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Parallelbericht zur UN-Konvention

Zusammenfassung

  • Kritische Stellungnahme der Zivilgesellschaft

  • Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend umgesetzt

  • Verbesserungen bei inklusiver Bildung gefordert

Unter der Überschrift „Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!“ legte die BRK-Allianz, ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, 2013 einen Ersten Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor. Die deutsche Fassung wurde Bundestag und Bundesregierung übergeben, die englische Übersetzung dem UN-Fachausschuss in Genf übersandt.

Der Bericht der Verbände-Allianz beschäftigt sich auf 80 Seiten mit der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie dem Stand der Verwirklichung ihrer Menschenrechte. Er stellt unter anderem fest, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens lediglich 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Regelschule besuchten. Im Bildungsbereich fehlt es an engagiertem, gemeinsamem Vorgehen der staatlichen Akteure in Bund und Ländern, stellt der Parallelbericht zum Artikel 24 der UN BRK fest. Zu den Forderungen für schulische Bildung der BRK –Allianz zählt u.a.: „Das Menschenrecht auf inklusive Bildung für Schüler*innen mit Behinderungen muss endlich uneingeschränkt anerkannt, Gesetzesvorbehalte in den Schulgesetzen müssen gestrichen werden.“

Parallelbericht zur UN-Konvention

Die BRK-Allianz wurde 2012 von 78 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus der Behindertenhilfe und -selbsthilfe gegründet. Mit Förderung der Aktion Mensch erarbeitete das Bündnis einen kritischen Kommentar zur Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland. Die Geschäftsstelle der BRK-Allianz war angesiedelt beim NETZWERK ARTIKEL 3, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

Weiterführende Links

Der Parallelbericht zur UN-Behindertenrechtskonventionen steht auf den Seiten der UN BRK zum Download bereit. Hier gibt es auch Versionen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sowie weitere wichtige Dokumente zum Download:

www.brk-allianz.de

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Artikel 24 der UN-BRK

Dieser Artikel der Behindertenrechtskonvention stellt sicher, dass Menschen nicht wegen einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Alle Kinder und Jugendliche sollen gleichberechtigt Zugang zu inklusiver, hochwertiger und unentgeltlicher Schulbildung haben.

Nationaler Aktionsplan

Mit dem Nationalen Aktionsplan beschreibt die Bundesregierung, wie sie die Konvention in Deutschland umsetzen will. Das Thema inklusive Bildung und inklusive Berufsausbildung gehört zu den zentralen Themen.  

UNESCO Kommission

In Kooperation mit der Aktion Mensch hat die Deutsche UNESCO Kommission 2014 die Publikation „Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik“ herausgegeben. Sie geben einen Überblick über das Konzept der inklusiven Bildung auf internationaler Ebene sowie vorhandene völkerrechtliche Instrumente.