Das wir gewinnt
Eine Frau mit kurzen roten Haaren und Brille sitzt an einem Schreibtisch und hat ein Tablet in der Hand und lacht in die Richtung des Tablets.

Selbstständig arbeiten mit Behinderung

 

Den passenden Job zu finden, ist gar nicht so einfach: Entweder ist die Firma zu weit entfernt. Die Stundenzahl ist zu hoch oder zu niedrig. Der Arbeitsplatz ist nicht barrierefrei. Oder die Bezahlung passt nicht. Eine mögliche Alternative ist, sich selbstständig zu machen. Zum Beispiel im Dienstleistungsbereich oder in der Produktion. Mit oder ohne zusätzliche Angestellte.
Schon gewusst?

Etwa 180.000 Menschen mit Behinderung waren im Jahr 2021 selbstständig. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das sind knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen mit Behinderung. Bei den Menschen ohne Behinderung sind 9,4 Prozent aller Erwerbstätigen selbstständig.

Die meisten Gründungen gibt es im Dienstleistungs-Bereich (63 Prozent). Im Handel sind es 35 Prozent. Und im Handwerk nur zwei Prozent. 

Welche Gründe sprechen dafür, sich als Mensch mit Behinderung selbstständig zu machen?

Selbstbestimmt zu arbeiten, das kann sehr glücklich machen. Sie können Ihre Arbeitszeiten flexibel einteilen und den Arbeitsdruck so den eigenen Bedürfnissen anpassen. Was Sie sich zutrauen, wann und wie viel, bestimmen Sie alleine. Auch die Einrichtung Ihres Arbeitsplatzes können Sie den eigenen Bedarfen anpassen. Organisieren Sie alles so, wie Sie es brauchen. Die passende Förderung dazu können Sie bei verschiedenen Stellen beantragen.

Das Recht ist auf Ihrer Seite! So regelt das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) die „Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“. So werden Nachteile ausgeglichen. Die Förderung von Selbstständigen ist im SGB IX, Paragraf 185, Absatz 3 und in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung (SchwAV), Paragraf 18 und 21 geregelt. Die meisten Leistungen sind allerdings Ermessensleistungen und werden vom jeweiligen Inklusions- bzw. Integrationsamt entschieden. 

Dort müssen Sie zum Beispiel vorweisen, dass Sie eine Schwerbehinderung oder gleichgestellt sind. Außerdem müssen Sie darlegen, dass die Selbstständigkeit auf Dauer geplant ist und zu Ihrer Haupt-Einnahmequelle wird, so dass Sie keine staatlichen Hilfen brauchen. Danach prüft das Amt, ob auch eine andere Behörde das Geld zahlen könnte und ob es Ihnen zumutbar ist, die Kosten selbst zu tragen. Ist alles geregelt, kann die Unterstützung starten.

Selbstständig mit Behinderung: Was muss ich beachten?

