegebenenfalls mit Zielvereinbarungen zur weiteren Begleitung
- Thematisierung der inklusiven Prozesse in schulischen Gremien mit dem Ziel, die inhaltliche Ausgestaltung inklusiver Bildung an der jeweiligen Schule zu optimieren
- Austauschtreffen mit anderen Eltern, deren Kinder mit Behinderung an der gleichen Schule oder im Viertel/Sozialraum sind
- Einbindung der Expertise von Selbsthilfegruppen, z.B. zur Information über verschiedene Behinderungsbilder
Link: Geeignete Adressen im gesamten Bundesgebiet finden Sie hier .
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Ganz unabhängig von der Aufnahme eines Schülers mit einem sogenannten „sonderpädagogischen Förderbedarf“ oder einer Behinderung können Schulen jederzeit damit beginnen, einen inklusiven Schulentwicklungsprozess zu starten. Zusätzliche Ressourcen und Personal für Inklusion können für die Schulentwicklung wichtige Beiträge leisten und sind daher grundsätzlich begrüßenswert.
Sie ersetzen jedoch nicht die hierfür erforderlichen Einstellungen und Haltungen der am Schulentwicklungsprozess beteiligten Akteure. Für den Einstieg in eine inklusive Schulentwicklung ist vor allem die Bereitschaft notwendig, sich mit der vorhandenen Vielfalt in der Schülerschaft, unter den Eltern und KollegInnen aktiv auseinanderzusetzen und sich das Ziel zu setzen, auch die Diversität pädagogischer Konzepte zum Ausgangspunkt der Gestaltung des Schullebens und der Lernangebote zu machen.
Inklusion findet nicht erst statt, wenn ein Kind mit einer sogenannten geistigen oder schweren Behinderung zur Schülerschaft gehört.
Inklusive Pädagogik zielt darauf, die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Kompetenzen und Interessen aller Schülerinnen und Schüler stärker zu berücksichtigen und dieser Vielfalt nicht mit externen Differenzierungen oder Gruppenbildungen, sondern z.B. mit einer individualisierungsfähigen Didaktik in gemeinsamen Lernangeboten zu begegnen.
Instrumente, wie der Index für Inklusion, können die gesamte Schulgemeinschaft im Schulentwicklungsprozess und den dazu erforderlichen Reflexionen und Handlungen unterstützen.
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Schulbegleiter, Schulassistenten, Integrationshelfer, Inklusionsassistenten, Individualbegleiter üben alle den gleichen Beruf aus. Sie begleiten Schüler mit körperlichen, geistigen und (drohenden) seelischen Beeinträchtigungen auf der Grundlage der Eingliederungshilfe im Schulalltag. Ein Schulbesuch dieser Schüler wäre ohne den Einsatz von Schulbegleitern nicht oder nur eingeschränkt möglich. Aufgabe von Schulbegleitern ist es, dem Schüler den Schulbesuch zuerst einmal zu ermöglichen und dann zu erleichtern. Erleichtern bedeutet aber nicht, dass Schulbegleiter „ihren“ Schüler bei Dingen unterstützen, die dieser eigentlich allein könnte. Die Aufgaben von Schulbegleitern setzen da an, wo der Schüler durch seine Beeinträchtigung bedingt Unterstützung benötigt. Dazu gehören u. a. Unterstützungen im lebenspraktischen Bereich (Begleitung zur Toilette, Wickeln oder Hilfe beim An- und Ausziehen), Strukturierung des Schulalltags (der Tag selber, aber auch das Material) Unterstützung bei Konzentration, Motivation und Fokussierung der Aufmerksamkeit, Eingliederung in die Gruppe, Deeskalation und Reflektion bei Konflikten und Prävention und Schutz bei fremd und selbstgefährdenden Verhalten.
