Barrierefrei Bauen: Umbau oder Neubau?
Barrierefreies Bauen liegt voll im Trend
Das Bewusstsein für die Bedeutung einer barrierefreien Umgebung ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Die gesetzliche Lage hat sich verbessert und mit der Umsetzung geht es voran. Das liegt auch daran, dass Menschen mit Behinderung mittlerweile selbstbewusst auftreten und Forderungen stellen.
Je älter wir werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass wir plötzlich oder allmählich mit einer Behinderung leben. Nur drei Prozent der Behinderungen sind angeboren, 97 Prozent werden im Laufe des Lebens erworben. Und auch, wenn der barrierefreie Umbau oder Neubau nicht für alle Mitbewohner*innen nötig ist, angenehm ist er für jede und jeden. Hier erfahren Sie, wann sich ein Umbau oder ein Neubau lohnt, was die Herausforderungen sind und wo Sie Beratung und Finanzierungshilfen finden.
Hier ist es verankert:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Artikel 25
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft), Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie) und Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 4, § 8
- Bundesteilhabegesetz (BTHG), umgesetzt im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 77
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Artikel 11.1
Wann lohnt sich ein Umbau/Neubau?
Barrierearm oder barrierefrei
Für den individuellen Bedarf können unter Umständen schon ein paar Kleinigkeiten zum Ziel führen: Eine ebenerdige Dusche mit Haltegriffen zum Beispiel, eine abgesenkte Küchenzeile oder breitere Türen. Solche Dinge kann man im Eigentum ohne großen Aufwand umsetzen. In einer Mietwohnung jedoch ist die Erlaubnis mit dem Vermieter oder der Vermieterin erforderlich. Die Kosten für bauliche Veränderungen müssen von den Mietenden übernommen werden. Es gibt hier keinen Rechtsanspruch und ist Verhandlungssache, ob sich Eigentümer*innen an der Finanzierung beteiligen. Bei Auszug kann ein Rückbau gefordert werden. Ein Fall, der aber nur selten eintritt, weil Barrierefreiheit den Wert einer Immobilie steigert.
Bei Altbauten gestaltet sich ein Umbau leider oft schwierig: Einen Aufzug zum Beispiel kann man nicht in jedes Haus ein- oder anbauen. Und auch die Wasseranschlüsse eignen sich manchmal nicht für die barrierefreie Gestaltung eines Badezimmers. Gibt es zu viele Hürden für den Umbau, lohnt sich ein Wechsel in eine barrierefreie Wohnung.
Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Terragon AG haben in ihrer Studie “Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich” herausgearbeitet, dass der Umbau einer Wohnung im Bestand durchschnittlich19.000 Euro pro kostet. Beim Neubau einer 75-Quadratmeter-Wohnung hingegen kommen die Expert*innen nur auf einen Aufpreis von 1.600 Euro. Bei einem hohen Bedarf an Barrierefreiheit zeigt sich also: Neu bauen und Barrierefreiheit von vornherein mitdenken lohnt sich.
Anhand eines Musterprojekts haben die Studien-Macher*innen die Kosten für barrierefreies und für konventionelles Bauen miteinander verglichen. Und es hat sich gezeigt: Von 148 Kriterien gab es bei 138 keinerlei Mehrkosten für die barrierefreie Variante. Bei den reinen Baukosten ergaben sich für barrierefreie Bauten Mehrkosten von 1,26 Prozent pro Quadratmeter. Nach einer weniger strengen Norm lagen sie sogar nur bei 0,54 Prozent.
In den eigenen vier Wänden zu wohnen –und das ein Leben lang–, ist der Wunsch nahezu aller Menschen. In einer alternden Gesellschaft wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum steigen. Mit dieser Publikation möchten wir alle am Bauprozess beteiligten Gewerke dafür sensibilisieren, warum es sich gesamtgesellschaftlich lohnt, in barrierefreies Bauen zu investieren.
Barrierefrei, rollstuhlgerecht oder behindertengerecht?
Was sind die größten Herausforderungen?
Wenn eine Wohnung komplett barrierefrei sein soll, muss sie der DIN-Norm 18040-2 entsprechen. Dann passt sie zu den Bedürfnissen von Menschen mit Sinnesbehinderungen (zum Beispiel Seh- oder Hörbehinderung), Menschen mit Mobilitäts-Einschränkung und Menschen mit kognitiven Einschränkungen gleichermaßen.
