Arbeiten mit Behinderung: Unterstützungsangebote
Arbeiten mit Behinderung: Beratungsangebote
Agentur für Arbeit / Berufsberatung für Menschen mit Behinderung:
Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung anstreben, können sich bei der örtlichen Agentur für Arbeit beraten lassen. Sie bieten spezielle Berufsberatungen an, um individuelle berufliche Interessen, Stärken und Wünsche mit möglichen Ausbildungswegen abzugleichen.
Außerdem helfen sie bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten, wie etwa dem „Budget für Ausbildung“.
Die Beratung kann telefonisch, per Video oder persönlich erfolgen.
Bildungswerke der Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas, Diakonie):
Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder die Diakonie bieten ebenfalls Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung beginnen möchten. Sie helfen bei der beruflichen Orientierung und geben Informationen über angepasste Bildungsangebote.
Beratung gibt es bundesweit bei dem jeweils zuständigen Ortsverband und kann über die Suchmasken auf den unten stehenden Seiten gefunden werden.
Sozialverband Deutschland (SoVD):
Der SoVD unterstützt Menschen mit Behinderung bei arbeitsrechtlichen Problemen, wie:
- Konflikten mit dem Arbeitgeber oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Wie kann ich einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?
- Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenparkplatz?
- Wann habe ich Anspruch auf Assistenzleistungen?
- Wie kann ich einen Gleichstellungsantrag stellen und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Sie bieten juristische Beratung und helfen bei der Durchsetzung von Rechten.
Kontakt:
Telefon: 030 / 7262220
E-Mail: kontakt@sovd.de
LWL-Inklusionsamt Arbeit – Jobcoaching:
Falls ein Arbeitnehmer mit Behinderung Schwierigkeiten am Arbeitsplatz hat, kann das Jobcoaching des LWL-Inklusionsamtes helfen.
Hier wird durch gezieltes Coaching am Arbeitsplatz die Kommunikation verbessert und Probleme bei der Arbeit werden durch individuelle Unterstützung gelöst.
Weitere Beratungsschwerpunkte:
- Der besondere Kündigungsschutz
- Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen
- Budget für Arbeit
Kontakt:
Mail: inklusionsamt-arbeit@lwl.org
Telefon: 0251 591-6555 / Fax: 0251 591-6818
Der VdK Sozialverband
Der VdK bietet rechtliche Beratung und Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen für Menschen mit Behinderung. Sie unterstützen in Fällen von Diskriminierung oder ungerechtfertigter Kündigung und vertreten Mitglieder vor Sozialgerichten.
Beratung finden Sie bei den jeweiligen Beratungsstellen vor Ort.
Kontakt:
Telefon: 0309210 580-0 /Fax: 0309210 580-999
Wir freuen uns über Ihre Tipps!
Was nützt der Schwerbehindertenausweis im Job?
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur Menschen mit einer Schwerbehinderung. Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Den Grad der Behinderung legt das Versorgungsamt fest.
Menschen mit Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche bekommen, beispielsweise in der Freizeit oder im Arbeitsleben. Der Grund dafür ist, dass Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag oft höhere Kosten haben. So müssen sie zum Beispiel mehr Geld für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege ausgeben. Um diesen und andere Nachteile zumindest etwas auszugleichen, gibt es die Nachteilsausgleiche.
Beispiele für Nachteilsausgleich im Arbeitsleben sind:
- Ein besonderer Kündigungsschutz
- Ein früherer Renteneintritt
- Zusätzliche Urlaubstage
Wo bekomme ich Hilfe auf dem Weg zur Arbeit?
Je nach Form der Einschränkung benötigen manchen Menschen mit Behinderung Hilfe auf dem Weg zur Arbeit. Dabei gibt es verschiedene Formen der Unterstützung.
Mit dem eigenen Auto zur Arbeit: Unterstützungsangebote
Menschen mit Behinderung, die einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 oder mehr haben bekommen Erleichterungen bei der Kfz-Steuer. Wie hoch diese Steuererleichterung ist, hängt von der Art der Behinderung ab.
Befreiung von der Kfz-Steuer:
Sie müssen keine Kfz-Steuer bezahlen, wenn Sie eines dieser Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben:
- H = Hilflosigkeit
- Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- 50 Prozent Kfz-Steuer:
Sie müssen die Hälfte der Kfz-Steuer bezahlen, wenn Sie eines dieser Merkzeichen haben:
- G = Gehbehinderung
- Gl = Gehörlosigkeit
Parken auf Behindertenparkplätzen
Wenn Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren können Sie außerdem, wenn Sie über einen entsprechenden Ausweis verfügen, auf Behindertenparkplätzen Ihres Arbeitgebers oder in der Umgebung parken. Den Parkausweis erhalten jedoch nicht alle Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Für ihn müssen bestimmte Merkmale im Ausweis vorliegen.
Mit Bus und Bahn zur Arbeit
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent und bestimmten Merkzeichen können eine Wertmarke erhalten, mit der sie den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei oder für einen einmaligen Betrag nutzen können.
Die Wertmarke ist kostenlos, wenn Sie:
- das Merkzeichen Bl (Blind) haben.
- das Merkzeichen H (Hilflos) haben.
- kriegs- oder wehrdienstbeschädigt sind (oder gleichgestellt).
Personen mit den Merkzeichen
- G (erhebliche Gehbehinderung),
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und
Gl (gehörlos)
müssen für die jährliche Wertmarke 91 Euro bezahlen. Für 46 Euro können Sie auch eine Wertmarke für ein halbes Jahr kaufen (Stand: 2024).
Fahrdienste zur Arbeit
Können Sie aufgrund Ihrer Behinderung weder Auto fahren, noch die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Fahrdienst, der Sie zur Arbeit fährt. Dieses Unterstützungsangebot dient der Teilhabe am Arbeitsplatz und wird daher meistens von der Eingliederungshilfe bezahlt.
Beratung zu Fahrdiensten in Ihrer Nähe bekommen Sie hier:
- Ihrer Krankenkasse,
- bei den Wohlfahrtsverbänden,
- bei einer EUTB-Beratungsstelle,
- bei Ihrem Träger der Eingliederungshilfe,
- bei der Verwaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde,
- bei den Anbietern der Fahrdienste.
Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Job
Menschen mit Behinderung können bestimmte Fördergelder und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
Unterstützung für Auszubildende
Auszubildende mit Behinderung können die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Förderfähig sind auch Berufsausbildungen, die abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in Sonderformen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden. Es können auch eine Verlängerung der Berufsausbildung, eine Wiederholung der gesamten Berufsausbildung oder von Teilen davon sowie eine erneute Berufsausbildung gefördert werden, wenn Art oder Schwere der Behinderung es erfordern und ohne die Förderung eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet ist.
Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen oder Umschulungen
Menschen mit Behinderung können besondere Unterstützung bei einer Weiterbildung oder Umschulung erhalten. Hierbei handelt es sich um individuelle Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Ansprechpartner*innen sind persönlichen Beratungsfachkräfte der zuständigen Dienststelle. Diese finden Sie hier.
Jobsuche mit Behinderung: Finanzielle Unterstützung
Bei der Jobsuche können Menschen mit Behinderung unter bestimmten Umständen die Erstattung von bestimmten Kosten beantragen. Darunter fallen beispielsweise:
- Fahrtkosten für die Vorstellung beim neuen Arbeitgeber
- Bewerbungskosten (etwa für Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen)
- Gebühren für Nachweise (beispielsweise beglaubigte Kopien)
- Umzugskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Arbeit
Die Kosten werden aus dem Vermittlungsbudget der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Dienststelle.