Legal Tech: Automatisch Recht bekommen
Legal Tech: Algorithmen bearbeiten geringwertige Rechtsansprüche
Bis kommerzielle Anbieter das Problem als Geschäftsmodell entdeckten: Sie entwickelten Algorithmen, die über Plattformen im Internet die automatisierte Bearbeitung tausender geringwertiger Rechtsansprüche zugleich ermöglichen und direkt online von geschädigten Verbrauchern genutzt werden können. „Legal Tech“ wurde zur Grundlage der Online-Rechtsdienstleistung, einer neuen und überaus erfolgreichen Branche. Die Wortkombination aus „legal services“ und „technologies“ bezeichnet allgemein den Einsatz computerbasierter Technik in juristischen Abläufen.
Das Angebot der kommerziellen Plattformen reicht mittlerweile von Erstattungen und Schadensersatz im Transportwesen über Mietminderungen, Vertragskündigungen und Testamentserrichtungen bis hin zur Prüfung von Hartz-4-Bescheiden. Die Unternehmen finanzieren sich in der Regel über Provisionen oder den Abkauf von Ansprüchen, die Kunden verzichten so auf einen Teil ihres Geldes.
Legal-Tech-Angebot für Menschen mit Behinderung
An einem Angebot speziell für Menschen mit Behinderung arbeitet zurzeit die deutsche Legal-Tech-Plattform „Refundrebel“: Es soll sich an Reisende mit Einschränkungen richten, die bei der Bahn eine Mobilitätshilfe für den Ein- und Ausstieg beantragt, aber unverschuldet nicht erhalten haben – etwa aufgrund einer Zugverspätung.
"Für diese Reisenden möchten wir Schadensersatz oder Schmerzensgeld aufgrund des Gleichstellungsgesetzes fordern“, erklärt Geschäftsführer Stefan Nitz die Idee, für die man sich ab sofort als Betroffener melden kann. „Man muss sich lediglich mit seinem Vorfall auf unserer Seite registrieren, dann kümmern wir uns um den Rest. Nur wenn wir erfolgreich sind, bekommen wir einen bestimmten Prozentsatz der Entschädigung als Provision.“ Deren Höhe stehe noch nicht fest, werde sich aber „zwischen 16 und 21 Prozent bewegen“, schätzt Nitz.
Optimale Legal-Tech-Fälle
„Optimale Legal-Tech-Fälle sind gleichförmig, juristisch trivial und einfach zu formalisieren, damit ihre Durchsetzung vom Erstkontakt über das Mandantengespräch bis zur Geltendmachung des Anspruchs problemlos in Algorithmen abgebildet werden kann“, erklärt Notar Axel Adrian, der als Honorarprofessor für Rechtstheorie und Rechtsgestaltung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu Legal Tech forscht. „Das spart Zeit und Personalkosten und erlaubt die Skalierung, also die Erhöhung der Anzahl gleichzeitig bearbeiteter Fälle. Das Erfolgskonzept liegt in der lukrativen Automatisierung und Industrialisierung der Rechtsdienstleistung."
Möglichkeiten für barrierefreie Legal-Tech-Anwendungen
Auch wenn gerade diese lukrative Skalierbarkeit aufgrund eines Mangels an gleichförmigen Fällen im Sozialrecht eher nicht gegeben sei, sieht Adrian einen möglichen Einsatzbereich von Legal-Tech-Anwendungen im Rahmen gemeinnütziger Interessenverbände, die etwa Menschen mit Behinderung vertreten: „Mit Hilfe öffentlicher Förderung und ohne Gewinnerzielungsabsicht ließen sich passende Legal-Tech-Tools für die Durchsetzung spezieller Bedarfe entwickeln und einsetzen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu ihrem Recht zu erleichtern“, sagt er. „Man könnte zum Beispiel eine barrierefreie, menügeführte Plattform aufbauen, die über Checklisten Schriftsätze zu bestimmten Ansprüchen und Hilfen aus dem Sozialgesetzbuch erstellt, die die Antragstellenden dann an die betreffende Behörde schicken können. Auch juristische Beratungen könnte man mit Hilfe von Legal Tech niederschwellig durchführen.“
Legal Tech auf Portalen und Plattformen
Verbesserungen des Rechtssystems
Legal Tech-Anwendungen könnten überdies nachhaltige Verbesserungen des Rechtssystems anstoßen, von denen auch Menschen mit Behinderung profitieren würden. So forscht der Lehrstuhl von Frauke Rostalski, Professorin und Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrates, gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS in Bonn, St. Augustin, zum Einsatz künstlicher Intelligenz im Hinblick auf richterliche Entscheidungen. „Wir arbeiten gerade an einer Software, die in der Lage ist, Urteile zu verstehen“, erklärt sie. „Studien haben für das Strafrecht gezeigt, dass es in Deutschland entscheidend vom urteilenden Gericht abhängen kann, welche Strafe für eine Tat droht. Das ist ungerecht.“
Ein intelligentes Software-Tool, das die Strafzumessung verschiedener Gerichte auswertet, könnte dabei helfen, richterliche Entscheidungen vergleichbarer zu machen, hofft Rostalski. „Das würde juristische Verfahren für alle transparenter machen – und mehr Transparenz führt in der Regel zu mehr Gerechtigkeit.“
Legal Tech schätzt Ansprüche im Voraus ein
Die Anwendung einer solchen Software sei auch in der Sozialgerichtsbarkeit, die unter anderem für Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung zuständig ist, gut denkbar: „Intelligentes Legal Tech könnte auf der Basis von Urteilsauswertungen auch dabei helfen, im Vorhinein abzuschätzen, was einem Menschen mit Behinderung mit seinem Anspruch in der Regel zusteht – und mit welcher Wahrscheinlichkeit er das im Endeffekt von seinem Sozialgericht auch zugesprochen bekommen wird.“
Entwicklungen stehen noch am Anfang
Gerade bei der Durchsetzung sehr individueller Ansprüche und Bedarfe, wie sie im Behindertenrecht vorkommen, könne auch der Einsatz intelligenter Algorithmen helfen. Allerdings, relativiert Rostalski, stünde der Einsatz künstlicher Intelligenz im Legal Tech erst am Anfang: „Da ist noch viel Luft nach oben. Dagegen sind Legal Tech-Anwendungen, die zum Beispiel das Gespräch zwischen Mandant und Anwalt über digitale Fragebögen vorab gezielt vorbereiten, bereits in Kanzleien im Einsatz. Das kann die Barriere zum Erstkontakt schon herabsetzen und auch Menschen mit Einschränkungen einen niederschwelligeren Zugang zu ihrem Recht eröffnen.“