Das wir gewinnt
Zwei Menschen sitzen an einem Tisch über Eck und sind in ein Gespräch vertieft.

Betriebliche Wiedereingliederung nach Krankheit

Nach längerer Krankheit oder einem Unfall ist es wichtig, wieder gut ins Berufsleben zu kommen. Ein gutes Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) hilft dabei.  

Ablauf der betrieblichen Wiedereingliederung

Einladung zum BEM-Gespräch

Zu Beginn einer jeden Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall steht das BEM-Gespräch. Sobald Sie in den vergangen zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen krank waren, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet: Sie zu einem Gespräch einzuladen und eine betriebliche Wiedereingliederung anzubieten. Dabei ist es egal, ob Sie eine Behinderung haben oder keine. Es spielt auch keine Rolle, ob die Krankheit oder erworbene Behinderung durch die Arbeit verursacht wurde oder nicht. Für Sie als Arbeitnehmer*in ist das BEM freiwillig. Sie können die Gesprächs-Einladung ohne Begründung ablehnen. Die Einladung muss übrigens schriftlich erfolgen. Immer gilt: der Arbeitgeber muss die Angelegenheit vertraulich behandeln.

Wenn Sie es möchten, kann jemand aus dem Betriebsrat / Personalrat Sie zum BEM-Gespräch begleiten. Haben Sie eine Schwerbehinderung oder sind gleichgestellt, können Sie auch die Schwerbehindertenvertetung (SBV) hinzuziehen. Manchmal ist es sinnvoll, externe Berater (zum Beispiel den*die Betriebsarzt*ärztin oder technische Berater*innen vom Integrationsamt) zu beteiligen.

Was ist ein BEM?

Die rechtliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungs-Management (BEM) ist im neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Dort heißt es in §167, Absatz 2 unter anderem: der Arbeitgeber klärt „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“.
Ziel der betrieblichen Wiedereingliederung nach Krankheit sollte in jedem Fall sein: Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und weitere Ausfälle verhindern.

Ablauf BEM-Gespräch

Im Gespräch sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären:
Besteht ein Zusammenhang zwischen Ihrer Erkrankung und Ihrem Arbeitsplatz?

  • Wenn ja: Was wäre aus Ihrer Sicht notwendig, um besser arbeiten zu können? Zum Beispiel Arbeitsabläufe, Unterstützung, Hilfsmittel, Reduzierung der Arbeitszeit
  • Wenn nein: Welche Unterstützung kann Sie entlasten oder Ihnen helfen?

Konkrete Maßnahmen der Wiedereingliederung finden und umsetzen

Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie er sie bei der Wiedereingliederung unterstützen kann. Das kann eine der nachfolgenden Maßnahmen sein oder alle:

Arbeitszeiten flexibilisieren

Hierzu zählen zum Beispiel häufigere oder längere Pausen. Auch die Möglichkeit, von zu Hause aus arbeiten zu können, kann zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg in den Beruf beitragen. Eine Art der Arbeitszeitflexibilisierung ist auch die stufenweise Wiedereingliederung: Sie fangen nach einer Krankheit schrittweise wieder an, mehr zu arbeiten. Dadurch können Sie sich langsam an die Arbeitsplatzbelastung gewöhnen. Auch eine einfache Vereinbarung, dass Sie während der Arbeitszeit zum Arzt*Ärztin oder Physiotherapeut*in gehen können, kann zum Erfolg führen.

Arbeitsplatz anpassen

Damit Sie nach Ihrer Krankheit wieder arbeiten können, kann auch Ihr Arbeitsplatz umgebaut werden: zum Beispiel ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein rückengerechter Stuhl). Auch technische Arbeitshilfen wie Lesehilfen, barrierefreie Software oder Hebehilfen können Sie unterstützen.

Tätigkeiten verändern

Es kann auch sein, dass Sie trotz Hilfsmittel nicht in der Lage sind, Ihre bisherige Tätigkeit auszuführen. Dann sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber überlegen, ob und wie Sie an anderer Stelle im Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Weiterbildung oder Umschulung kann Ihnen dabei helfen.

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