- Mehr zur Unterscheidung zwischen barrierefrei, rollstuhlgerecht und behindertengerecht gibt es hier.
Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum nimmt zu. Denn die Gesellschaft wird im Durchschnitt älter, und so treten auch mehr Behinderungen auf. Dem gegenüber steht ein viel zu kleines Angebot: Im Moment sind weniger als drei Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Das Institut der Deutschen Wirtschaft geht derzeit von mindestens zwei Millionen fehlenden Wohnungen aus (Stand: Sommer 2023). Für 2035 wird ein Defizit von etwa 3,7 Millionen Wohnungen erwartet.
Barrierefreies Bauen: Umsetzung im öffentlichen versus im privaten Bereich
Damit es überhaupt weitergeht mit der Barrierefreiheit, können Planer*innen von der Norm abweichen. Und zwar immer dann, wenn sie beweisen, dass die Kosten dafür im Verhältnis zu den Gesamtkosten zu hoch sind. Änderungen im Nachhinein sind aber immer teurer und wirken sich auf ästhetische Aspekte aus.
Bei öffentlichen Gebäuden ist die Zugänglichkeit seit einigen Jahren für alle Standard. Ganz anders sieht das bei privat finanzierten Wohnungsbau-Projekten aus: Viele Bauunternehmen haben Berührungsängste mit dem Thema Barrierefreiheit. Sie fürchten immer noch häufig zusätzliche Kosten. Die müssen aber nicht entstehen, wenn man Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt (siehe oben).
Komplizierte Verfahrenswege
Hinzu kommt, dass Baugenehmigungsverfahren bei privaten Bauvorhaben oft langwierig sind. Hier wird geprüft, ob ein Bauwerk die Vorgaben der Barrierefreiheit erfüllt. Sylvia Pille-Steppat vom Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg sagt dazu: „In den Plänen, die für die Genehmigung eingereicht werden, sind viele entscheidende Details aber noch gar nicht enthalten – zum Beispiel Angaben über Leitsysteme oder die endgültige Breite der Türen.“ So kann es unter Umständen zu Abspracheproblemen zwischen Baufirma und Architekt*innen kommen.
Kreativität ist der Schlüssel zum Erfolg – im Bestand und im Neubau
Manche Baufirmen haben Sorge, dass eine barrierefreie Wohnung weniger schön sein könnte. Das passiert häufig, wenn Dinge nachträglich eingefügt werden. Wird Barrierefreiheit aber von vornherein mitgedacht , lassen sich Lösungen finden, die sowohl ästhetisch als auch funktional gut sind.
Bei barrierefreier Architektur geht es nicht darum, stringent nach Normen und Vorgaben zu arbeiten. Wenn wir das tun, hören wir auf, kreativ zu denken. Es geht darum, eine funktionale Analyse anzustellen, verständliche, ganzheitliche Konzepte zu entwickeln. Deswegen ist es wichtig, an den Hochschulen experimentell mit dem Thema umzugehen.
Barrierefrei Bauen: Wie gehe ich am besten vor?
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AusgangslageEntscheiden Sie, ob Sie einen Umbau oder einen Neubau planen möchten.
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Vermieter*innenWenn Sie einen Umbau in einer Mietwohnung planen, beziehen Sie von Anfang an den Vermieter oder die Vermieterin mit ein.
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Suchen Sie sich eine passende Beraterin oder einen BeraterMit ihm oder ihr klären Sie, ob der Um- oder Neubau streng nach DIN-Norm erfolgen soll. Oder ob es passgenau um Ihre speziellen Bedarfe gehen soll. Im privaten Bereich sind Sie nicht verpflichtet, sich an die DIN-Norm zu halten. Eine Auflistung verschiedener Beratungsstellen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Machen Sie eine Liste mit Bedarfen und Prioritäten
Was muss, was sollte barrierefrei sein, was wäre ein „Nice-to have“. Daneben können Sie jeweils eintragen, wie hoch die Kosten für dieses Gewerk sind. Denken Sie Bedarfe, die vielleicht in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten entstehen könnten, direkt mit. Beziehen Sie auch die Umgebung des Hauses mit ein.
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Beantragen Sie finanzielle Unterstützung für den Um- oder NeubauMehr zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten verschiedener Träger erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Die UmsetzungSuchen Sie Handwerker*innen, die Ihre Pläne umsetzen können. Überprüfen Sie nach den einzelnen Bauabschnitten, ob alles gut umgesetzt ist.
