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Web Content Accessibility Guidelines

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. Webseiten, die den Richtlinien der WCAG entsprechen sind für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar, da technische Barrieren abgebaut werden.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erklären, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden können. "Webinhalte" beziehen sich generell auf die Informationen in einer Webseite oder Web-Applikation, inklusive beispielsweise Text, Bilder, Formulare, Töne und Videos.

Wer soll die WCAG anwenden?

Damit eine Webseite von möglichst vielen Menschen mit Beeinträchtigung genutzt werden kann, ist es wichtig, dass sie von Grund auf entsprechend der Richtlinien der WCAG gestaltet ist. Aus diesem Grund bilden die WCAG eine gute Grundlage für 

 
  • Webentwickler, Autoren und Webdesigner
  • Entwickler von Werkzeugen zur Erstellung von Webinhalten
  • Entwickler von Testwerkzeugen zur Evaluation der Barrierefreiheit
  • andere, die einen technischen Standard für Barrierefreiheit benötigen

Wer hat die WCAG entwickelt?

Entwickelt werden die Kriterien der WCAG vom World Wide Web Consortium kurz W3C. Das W3C ist das Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web. Es wurde 1994 gegründet. Das W3C ist eine Mitgliedsorganisation. Gründer und Vorsitzender ist Tim Berners-Lee, der als Erfinder des World Wide Web gilt. 
Eine Laptop-Tastatur, darauf zwei Hände.

Die WCAG 2.1

Die Aktion Mensch hat im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der W3C und gemeinsam mit rund 30 Expert*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Übersetzung der derzeit gültigen Version der WCAG 2.1. erstellt. Wir danken allen Teilnehmenden für die rege Mitarbeit und Kommentierung. Da keine 100%ige Zustimmung zur endgültigen Version zustande kam, kann dieser Text zur Zeit nicht als von der W3C authorisierte Übersetzung veröffentlicht werden. Die Übersetzung hat jedoch die in der „Policy for W3C Authorized Translations“ beschriebenen Schritte eingehalten und wird von der  W3C als nicht-authorisierte Übersetzung in die Datenbank aufgenommen. Im Falle von Streitigkeiten ist das originale, englische Dokument die maßgebende Version der Spezifikation.

Die WCAG 2.0

Die Version WCAG 2.0 wurde 2008 verabschiedet. Diese Version liegt in einer deutschen Übersetzung vor, die auch offiziell vom W3C autorisiert wurde. Diese Übersetzung wurde von der Aktion Mensch koordiniert.
Sie besteht aus 12 Richtlinien, die vier Prinzipien zugeordnet sind: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Für jede Richtlinie gibt es testbare Erfolgskriterien auf drei Ebenen: A, AA und AAA.

 

Eine Frau mittleren Alters mit langen dunkelblonden Locken sitzt an einem Schreibtisch. Vor ihr stehen eine Computermaus, eine Tastatur und ein Bildschirm. Sie trägt ein hellblaues T-Shirt und einen dunkelblauen Blazer.

Warum muss meine Webseite barrierefrei sein?

Eine barrierefreie Website lohnt sich, denn: Laut des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand: Ende 2021). Gestalten Sie Ihre Website barrierefrei, erreichen Sie somit auch mehr potentielle Kund*innen. Außerdem sind barrierefreie Webseite für alle Menschen einfacher zu bedienen. Digitale Barrierefreiheit ist jedoch nicht "nur" ein schöner Vorteil, sie ist auch gesetzlich verankert: Zum 28. Juni 2025 müssen Unternehmen ihre Webseiten auf Basis des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei gestalten. Auf inklusion.de erfahren Sie, wie sie dies tun können.  

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