Wenn Sie Ihre Idee zur Selbstständigkeit gefunden haben, nehmen Sie sich genügend Zeit, sie auszuarbeiten. Sie brauchen einen detaillierten Businessplan, auch um in der Anfangszeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Wenn Menschen auf die Schnelle ein Geschäft gründen, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, endet das häufig in einer Insolvenz.
  • Der Businessplan
    Legen Sie in Ihrem Businessplan dar, inwiefern Ihr Geschäft tragfähig ist und dass Sie die passenden Fähigkeiten haben, um mit Ihrem Unternehmen am Markt zu bestehen. Die Behinderung sollten Sie in allen Phasen der Planung offen thematisieren. Es muss klar sein, inwieweit sie sich auf die geplante Gründung auswirken könnte. Nur so kann man entsprechende Maßnahmen einplanen, die das Leben als Selbstständige*r leichter machen.
  • Auf Vorurteile vorbereitet sein
    Richten Sie sich darauf ein, dass Sie auf unterschwellige oder auch ganz offene Vorurteile treffen werden. Viele Leute denken, Menschen mit Behinderung seien nicht so leistungsfähig. Daher geben Sie Unternehmer*innen mit Behinderung nicht so selbstverständlich eine Chance wie anderen. Ebenso kann es aber andersherum sein, dass Menschen Sie inspirierend und mutig finden und Ihnen gerade aufgrund Ihrer Behinderung sehr offen und positiv begegnen.
  • Gründungstyp festlegen
    Informieren Sie sich, welche Art der Gründung für Sie in Frage kommt: Der Klassiker ist natürlich, ein neues Unternehmen zu gründen. Sie können aber auch ein anderes Unternehmen übernehmen oder in einer Kette Franchise-Nehmer*in werden. Sie können mit einem Teil einer Firma eine so genannte Ausgründung machen oder die Selbstständigkeit nur im Nebenerwerb betreiben. 
  • Zeitrahmen
    Spätestens nach 15 Monaten sollten Sie von Ihren Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit leben können. Unter besonderen Umständen haben Sie drei Jahre lang Zeit. Läuft es dann noch nicht reibungslos, können Sie das den Geldgebern mit einer Prognose Ihres Steuerberaters oder der Kammern nachweisen. 
  • Formen der Selbstständigkeit
    Es gibt verschiedene Arten der Selbstständigkeit: Man kann ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich arbeiten. Möchten Sie zum Beispiel einen Handwerksbetrieb oder einen Handel eröffnen, dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Für manche Gewerbe gibt es, was die Ausbildung betrifft, bestimmte Zugangsvoraussetzungen. Freiberuflich kann man nur in bestimmten Berufen arbeiten. Zum Beispiel im medizinischen, kreativen oder pädagogischen Bereich. Ob man gewerblich oder freiberuflich arbeitet, hat Auswirkungen auf die Rechtsform Ihres Unternehmens und auf andere Formalitäten.
  • Beratung in Anspruch nehmen
    Ganz wichtig ist, dass Sie sich schon im Vorfeld Ihrer Gründung Beratung und finanzielle Hilfe organisieren.

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständige*r?

Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, brauchen Sie in der Selbstständigkeit unterschiedliche Versicherungen. Informieren Sie sich möglichst früh darüber, welche Versicherungen für Sie verpflichtend sind.

Eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie auf jeden Fall abschließen. Entweder privat oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung automatisch enthalten. 
Für einige Selbstständige ist es möglich, sich freiwillig in die Arbeitslosenversicherung zu gehen. Voraussetzung ist, dass sie vorher für mindestens ein Jahr angestellt gearbeitet und dass sie unmittelbar vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bekommen haben.
Eine Berufshaftpflicht empfiehlt sich für Ärztinnen, Apotheker, Psychotherapeutinnen, Ingenieure, Architektinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Versicherungsmakler.
In Berufen mit hohem Unfallrisiko ist per Gesetz eine Unfallversicherung vorgeschrieben. Dazu gehören Hausgewerbetreibende, einige Berufe im Gesundheitswesen, landwirtschaftliche Unternehmer*innen und Küstenschiffer*innen. Träger ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Informationen dazu bekommt man bei den Kammern.
Manche Selbstständige müssen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu gehören Handwerker*innen, Hebammen, Künstler*innen und Pfleger*innen. Sind Sie nicht in diesen Berufen tätig, können Sie die Rentenversicherungspflicht trotzdem beantragen, allerdings nur in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. So können Sie auch staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente nutzen. Sie können auch bei privaten Versicherungen für Ihr Alter vorsorgen. Hier empfiehlt sich ein Termin bei einem Versicherungsmakler.

Wo finde ich eine Beratung für Selbstständige mit Behinderung?

Um Ihre Selbstständigkeit optimal vorzubereiten, sollten Sie sich eine passende Beratung suchen. Die bekommt man zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer oder auch bei der Handwerkskammer kostenfrei. Allerdings ist sie dort meist nicht speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet. 

