Wie finde ich eine barrierefreie Wohnung?
Immer mehr Menschen in Deutschland suchen nach einer barrierefreien Wohnung. Denn die Gesellschaft wird im Durchschnitt älter, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Behinderungen entstehen. Wenn man zusätzlich Wünsche in Hinblick auf die Lage oder die Ausstattung der Wohnung hat, kann die Suche ganz schön schwierig werden.
Barrierefreie Wohnungen sind schwer zu finden. Das soll Sie aber nicht daran hindern, sich auf die Suche zu machen. Wie Sie am besten vorgehen, wo Sie Ihre Bereitschaft zu Kompromissen ausloten können und wer Sie unterstützen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
- Barrierefreie Wohnung: Was heißt das?
- Wo und wie kann ich nach einer barrierefreien Wohnung suchen?
- Wer kann mich bei der Suche unterstützen oder beraten?
- Wie kann ich meine Chancen auf eine barrierefreie Wohnung erhöhen?
- Wie gehe ich bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung am besten vor?
- Habe ich ein Recht auf eine barrierefreie Wohnung?
- Gibt es finanzielle Unterstützung?
- Was mache ich, wenn ich keine barrierefreie Wohnung finde?
Barrierefrei – was heißt das eigentlich?
„Barrierefrei“ ist eine Wohnung, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von ihrem Alter oder ihren körperlichen Fähigkeiten, bewohnt werden kann. Um diesen Standard zu erreichen, müssen bestimmte DIN-Normen eingehalten werden. In diesem Fall die DIN 18040-2 .
Manche Wohnungen werden als „barrierearm“ beschrieben. Das kann alles und nichts heißen. Denn man weiß nicht, auf welche Behinderung es sich bezieht.
Barrierefrei ist nicht automatisch rollstuhlgerecht. „Rollstuhlgerecht“ ist eine Wohnung, wenn sie genügend Platz bietet, damit sich Menschen mit Rollstühlen überall aufhalten und frei bewegen können.
„Behindertengerecht“ bedeutet, dass die Wohnung für genau diesen Menschen mit dieser Behinderung gut ausgestattet und eingerichtet ist.
Wie und wo kann ich nach einer barrierefreien Wohnung suchen?
Hier finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Sie bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung in Betracht ziehen können.
Häufig sind diese Online-Immobilienbörsen bei der Suche nach einer Wohnung die erste Adresse:
- ImmoScout24.de
- Immowelt.de
- Kleinanzeigen.de
- Meinestadt.de
Bei diesen Internet-Plattformen können Sie Ihren Wohnort angeben und die Suchergebnisse nach verschiedenen Kriterien filtern, zum Beispiel nach der Zahl der Zimmer, der Ausstattung, dem Preis der Kaltmiete oder der Nähe zur Innenstadt. Wenn die Such-Einstellungen gut passen, können Sie sich täglich eine E-Mail mit aktuellen Suchergebnissen schicken lassen. Interessiert Sie ein Angebot, dann schreiben Sie die Vermieter über die Plattform an. Sie können dazu immer den gleichen Text nutzen. So geht es schnell und einfach. Zeigen Sie darin ruhig ein bisschen von Ihrer Persönlichkeit und schreiben Sie ein oder zwei Sätze zu Ihrer momentanen Situation. Das erhöht die Chance, dass Sie eine Antwort bekommen.
Viele Städte haben zusätzlich eigene Immobilienbörsen. Um sie zu finden, geben Sie in Ihrer Suchmaschine „Stadt XY“ und „Wohnung finden“ ein.
Diese Wohnungsbörsen haben sich auf inklusive Wohnprojekte und barrierefreie Wohnungen spezialisiert und bieten daher häufiger passendere Wohnungen:
- WOHN:SINN: Das ist ein Bündnis von Akteur*innen des inklusiven Wohnens. Auf der Wohnprojekte-Karte finden Sie alle bestehenden Angebote: https://www.wohnsinn.org/ . Alternativ können Sie auch Kontakt mit dem Verein aufnehmen, wenn Sie ein neues eigenes Wohnprojekt starten möchten.
