Förderangebot: „Recht haben, Recht bekommen“
Viele Menschen mit Behinderung kennen ihre Rechte nicht genau. Oder es fehlt ihnen an der nötigen Unterstützung und Zuversicht angesichts der Herausforderung, für ihr gutes Recht zu kämpfen. Um diese Hürden zu beseitigen, startete zum 15. Mai 2021 die neue Fördermöglichkeit unter dem Titel „Recht haben, Recht bekommen“. Gefördert werden damit Vorhaben der Hilfe zur Selbsthilfe sowie der Aufbau von lokalen Netzwerken zur Durchsetzung von Rechten behinderter Menschen.
„Es gibt schon jetzt viele gute Gesetze und Vorgaben, die die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung gewährleisten sollen“, sagt Sascha Decker, Leiter des Förderbereichs der Aktion Mensch. „In der Praxis hapert es aber noch an deren Anwendung. Mit dem neuen Förderangebot möchten wir Menschen mit Behinderung befähigen, dies zu ändern.“
Förderung von Vorhaben als Hilfe zur Selbsthilfe
Was können Menschen mit Behinderung tun, wenn sie sich von Behörden, Versicherungen oder Institutionen ungerecht behandelt fühlen? Welche rechtlichen Schritte können sie gehen – vom Widerspruch bis zur Klage? Welche Leistungen stehen Menschen mit Behinderung zu?
Freie, gemeinnützige Träger können ab sofort als Förder-Partner der Aktion Mensch Projekte starten, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte besser verstehen und durchsetzen. Dazu gehören nicht zuletzt praktische Fähigkeiten, die es zu vermitteln gilt: Zum Beispiel, Bescheide richtig lesen zu können. Auch Sensibilisierung ist wichtig, um Unrecht zu erkennen und sich Rat und Hilfe holen zu können. Deshalb fördert die Aktion Mensch Projekte, die verständliche Informationen, Beratung und das Empowerment von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Mögliche Projekte könnten beispielsweise der Auf- und Ausbau von Beratungsstellen, Schulungen in Leichter Sprache oder Begleitdienste zu Ämtern oder ins Gericht sein.
Förderung von Netzwerken und Kooperationen
Gemeinsam ist man stärker: Deshalb unterstützt die Aktion Mensch auch das Knüpfen von Netzwerken zur Selbsthilfe vor Ort. Schon jetzt gibt es viele starke Verbände, Fachleute und Aktivist*innen, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen. Wenn sie ihre Kräfte bündeln, gelingt noch viel mehr. Mögliche Partner*innen für ein Netzwerk könnten beispielsweise die örtliche Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Jurist*innen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen und Assistent*innen sowie verschiedene Vereine und Verbände sein.
Antragstellung bei der Aktion Mensch
Für derartige Vorhaben zum rechtlichen Empowerment können Projekt-Partner der Aktion Mensch ab sofort die Anschub- und Projektförderung im Förderprogramm Beratung, Begleitung und Selbsthilfe nutzen. Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 350.000 Euro. Weitere Informationen stehen auf unseren Internetseiten.
Weitere Informationen
Wissenswertes und praktische Tipps für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige rund um das Thema Recht finden Sie in unserem Familienratgeber.
Auf einen Blick
- Menschen mit Behinderung werden darin bestärkt, ihre Rechte besser zu verstehen, einzufordern und durchzusetzen.
- Ermögliche als Projekt-Partner den Aufbau von Selbsthilfestrukturen und lokalen Netzwerken.
- Beantrage für dein Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 350.000 Euro in den Förderinstrumenten Anschubförderung oder Projektförderung.
Download
Den Flyer zum Förderprogramm "Recht haben, Recht bekommen" können Sie hier herunterladen .