Technik und Medien barrierefrei
Während räumlich-bauliche Barrierefreiheit vor allem auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen abzielt, ist die technische beziehungsweise digitale Barrierefreiheit besonders wichtig für blinde und sehbehinderte Menschen. Nur digitalisierte Inhalte ermöglichen Zugang und Nutzbarkeit beispielsweise über Ausgabehilfen wie Screenreader. Dafür müssen bei der Erstellung von Inhalten aber bestimmte Regeln befolgt werden.
Grundlegende Technik für Schulen und Bildungsorte
In Ihrem Unterricht sollte jeder Schüler in der Lage sein, alle vermittelten Informationen zu erfassen. Daher ist es zentral, dass Sie für einen guten und klaren Ton sorgen. Empfehlenswert ist hierbei eine Induktionsschleife für Nutzer von Hörgeräten. Denn da Hörgeräte alle Geräusche in der Umgebung verstärken, fällt es Schülern mit Höreinschränkungen häufig schwer, den Unterricht ohne störende Ablenkungen zu verfolgen. Mit einer Induktionsschleife können solche Störgeräusche vermindert werden.
Falls Sie Bewegtbild, Filme oder Videos in Ihrem Unterricht einsetzen: Untertitel sind vor allem für gehörlose Schüler wichtig, aber auch bei Filmen in Originalsprache hilfreich. Über Audiodeskriptionen freuen sich blinde Schüler: Hierbei beschreibt eine Sprecherstimme die Filmhandlung. Prüfen Sie Ihre Film- und Videoauswahl daraufhin, welche technischen Varianten auf dem Medium zur Verfügung stehen
Surfen ohne Barrieren
Die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (kurz BITV) gibt der Bundesverwaltung klare Normen und Standards für Inter- beziehungsweise Intranetauftritte, die öffentlich zugänglich sind, vor. Dabei orientiert sich die Verordnung am
Behindertengleichstellungsgesetz und zielt auf barrierefreie Webinhalte ab, die für Nutzer mit körperlichen Einschränkungen frei zugänglich sind Wer also beispielsweise eine Homepage für eine Schule oder einen außerschulischen Lernort erstellt, kann diese nach BITV-Standards auch prüfen lassen,in Online-Tool hilft dabei, den Grad der Barrierefreiheit von Internetseiten zu messen.