Seitdem jeder Schüler einen Rechtsanspruch auf den Schulbesuch einer Regelschule hat, steigt die Zahl der Schulbegleiter an. Gleichzeitig erweitern sich auch das Aufgabenfeld (s.o.) und die Betreuungsmodelle. Früher wurden Schulbegleiter im Rahmen ihres Zivildienstes oder des freiwilligen sozialen Jahres an Förderschulen in einer 1:1 Begleitung eingesetzt. D.h. ein Schulbegleiter unterstützte einen Schüler. Heute überwiegen weiterhin die 1:1 Begleitungen. Parallel dazu entwickeln sich aber auch weitere Modelle wie das 1:2 (auch Tandem genannt), 1:3 und das Klassenhelfermodell. Auch die Zahl der Pool- bzw. Budgetschulen nimmt zu.
Das gängigste Modell, die 1:1 Betreuung, hat den Vorteil, dass sich ein Schulbegleiter nur um einen Schüler kümmern muss. Er kann sich ihm ganz widmen und muss sich nur auf ihn konzentrieren. Gleichzeitig können in diesen Vorteilen auch Gefahren liegen. Der Schulbegleiter muss aufpassen, dass sich sein Schüler nicht zu sehr auf ihn verlässt. Auch begleitete Schüler müssen (sofern möglich) z. B. lernen, um Hilfe zu fragen. Sie sollen soweit wie möglich selbständig und unabhängig werden. Sitzt aber permanent jemand neben ihm, ist die Verlockung natürlich groß, den einfachsten Weg zu gehen. Das 1:1 Modell bringt zwei weitere Nachteile mit sich. Es ist zum einen immer darauf zu achten, dass der Schüler durch die Schulbegleitung nicht stigmatisiert wird und die Akzeptanz des Schulbegleiters durch den Schüler kann in diesem Modell mit zunehmendem Alter des Schülers sinken. Gerade bei Schülern in der Pubertät ist zu beobachten, dass sie so sein wollen wie ihre Mitschüler. Sie wollen selbständig und unabhängig sein. Ein Schulbegleiter an der Seite begünstigt diesen Wunsch nicht unbedingt.
Die Gefahren der möglichen Stigmatisierung oder der mangelnden Akzeptanz sind in 1:2 / 1:3 Betreuung niedriger. Denn unterstützt ein Schulbegleiter zwei oder sogar drei Schüler, steigt sein Stellwert und damit die Akzeptanz in der Klasse. Hilfe anzunehmen wird „normaler“, wenn man nicht der einzige ist, der diese benötigt. Eingesetzt werden solche Begleitungen, wenn mehrere Schüler in einer Klasse Unterstützung benötigen, sie aber auch eine gewisse Selbständigkeit haben und so keine rundum Begleitung nötig ist. Befinden sich 2 oder 3 Schüler mit derartigen Bedarfen in der Klasse, bekommen sie einen gemeinsamen Schulbegleiter. Dies klingt erst einmal nach Mehrarbeit für den Schulbegleiter, ist es aber nicht, da die Schüler wie geschrieben keinen vollumfänglichen Unterstützungsbedarf haben. Für die Schüler ist dieses Modell von Vorteil, weil sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten lernen müssen, für sich selbst verantwortlich zu sein, nach Hilfe zu fragen und auch mal abzuwarten. Um allen zu betreuenden Schülern gerecht werden zu können, sind klare und regelmäßige Absprachen mit den Lehrern Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
Ein Klassenhelfer wird in Klassen eingesetzt, die mehrere Schüler mit Unterstützungsbedarf besuchen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrer und Schulbegleiter sind hier Voraussetzung. Schulbegleiter und Lehrer haben die Möglichkeit den Einsatz des Schulbegleiters flexibel zu handhaben. Sie können immer wieder aufs Neue entscheiden, welcher Schüler wann welche Unterstützung benötigt. Die Gefahr der Stigmatisierung und der mangelnden Akzeptanz sind gering.
