Das wir gewinnt
Eine Frau und ein Mann tragen Handwerker-Bekleidung und schauen sich lächelnd an. Beide haben Werkzeug in der Hand.

Kleinere Barrieren selbst abbauen

Sie leben in einer Wohnung oder einem Haus und stoßen dort immer häufiger auf Barrieren? Natürlich kann man sich eine neue Wohnung suchen und umziehen. Aber barrierefreier Wohnraum ist knapp. Und kleine Veränderungen in der eigenen Wohnung können eine große Wirkung haben. Es gibt viele clevere Ideen und Hilfsmittel. Außerdem können Sie kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen und haben verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse zu bekommen.

Gibt es einen Anspruch auf Barrierefreiheit?

 Ja, den gibt es. Er ist geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 554. 

§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Welche Barrieren lassen sich nachträglich abbauen?

Mit einem Umbau lassen sich die meisten Barrieren beseitigen. Aber für Mieter*innen kann es umständlich und schwierig sein, die Vermietenden davon zu überzeugen. Bei größeren Umbauten gibt es die Möglichkeit, in einem Vertrag festzuhalten, dass beim Auszug alles wieder auf den Ursprungs-Zustand zurückgebaut wird. Aber es gibt auch viele unaufwändige Möglichkeiten, viele Barrieren einfach und schnell abzubauen. Hier ein paar Beispiele:

  • Längere Griffe oder Stangen für schwer erreichbare Griffe, beispielsweise an Fenstern oder Rollläden.
  • Schwellenbrücken für kleinere Erhebungen, zum Beispiel am Türrahmen zum Balkon.
  • Wenig Möbel oder Gegenstände in schmalen Wohnbereichen, wie dem Flur.
  • Eventuell die Zimmer neu aufteilen, zum Beispiel das Schlafzimmer in ein anderes Zimmer verlegen.
  • Installation von Haltegriffen an Badewanne, Dusche oder Toilette.
  • Ausbau von Türen und Regalbrettern in Küchenunterschränken, um die Arbeitsplatte unterfahrbar zu machen.
  • Oft genutzte Dinge – wie Schlüssel, Telefon oder Tassen – in greifbarer Nähe aufbewahren.
  • Ecken mit einem Eckenschutz versehen, um Verletzungen zu vermeiden (beispielsweise am Couchtisch).
  • Gute Beleuchtung installieren, also hell, schattenfrei und reflexionsarm.
  • Viele Farbkontraste in der Wohnumgebung, zum Beispiel bei Wänden und Möbeln, erleichtern die Orientierung.
  • Feste Plätze für wichtige Alltagsgegenstände festlegen.
  • Digitale Assistenzsysteme mit Sprachsteuerung, die Rollos schließen, das Licht oder ein Radio einschalten können.
  • Kabelkanäle, um Stolperfallen wie herumliegende Kabel zu vermeiden.
  • Teppiche und Läufer entfernen oder befestigen.
  • Geräte mit visuellen Signalen, zum Beispiel Türklingel oder Rauchmelder.
  • Ein vibrierender Wecker

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Wohnung behindertengerecht einrichten möchte?

  • Was soll gemacht werden?

     Überlegen Sie zunächst, welche Barrieren Sie unbedingt beseitigen möchten. Menschen mit einer Hörbehinderung haben andere Bedürfnisse als Rollstuhlnutzer*innen. Es bietet sich an, eine Liste mit allen Barrieren in der eigenen Wohnung zu machen.


    Legen Sie fest, welchen Standard Sie erreichen möchten. Reicht es aus, mit kleinen Mitteln die am meisten störenden Barrieren zu entfernen? Oder soll die Wohnung einer DIN-Norm entsprechen? Dann informieren Sie sich hier: https://din18040.de/din18040-inhalt.htm 

  • Beratung einholen und Finanzierung klären.
    Bevor Sie mit der Beseitigung der Barrieren anfangen, informieren Sie sich bei geeigneten Beratungsstellen, und informieren Sie sich über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite.
  • Zustimmung von Vermieter*in holen

    Wenn Sie zur Miete wohnen, sagen Sie Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin Bescheid. Vielleicht bekommen Sie auch von dieser Seite Unterstützung. Holen Sie sich die Zustimmung zu den benötigten Maßnahmen ein und klären Sie, inwiefern diese bei einem Auszug zurück gebaut werden müssen.

  • Genehmigung der Anträge abwarten
    Wenn Sie Handwerker*innen bestellen: Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort und erklären Sie genau, was Sie brauchen. Suchen Sie gezielt nach Betrieben, die sich bereits auf Barrierefreiheit spezialisiert haben oder zumindest für das Thema sensibilisiert sind. Vergleichen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Handwerks-Betrieben, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
  • Handwerker*in bestellen oder selbst loslegen
    Wenn Sie Handwerker*innen bestellen: Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort und erklären Sie genau, was Sie brauchen. Suchen Sie gezielt nach Betrieben, die sich bereits auf Barrierefreiheit spezialisiert haben oder zumindest für das Thema sensibilisiert sind. Vergleichen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Handwerks-Betrieben, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Wer übernimmt die Kosten? 