Auch die Inklusions- und Integrationsämter informieren zur Existenzgründung. Unter einigen Bedingungen:

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten für eine selbstständige Arbeit erfüllen.
  • Sie sollten planen, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten und mit der Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
  • Die Tätigkeit sollte unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein.
  • Ihre Gründung sollte Aussicht auf Erfolg haben.
  • Sie sollten jünger als 65 Jahre sein.

Das meiste davon können Sie mit einem vollständigen Businessplan nachweisen. Bei den Inklusions- und Integrationsämtern bekommen Sie auch Informationen zu staatlichen Hilfen und Förderungen wie Arbeitsassistenzen oder zu finanziellen Förderungen nach §21 SchwbAV

Zwei Frauen sitzen nebeneinander an einem Schreibtisch. Eine Frau sitzt an einem Computer und erklärt der anderen etwas.

Zusätzlich gibt es unabhängige Organisationen, die Gründer*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit beraten. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind die Beratungen kostenlos. Zum Beispiel enterability für Menschen in Berlin . Der gemeinnützige Verein foundit= in Wuppertal berät deutschlandweit, ebenso wie das Projekt BESSER in Stuttgart , das von 2022 bis 2025 läuft. Hier und bei einigen weiteren Stellen bekommen Sie Unterstützung für die Vorbereitung, Planung und Durchführung ihrer Gründung. 

Die Berater*innen prüfen verschiedene Bereiche:

  • die Geschäftsidee
  • die Marktanalyse
  • Marketing und Kundengewinnung
  • Zeitmanagement und Organisation
  • Buchhaltung und Verwaltung
  • Formale Prozesse wie die Anmeldung des Gewerbes
  • Leistungen der Ämter und staatliche Hilfen

Bei aller Motivation ist es wichtig zu wissen: Die Beratungen sind immer ergebnisoffen. Wenn sich herausstellt, dass Ihre Geschäftsidee nicht trägt, kann es sein, dass Ihnen von der Gründung abgeraten wird. Natürlich helfen die Berater*innen Ihnen aber nach Möglichkeit, Ihr Konzept zu optimieren.

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten kann ich für die Gründung meines Unternehmens in Anspruch nehmen? 

Es gibt viele Fördermöglichkeiten, entweder als Darlehen oder auch in Form von Zinszuschüssen. Diese können Sie für die Gründung, die erste Zeit mit dem Unternehmen oder auch für Coachings nutzen. Die Berater*innen kennen sich in der Förderlandschaft gut aus und weisen Ihnen den Weg. Manchmal ist die fachkundige Beratung sogar eine Voraussetzung, um Fördergelder zu bekommen.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Umbau und Renovierung von Geschäftsräumen
  • Einrichtungsgegenstände
  • Maschinen und Fahrzeuge
  • der Kauf von Patenten und Lizenzen
  • Kosten für Marketing
  • Hilfsmittel zur Barrierefreiheit

Nicht gefördert werden:

  • Kosten für Grundstück und Neubau
  • Löhne und Gehälter für Personal
  • Energiekosten
  • Kapitaleinlagen von Gesellschaftern

Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Gründungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er unterstützt arbeitslose Menschen, die sich selbstständig machen wollen, in der Anfangsphase. Wer keine Behinderung hat, muss vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt haben. Für Menschen mit Behinderung gilt das nicht, das steht im SGB III Paragraf 19 und 116 Absatz 7. Die Zahlungen werden maximal für 15 Monate bewilligt. 

Mehr zum Gründungszuschuss erfahren Sie hier: www.arbeitsagentur.de

Für Bürgergeld-Empfänger*innen zahlt das Jobcenter unter Umständen das so genannte Einstiegsgeld. Allerdings nur, wenn es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche handelt. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, maximal zwei Jahre lang. Die Höhe ist abhängig von der individuellen Situation, vor allem von der Dauer der Erwerbslosigkeit und davon, wie viele Menschen mit im Haushalt leben. Zusätzlich zum Einstiegsgeld können Bürgergeld-Empfänger*innen Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro beantragen, um eine Betriebsausstattung für ihr Unternehmen zu kaufen, wie zum Beispiel Maschinen oder Fahrzeuge. 