- Inklusionskataster NRW: Projekte und Informationen zu barrierefreien Wohnungen gibt es hier: https://inklusionskataster-nrw.de
- Bauen für Menschen (BfM) ist eine Baugesellschaft, die seit 2018 mehr als 900 Wohnungen aus dem Bestand der ehemaligen Rheinischen Beamten-Baugesellschaft in inklusiven Wohnraum umbaut. Dort können Sie einen Termin zur Beratung vereinbaren. Einen Überblick finden Sie hier: https://www.bfm-wohnen.de
- Die Bundesvereinigung FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. ist ein überregionaler Zusammenschluss von Menschen und Organisationen, die an gemeinschaftlichen Wohnformen interessiert sind. Hier finden Sie die Möglichkeit zu Beratung, Vernetzung und Austausch sowie eine Projektbörse. https://verein.fgw-ev.de/
Wohnungsbaugenossenschaften haben zum Ziel, ihre Mitglieder kostengünstig mit Wohnraum zu versorgen. Die Mieter*innen sind Mitglieder der Genossenschaft. Finanziell beteiligen sie sich über Genossenschaftsanteile und können manche Dinge mit entscheiden. Mitglied wird man automatisch, wenn man eine der Wohnungen mietet. Die Wohnungsbaugenossenschaften haben mehr als zwei Millionen Wohnungen in ihrem Bestand. Das macht in Großstädten durchschnittlich 10 Prozent der Mietwohnungen aus.
Für die Finanzierung von Genossenschaftseinlagen stellt die Stiftung trias zusammen mit dem Verein WOHN:SINN ein Sondervermögen zur Verfügung. Details hierzu finden Sie unter: https://www.wohnsinn.org/
Alle Wohnungsbaugenossenschaften deutschlandweit finden Sie hier: https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, dann haben Sie sofort die richtigen Ansprechpartner*innen.
Hier leben Familien, Alleinstehende, Alte und Junge, Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Jede Partei hat eine eigene Wohnung. Zusätzlich gibt es aber gemeinschaftliche Angebote wie zum Beispiel einen „offenen Treff“ oder Beratungen. Die Mehrgenerationen-Häuser sind untereinander vernetzt und haben viele Kooperationspartner aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und der freien Wirtschaft.
Seit 2006 unterstützt die Bundesregierung Bau und Betrieb von Mehrgenerationen-Häusern. Im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sollen bundesweit 530 Mehrgenerationenhäuser gefördert werden. Das Programm läuft von 2021 bis 2028.
Mehr Informationen dazu und eine Übersicht der bisher entstandenen Projekte finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/mehrgenerationenhaeuser/mehrgenerationenhaeuser-74018
Wer kann mich bei der Suche unterstützen und beraten?
Die erste Anlaufstelle sollte das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde sein. Dort weiß man, welche barrierefreien Wohnungen in kommunaler Hand sind und an welche Unternehmen Sie sich darüber hinaus wenden können. Sollte nicht sofort eine neue Wohnung verfügbar sein, können die Mitarbeiter*innen Sie zum Thema „behindertengerechte Anpassung“ ihrer bisherigen Wohnung beraten.
Auch die Behinderten-Verbände wissen, wie man möglichst schnell an barrierefreien Wohnraum kommt. In vielen Städten gibt es zum Beispiel ein Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) oder auch eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Darüber hinaus gibt es Portale, auf denen Sie Informationen finden:
Das Familienportal der Bundesregierung informiert über bedarfsgerechtes Wohnen.
Das Service-Telefon erreichen Sie unter 030 / 201 791 30.
Das Portal „einfach teilhaben“ bietet online viele Informationen zum Thema „barrierefrei Wohnen“.
Sie können aber auch anrufen und bekommen dann eine persönliche Beratung: 030 / 221 911 006.