Es gibt viele Möglichkeiten, für einen Umbau oder den Einbau von Hilfsmitteln finanzielle Unterstützung zu bekommen. Hier sind einige Beispiele: 

Pflegekasse

Sie gibt Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Menschen mit Pflegegrad eins bis vier haben Anspruch auf 4.000 Euro für behindertengerechte Anpassungen wie zum Beispiel einen Treppenlift, breitere Türöffnungen oder niedrige Duschwannen.

Krankenkasse

Gefördert wird die Finanzierung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Badewannenlift, Stützgriffe oder eine Toilettensitzerhöhung. Wichtig: Vor der Anschaffung muss ein Arzt eine entsprechende Verordnung schreiben, und die Krankenkasse muss die Finanzierung bewilligen.

Förderprogramme der Bundesländer

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme für behindertengerechtes Bauen und Umbauen – meist sind das Zuschüsse und Darlehen, deren Höhe vom Einkommen abhängt. Ansprechpartner sind die Wohnraumförderstellen der Städte, Gemeinden oder Landkreise.

Eingliederungshilfe

Diese Sozialleistung soll Menschen mit einer Behinderung unterstützen, selbstständig zu leben. Es gibt Darlehen oder Zuschüsse für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum. Wenden Sie sich an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Welche Stelle das ist, können Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes prüfen.

Jobcenter / Agentur für Arbeit

Menschen, die Bürgergeld beziehen, können einen Umbau beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit beantragen. Es braucht einen schriftlichen Antrag plus Kostenvoranschlag sowie den Nachweis, dass der oder die Betreffende vorher nach einer barrierefreien Wohnung gesucht hat.

Deutsche Rentenversicherung

Hier geht es um „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Die Deutsche Rentenversicherung möchte, dass alle Menschen ihren Arbeitsplatz selbstständig erreichen können. Deshalb finanziert sie innerhalb der „Leistungen zur Wohnhilfe“ zum Beispiel Aufzüge, Rampen, Türöffner, Treppenlifte oder Türverbreiterungen.

Steuer-Erleichterungen durch das Finanzamt

Die Kosten für den barrierefreien Umbau können Sie in Ihrer Einkommenssteuer als "außergewöhnliche Belastung" eintragen. Wenn Sie zuvor Geld für den Umbau erhalten haben, müssen Sie diesen Betrag von den Gesamtkosten abziehen.

Wohn-Riester

Mit einem Riester-geförderten Bausparvertrag lassen sich über das Guthaben im Wohn-Riester barrierefreie Umbaumaßnahmen finanzieren. Dabei muss man eine Mindestsumme investieren und bestimmte Qualitätsstandards beachten. Eigentümer, die ihr Haus zum Beispiel länger als drei Jahre besitzen, müssen mindestens 20.000 Euro für den Umbau aufwenden, die Hälfte der Investitionssumme muss für zertifizierte Umbaumaßnahmen nach DIN 18040 Teil 2 verwendet werden.

KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Baumaßnahmen für die Herstellung von Barrierefreiheit. Das Programm 159 bietet zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro für Umbauten, die Barrieren reduzieren und die Wohnung einbruchssicher machen. 455-B bezuschusst mit bis zu 6.250 Euro Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.

Wer berät und unterstützt?

Ob Sie nun viele Dinge an Ihrer Wohnung verändern möchten oder nur ein paar Kleinigkeiten: Nutzen Sie in jedem Fall eine der kostenfreien Beratungs-Möglichkeiten. So können Sie nichts übersehen und haben einen besseren Überblick zu finanziellen Förderungen für Ihr individuelles Projekt.

Das kann eine Beratung zum Beispiel für Sie leisten: 

  • Vorschläge, wie man in der bestehenden Wohnung mehr Barrierefreiheit herstellen kann
  • Informationen zu geeigneten Hilfsmitteln und dazu, wie man sie bekommen kann
  • Tipps für die Finanzierung, zum Beispiel zu Kostenträgern, Zuschüssen und Förderungen
  • Unterstützung, geeignete Handwerker*innen zu finden

Hier gibt es Hilfe:

Wann lohnt es sich über einen größeren Umbau oder Neubau nachzudenken? 

Manchmal funktioniert es leider nicht, mit kleinen Umbaumaßnahmen die passende Barrierefreiheit herzustellen. Dann muss man eine Nummer größer denken. Zum Beispiel an einen Umbau oder sogar einen Neubau. Auch in dieser Situation gibt es Beratung und finanzielle Hilfe. Und immer gibt es eine Lösung. Lesen Sie weiter zu folgenden Themen:

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