So selbstständig wie möglich: Ambulant betreutes Wohnhaus in Neuwied
So wohnt Frank Januschewski in seiner Wohnung
Name des Wohnprojekts: Lebenshilfe-Haus Neuwied Engers
Wer wohnt hier: Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung
Wohnform: Ambulant betreutes Wohnen
Ort: Neuwied
Unterstützung: Individuell (ambulante3 Hilfe, persönliche Assistenz)
Mehr über das ambulant betreute Wohnhaus in Neuwied
Das war Frank besonders wichtig
Frank möchte gerne in eigener eigenen Wohnung leben, in der er ungestört sein kann und seine Ruhe hat. Weil er beim Gehen einen Rollator nutzt, ist es wichtig, dass die Wohnung barrierefrei ist. Für einige Dinge im Alltag braucht er Unterstützung. Frank ist gerne und viel in der Stadt unterwegs und dort unter Leuten. Deshalb war ihm wichtig eine helle und freundliche, barrierefrei und gleichzeitig zentrumsnahe Wohnung zu finden. Geschäfte, ärztliche Praxen, der öffentliche Personennahverkehr und Freizeitangebote sollten gut zu erreichen sein.
So wohnt Frank
Impressionen von Franks Umgebung im Lebenshilfe-Haus und im Städtchen Neuwied
Wohntipps: Darauf kommt's an beim ambulant betreuten Wohnen
Im ambulant betreuten Wohnen gestalten die Bewohner*innen ihren Alltag weitgehend selbstständig. Bei gemeinschaftlichen Wohnmodellen ist es durchaus gewünscht, dass Gemeinschaft erlebt werden kann, beispielsweise beim gemeinsamen Kochen und bei der Erledigung der Hausarbeiten oder Unternehmungen im Stadtteil. Aber genügend Rückzugsmöglichkeiten sollten ebenfalls vorhanden sein. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass jede und jeder im betreuten Wohnen die Unterstützung, die sie oder er benötigt.
Ich habe meine eigene Wohnung, ich habe meinen eigenen Schlüssel. Ich kann kommen und gehen wann ich will.
Wohnen wie Frank: So klappt es auch bei dir
Die Vermietung solcher Träger-Appartements für ambulant betreutes Wohnen erfolgt in der Regel durch einen separaten Mietvertrag, der den Regelungen des Mietrechtes nach BGB entspricht. Mietvertrag und Betreuungsvereinbarung sind unabhängig voneinander wirksam. Die Kündigung eines Vertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des anderen Vertrages.
Häufige Mietvorraussetzungen
- Volljährigkeit
- Bereitschaft zur Mitarbeit, d. h. Einhalten von Absprache und Terminen
- Lebenspraktische Fähigkeiten
- Kostenübernahme
- Deckung der Lebenshaltungskosten einschl. Kosten der Unterkunft
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die Miete einer solchen Wohnung samt Nebenkosten und Lebensunterhaltskosten werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Abhängig von Einkommen und Vermögen ist ein Eigenanteil an den zuständigen Kostenträger zu entrichten.
Kosten für eine eventuelle Assistenz können davon unabhängig vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden oder durch eigene Geldmittel. Mehr Informationen zur Eingliederungshilfe gibt es hier.
Wer berät und unterstützt
Gute Anlaufstellen für Beratung zu allen Fragen rund um die möglichst eigenständige Teilhabe am Leben sind die rund 500 Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in ganz Deutschland. Hier werden Menschen mit Behinderung und deren Angehörige und Freunde von ausgebildeten Berater*innen unterstützt, die oft selbst eine Behinderung haben. Wo die nächstgelegene EUTB-Beratungsstelle zu finden ist, erfährst du auf deren Internetseite
Auch im Familienratgeber der Aktion Mensch finden sich bereits viele Informationen zu diesem Thema: Welche ambulanten Wohnformen gibt es – von der eigenen Wohnung über Wohngemeinschaften bis zu Angeboten von Wohnheim-Trägern? Wo finde ich entsprechende Angebote? Wie funktioniert die Betreuung? Und wer trägt die Kosten? Antworten auf diese und weitere praktische Fragen findest Du im Familienratgeber der Aktion Mensch.