Pool- und Budgetschulen liegt ein anderes Konzept zugrunde. Die Träger stellen der Schulen eine bestimmte Anzahl - d. h. einen Pool - an Schulbegleitern zur Verfügung. Diese werden normalerweise einer festen Klasse oder einem bestimmten Schüler zugeordnet. Schule und Schulbegleiter sind aber flexibel in der Einteilung. Ist z. B. bei einem Ausflug mehr Unterstützung nötig, können die Schulbegleiter flexibel zugeteilt werden. Neben der hohen Flexibilität ist ein entscheidender Vorteil, dass die Träger andere Arbeitsmöglichkeiten haben. Da meist nur ein Träger pro Schule die Schulbegleiter stellt, können z. B. Teamsitzungen und Mitarbeitersprechtage eingerichtet werden. Auch extra auf die Schulen zugeschnittene Fortbildungen können angeboten werden.
Zusammenfassend kann man festgehalten, es gibt verschiedene Modelle in der Schulbegleitung. Jedes Modell hat allgemein gesehen seine Vor- und Nachteile. Um das richtige Modell zu finden, muss individuell nach den Bedarfen jedes Schülers auch unter Berücksichtigung der Klasse und der Schulform entschieden werden.
Wie der Name schon sagt, begleiten Schulbegleiter ihre Schüler während der Schulzeit. Viele Schüler benötigen ihren Schülerbegleiter nur für einen gewissen Zeitraum. Dies können einige Monate oder auch Jahre sein. Andere sind aufgrund ihrer Beeinträchtigung bis zu ihrem Schulabschluss auf einen Schulbegleiter angewiesen. Für einige dieser jungen Menschen ist ein selbständiges Leben ohne Begleitung nach dem Schulabschluss auf Grund Ihrer Beeinträchtigung nicht möglich. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten Unterstützung zu bekommen, abgestimmt auf die Bereiche, in denen Unterstützung nötig ist. So gibt es z. B. eine Arbeitsassistenz, eine Studienassistenz oder auch eine umfassendere persönliche Assistenz, die selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Im Falle einer persönlichen Assistenz wird abgestimmt, wann und in welchen Bereichen eine Assistenz nötig ist. Dies kann z. B.. in der Pflege, im Haushalt oder in der Freizeit sein.
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Vieles hängt davon ab, wie die jeweilige Schule im Einzugsgebiet wahrgenommen wird und welchen Ruf sie genießt. An meiner damaligen Schule wurde von den Eltern nicht mehr infrage gestellt, dass es eine Schule für alle ist. Viele Eltern, die für ihr behindertes Kind eine Schule suchten, kamen ganz gezielt zu uns und wollten, dass ihr Kind unsere Schule besucht. In meiner Tätigkeit im Beirat Inklusive Schule bin ich aber auch Eltern begegnet, die den Erhalt von Förderzentren – also Schulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – vehement einforderten. Ich glaube, manche Eltern suchen den Schutzraum für ihr behindertes Kind.
Nachvollziehen kann ich die Angst betroffener Eltern, dass den bedürftigen Kindern der Nachteilsausgleich streitig gemacht werden könnte, bzw. dass die für die Lehrertätigkeit notwendigen „neuen“ sonderpädagogischen Kompetenzen noch nicht ausreichend in die Lehrerbildung integriert wurden. Inklusive Schulen öffnen ja ihre Türen weitgehend uneingeschränkt für alle Kinder und kein Kind sollte durch eine Statusdiagnostik etikettiert werden. Dennoch müssen wir im Prozess der Förderplanung klar feststellen, was das Kind braucht, um erfolgreich zu lernen bzw. um gefördert zu werden.
Meine Erfahrung in mehr als 20 Jahren mit schwerer behinderten Kindern hat mich aber überzeugt, dass auch geistig behinderte und schwer mehrfach behinderte Kinder in der Regel mit dem „normalen“ Schulleben zurechtkommen, wenn sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern eine weitgehend vorurteilsfreie Haltung handlungsleitend ist. Und hierfür gilt: Ängste und Vorbehalte können am besten abgebaut werden, wenn wir miteinander im Gespräch bleiben und Begegnungen von ganz unterschiedlichen Kindern der Normalfall ist – und zwar bereits vor dem Eintritt in die Schule.
Erfahren Sie mehr zum Thema "Elternarbeit" an unserem Beispiel der Marie-Kahle-Gesamtschule Bonn