Die Sozialverbände bieten unterschiedliche Beratungsangebote und Unterstützung bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung an:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO): In der Einrichtungsdatenbank finden Sie eine passende Einrichtung in Ihrer Nähe. Geben Sie in das Such-Feld "Schlagworte" den Begriff „Wohnen“ ein: https://awo.org/
- Caritas: Die katholische Organisation berät Menschen mit Behinderung unter anderem zum Thema Wohnen und selbstständige Lebensführung. Persönlich unter der Telefon-Nummer 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 oder online https://www.caritas.de/
- Diakonie: Die evangelische Organisation berät ebenfalls telefonisch und online. Sie finden alle Informationen unter https://www.diakonie.de . Dort können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und auch Beratungsgespräche vereinbaren.
- Der Paritätische Gesamtverband hat Vertretungen in allen Bundesländern. Auch dort bekommen Sie persönliche Beratung. Hier das Beispiel NRW: https://www.paritaet-nrw.org/
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK): Hier geht es in erster Linie um betreutes Wohnen. Dennoch können Sie mit der zuständigen Stelle in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen: https://www.drk.de/ Dort könne Sie Ihre Postleitzahl eintragen, dann erscheint der Kontakt.
- VdK: Der Verband hat „Soziale Gerechtigkeit“ zum Thema. Ursprünglich wurde er gegründet als „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands“. Infos zu „Teilhabe“ finden Sie hier: https://www.vdk.de/ . Auch hier gibt es auf der rechten Seite ein kleines gelbes Feld „VdK vor Ort“. Hier finden Sie einen Ansprechpartner für Ihr Bundesland.
Wo habe ich die besten Chancen? Wie kann ich meine Chancen erhöhen?
Wenn Sie auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind und zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, können Sie bei Ihrer Kommune einen Wohnberechtigungs-Schein (WBS) beantragen. Alle Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mit dem WBS haben Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Dadurch ist die Miete geringer.
Muss es besonders schnell gehen, können Sie auch einen Dringlichkeitsschein bekommen. Zum Beispiel, wenn eine Behinderung neu eingetreten ist oder sich verschlechtert hat. Dazu melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt und schildern Ihre Situation. Es kann sein, dass jemand vom Gesundheitsamt ihre Wohnung besichtigen möchte. Natürlich können diese Expert*innen Sie ebenfalls beraten. In jedem Fall schicken sie eine Stellungnahme an das Einwohnermeldeamt, das dann die zentrale Wohnungsvermittlungs-Stelle der Stadt über die Dringlichkeit informiert.
Fragen Sie auch beim Sozialamt nach, ob dort jemand unterstützen kann. Die Ämter arbeiten alle zusammen. Aber es geht darum, eine Person zu finden, die die Fäden zusammenhält.
Um Ihre Chancen zu erhöhen, analysieren Sie sehr genau, was sie brauchen. Vielleicht können sie den Anspruch von „barrierefrei“ auf „behindertengerecht“ senken. Dann haben Sie mehr Auswahl und finden schneller eine neue Wohnung.
Wie gehe ich am besten bei der Suche vor?
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Suchaufträge einrichtenRichten Sie Suchaufträge in den wichtigsten Immobilien-Börsen ein und lassen Sie sich täglich per Mail über neue Angebote informieren.
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Text vorformulierenFormulieren Sie einen kleinen Text an potenzielle Vermieter*innen, in dem Sie Ihren Wunsch nach einer Wohnungsbesichtigung äußern und kurz Ihre Situation beschreiben.
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Unterstützung suchenMelden Sie sich beim kommunalen Wohnungsamt, bei Behinderten-Verbänden und sozialen Trägern vor Ort. Fragen Sie dort nach Unterstützungs-Möglichkeiten. Es ist wichtig, dass alle möglichst früh Bescheid wissen. Denn die Umsetzung bei den Ämtern dauert manchmal lange.
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Besichtigungstermine vereinbarenVereinbaren Sie möglichst viele Besichtigungs-Termine. So kommen Sie persönlich ins Gespräch mit Vermieter*innen oder deren Makler*innen. Oft geht vor Ort mehr als man denkt. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für einen Umbau? Oder Sie bekommen einen anderen wichtigen Tipp.