Wer berät und unterstützt?
Bauen, und damit auch die Barrierefreiheit beim Bauen sind Ländersache. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es inzwischen Beratungsstellen für barrierefreies Bauen und Planen. Hier können Planer*innen, Bauherr*innen und Betreiber*innen von barrierefreien Gebäuden sich Rat und Hilfe für Planung, Bau und Umbau von barrierefreien Immobilien holen. Den Kontakt finden Sie in der Linksammlung weiter unten.
Es ist auch hilfreich Expert*innen mit einer Behinderung in das eigene Bauvorhaben mit einzubeziehen. Architekt*innen und Planer*innen, die sich auf barrierefreies Bauen und Umbauen spezialisiert haben, denken bestimmte Aspekte von vorneherein mit. Beispiele dafür sind folgende Architekt*innen:
Wie finde und erkenne ich eine*n kompetente*n Planer*in/ Architekt*in für barrierefreie Bauvorhaben?
Am besten fangen Sie Ihre Recherche bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe an. Das kann zum Beispiel die Architektenkammer in Ihrem Bundesland sein. Fragen Sie, welche Kolleg*innen sich in Ihrer Stadt gut mit Barrierefreiheit auskennen. Dann bekommen Sie die entsprechenden Kontakte. Beim Erstgespräch können Sie nach bisherigen Projekten und Hintergründen zum barrierefreien Bauen beziehungsweise Umbauen fragen. So bekommen Sie einen ersten Eindruck.
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-3636
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de
Grundschötteler Straße 40
58300 Wetter
Telefon: 02335 9681 59
E-Mail: ab-nrw@kb-esv.de
www.ab-nrw.d e
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
Telefon: 089 139880-80
E-Mail: info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de
www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhaltsachsen
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
E-Mail: info@ukst.de
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de
Alsterdorfer Markt 7
22297 Hamburg
Telefon: 040 855 99 20 0
E-Mail: info@kompetent-barrierefrei.de
www.kompetent-barrierefrei.de
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel: 0361 573 11 8000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
https://www.tlmb-thueringen.de/themen/landesfachstelle-fuer-barrierefreiheit/
Wenn Ihr Bundesland noch keine Landesfachstelle hat, wenden Sie sich an den oder die Behindertenbauftragte*n Ihres Bundeslandes. Er oder sie kann Sie an geeignete Expert*innen weiterleiten. Den entsprechenden Kontakt finden Sie unten in der Linksammlung. Oder Sie melden sich bei Ihrer Kommune und fragen beim Sozialamt nach passenden Ansprechpartner*innen.
Kontakte der Behindertenbeauftragten in den Bundesländern: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/der-beauftragte/behindertenbeauftragte-in-bundeslaendern/behindertenbeauftragte-in-bundeslaendern-node.html
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Es gibt viele Möglichkeiten, einen finanziellen Zuschuss zum barrierefreien Bau oder Umbau zu bekommen. Um eine solche Förderung zu erhalten, muss man beim Bau oder Umbau allerdings bestimmte Standards erfüllen. Für die Planung brauchen Sie daher eine*n Expert*in an Ihrer Seite: Das kann ein*e Architekt*in sein, ein*e Ingenieur*in oder auch ein*e Handwerker*in, der oder die sich mit Barrierefreiheit auskennt. Den Antrag auf die Finanzierung müssen Sie stellen, bevor der Umbau beginnt.
Es gibt Fördertöpfe der Bundesländer, der Kommunen, aber auch von Banken und anderen Organisationen. Hier eine kleine Auswahl:
Zuschussprogramm 455-B – Barrieren reduzieren.
Für eine Einzelmaßnahme gibt es eine Förderung von bis zu 2.500 Euro. Für Umbauten nach dem Standard "Altersgerechtes Haus" sind es 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis zum maximalen Zuschussbeitrag in Höhe von 6 250 EUR.
Kreditprogramm 159 – Altersgerecht umbauen.
Hier bekommt man ein zinsgünstiges Darlehen (1 % effektiver Jahreszins) mit einem Kreditbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit.
Mehr Informationen gibt es hier: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien
Baden-Württemberg:
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Förderkredit). Förderberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind.
Bayern:
WEG-Modernisierungsprogramm (Förderkredit). Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Herstellung von Barrierefreiheit.