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Alles Wichtige bei der Besichtigung ansprechenWenn Sie im Treppenhaus einen Abstellplatz für einen Rollstuhl oder einen Rollator brauchen, können Sie auch das beim Besichtigungs-Termin besprechen.
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Das Umfeld im Blick haben
Achten Sie bei den Besichtigungen auch auf das Wohnumfeld: Gibt es einen Parkplatz in der Nähe? Haben Straßenbahnen und Busse barrierefreie Haltestellen dort?
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Alle Kosten im Blick haltenFragen Sie nach den Nebenkosten, die zur Kaltmiete dazukommen. Bei Altbauten sollten Sie sich auch den Energiepass zeigen lassen. So vermeiden Sie Überraschungen bei den Heizkosten.
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Durchhalten!Verlieren Sie nie den Mut! Es ist normal, dass man sehr viele Absagen bekommt. Aber danach kommt die eine, passende Zusage. Ganz bestimmt.
Habe ich ein Recht auf ein eine barrierefreie Wohnung?
Ja. Allerdings gibt es nicht genügend barrierefreie Wohnungen in Deutschland. Daher bezieht sich das Recht nicht auf eine neue Wohnung, sondern auf den Umbau der bisherigen. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 554.
Der Vermieter muss Umbaumaßnahmen schriftlich zustimmen. Dazu gehören auch Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge. Ausnahmen gibt es, wenn der Umbau dem Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Die BGB-Regelung gilt nicht nur für Menschen mit Schwerbehinderung, sondern für alle Mieter*innen.
Der barrierefreie Umbau muss nicht auf die Wohnung beschränkt sein. Er kann sich auch auf das Treppenhaus und die direkte Umgebung des Hauses beziehen. Zum Beispiel wenn ein Treppenlift oder spezielle Haltegriffe eingebaut werden sollen. Wichtig ist, Vermieter*innen von Anfang an mit einzubeziehen. Wenn man einfach umbaut und dann eine Rechnung schickt, muss er oder sie diese nicht bezahlen.
In jedem Fall sollten Sie mit dem Vermieter oder der Vermieterin schriftlich festhalten, was passieren soll, wenn Sie wieder ausziehen. Muss der barrierefreie Umbau dann zurückgebaut werden oder nicht? Sollte in der Vereinbarung stehen, dass Sie den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellen sollen, kann es sein, dass Sie schon beim Umbau eine zusätzliche Kaution dafür hinterlegen müssen. Wenn Sie selbst die Kosten für den Umbau getragen haben, können Sie vereinbaren, dass die Eigentümer*innen der Wohnung Ihnen die barrierefreien Umbauten beim Auszug abkaufen. Denn vielleicht sind die neuen Hilfsmittel auch für den Nachmieter oder die Nachmieterin interessant.
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, bekommen Sie von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für Umbauten. Ziel ist es, möglichst selbstständig leben zu können oder die häusliche Pflege zu erleichtern.
Die kommunale Wohnberatungsstelle kann Ihnen weitere Möglichkeiten vor Ort nennen und Ihnen direkt die passenden Ansprechpartner*innen vermitteln. Zum Beispiel gibt es häufig
- Förderprogramme der Länder
- die Sozialhilfeträger haben entsprechende Projekte oder
- Stiftungen engagieren sich im Bereich Wohnen.
Finanzielle Unterstützung gibt es auch dann, wenn die Wohnung nicht komplett barrierefrei ist. Für Hilfe in der Haushaltsführung können Sie zum Beispiel Geld bei der Krankenkasse beantragen. Für Unterstützung im Freizeitbereich gibt es Eingliederungshilfe, das so genannte „Budget für Freizeit“.
Sollte Ihnen eine neu gefundene barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung zu teuer sein, können Sie Wohngeld beantragen. Um es zu bekommen, dürfen Sie aber eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Wer Bürgergeld bekommt, kann kein Wohngeld beantragen. Dort werden die Kosten für die Unterkunft schon bei den Sozialleistungen berücksichtigt.