Berlin:
IBB Altersgerecht Wohnen oder IBB Wohnraum modernisieren (Förderkredite)
Brandenburg:
altersgerecht Umbauen (Förderkredit)
Bremen:
Rund ums Haus (Förderkredit)
Hamburg:
IFB-Modernisierungsdarlehen (Förderkredit), Barrierefreier Umbau (Förderkredit), Umfassende Modernisierung (B) (Zuschuss): gefördert werden barrierefreie Umbaumaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Hessen:
Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei WEG (Förderkredit). Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Außerdem: Mietwohnungen altersgerecht Umbauen (Förderkredit).
Mecklenburg-Vorpommern:
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Zuschuss).
Niedersachsen:
Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum (Förderkredit). Außerdem: Allgemeine Mietwohnraumförderung (Förderkredit). Bau und Umbau von Mietwohnungen für ältere und behinderte Personen.
Nordrhein-Westfalen:
NRW.BANK.WEG-Kredit (Förderkredit). Förderung von Maßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften für Barrierefreiheit und Einbruchschutz. Außerdem: Mietwohnraumförderung - Modernisierung (Förderkredit).
Saarland:
Finanzierung von Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften (Förderkredit). Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen von Bestandsgebäuden. Außerdem: Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von Mietwohnraum (Förderkredit). Gefördert werden der rollstuhlgerechte Wohnungsumbau und die barrierefreie Umgestaltung von Bädern in bestehenden Mietwohnungen.
Sachsen:
Seniorengerecht Umbauen (Zuschuss). Förderung von seniorengerechten Umbaumaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen sowie im Wohnungszugang und im Wohnungsumfeld. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderberechtigten Aufwendungen, höchstens jedoch 10.000 Euro je Mietwohnung.
Sachsen-Anhalt:
Sachsen-Anhalt MODERN (Förderkredit). Förderung für Privatpersonen und gewerbliche Vermieter bei barrierereduzierenden Maßnahmen in eigen- oder fremdgenutzten Wohnimmobilien. Außerdem: AUFZUGSPROGRAMM (Zuschuss). Förderung spezieller Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Verbesserung von Wohnungsumfeld, Wohnungszugang, Eingangsbereich und Treppenanlagen sowie Einbau oder Optimierung von Aufzügen.
Schleswig-Holstein:
Zuschuss Modernisierung für Selbstnutzer. Außerdem: Modernisierungszuschuss für private Vermieter und Soziale Wohnraumförderung, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnraum. Förderung barriereduzierender oder altengerechter Umbaumaßnahmen durch Förderkredite und Zuschüsse.
Thüringen:
Wohnraumförderung - Eigenwohnraum - Modernisierung und Instandsetzung (Förderkredit)
Sicherlich gibt es auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis Förderprogramme. Welche das sind und wie man den Antrag stellen kann, erfahren Sie in Ihrem Sozialamt.
Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung gibt bei vorhandenem Pflegegrad finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für Rampen, breitere Türen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Treppenlifts oder ähnliches. Voraussetzung ist, dass dadurch eine möglichst selbständige Lebensführung der Antragsteller*innen wieder hergestellt wird. Allerdings ist man hier gezwungen, in kleinen Schritten vorzugehen. Pro Jahr sind 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen vorgesehen. Nutzen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam eine Wohnung, kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro pro Jahr betragen.
Krankenkasse:
Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestimmter Hilfsmittel bestätigt, dann können die Krankenkassen Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlifte, einen erhöhten Toilettensitz oder Haltegriffe erstatten.
Versorgungsamt:
Schwerbehinderte Menschen können vom Versorgungsamt einen Zuschuss für einen barrierefreien Umbau ihrer Wohnung erhalten. Als schwerbehindert gelten Personen, deren Grad der Behinderung bei mindestens 50 liegt.
Berufsgenossenschaften / Unfallkassen:
Die so genannte „Wohnungshilfe“ wird gezahlt, wenn aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Teile der Wohnung angepasst werden müssen.
- Die Elsa Krauschitz-Stiftung in Krautheim fördert barrierefreies Wohnen für körperbehinderte Menschen. Vor allem in Norddeutschland.
- Die „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ in Chemnitz fördert schwerbehinderte Menschen in persönlichen Notlagen durch einmalige Zuwendungen unter anderem bei barrierefreien Maßnahmen.