Mehr Informationen dazu gibt es hier: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/

Beim Integrationsamt können Menschen mit Schwerbehinderung Darlehen oder Zinszuschüsse für Gründung oder Erhalt ihres Unternehmens beantragen (nach §21 SchwbAV). Art und Höhe sind abhängig von den persönlichen Umständen. Alle Gelder müssen Sie vor dem Beginn der Selbstständigkeit beantragen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Auszahlung liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes.

Welche Unterstützung bekomme ich als Selbstständige*r mit Behinderung?

Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben (GdB mehr als 50), können Sie in Ihrer Selbstständigkeit zusätzliche Leistungen von verschiedenen Ämtern bekommen. Dafür reicht in der Regel der Schwerbehindertenausweis. Zum Beispiel für: 

  • Arbeitsassistenz
  • technische Hilfsmittel
  • Hilfen zur Mobilität 
  • Barrierefreiheit in der Wohnung
  • Fortbildung
Zwei Frauen sind in einem Bekleidungsgeschäft vor einer Umkleide. Die Frau auf der rechten Seite ist vor der anderen Frau im Rollstuhl auf die Knie gegangen. Sie hilft der Frau im Rollstuhl.

Unterstützungsformen, die Sie in Anspruch nehmen können

Die Arbeitsassistenz dient dazu, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Das kann eine Vorlesekraft für blinde Menschen oder ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in für gehörlose Personen sein. Sie übernimmt niemals die Kernarbeit der oder des Selbstständigen, sondern nur einfache und unterstützende Aufgaben. Die Kosten für die Arbeitsassistenz werden vollständig übernommen. Entweder von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenversicherung. Allerdings nur, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt und die Selbstständigkeit der wirtschaftlichen Lebensgrundlage dient. 

Mehr Informationen zur Arbeitsassistenz erhalten Sie hier.

Manchmal genügen zum Ausgleich der Behinderung auch technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Transporthilfen oder spezielles Mobiliar. Durch sie kann die Arbeitsbelastung reduziert und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden. In Zusammenhang mit den technischen Hilfsmitteln fördern die Inklusions- und Integrationsämter die Anschaffung, Instandhaltung und entsprechende Kurse, um die Anwendung zu lernen. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Häufig werden die Kosten komplett übernommen. 

Hier erfahren Sie, wie Arbeitsplätze barrierefrei eingerichtet werden können.

Bei den Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes geht es zum Beispiel um den Kauf eines entsprechenden Fahrzeugs, den behinderungsbedingten Umbau und den entsprechenden Führerschein. Bei Selbstständigen sind hier die Inklusions- und Integrationsämter zuständig. Ob das Amt hier unterstützt, ist eine Einzelfallentscheidung. Sie ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung und auch vom Wohnort und der entsprechenden Verkehrsanbindung.
Auch für barrierefreien Wohnraum gibt es unter Umständen Förderung für Selbstständige mit Behinderung. Das können Zuschüsse oder Darlehen sein, für die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung des Wohnraums. Voraussetzung ist, dass dadurch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht und gesichert wird.
Menschen mit Behinderung können außerdem finanzielle Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen bekommen. Damit sind fachliche Schulungen oder Fortbildungen sein, die für den Beruf wichtig sind. Wenn eine Person wegen ihrer Behinderung den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, können auch Umschulungen gefördert werden.

Selbstständig mit Behinderung: Gute Beispiele

Amrei Feuerstack unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung

Ihr erstes Unternehmen hat sie 2018 gegründet: eine Eventagentur. Es funktionierte gut. Aber mit ihrer Gesichtslähmung und einer seelischen Behinderung stieß sie oft auf Unverständnis und Barrieren. Sie fühlte sich oft allein gelassen. Nach einer Zwangspause durch die Corona-Pandemie orientierte sie sich neu und gründete found it =. Das ist ein Verein, der andere Menschen mit Behinderung bei ihrer Gründung unterstützt. Denn andere sollen nicht auf so viele Barrieren stoßen, wie sie es damals erlebt hat. Ihre Erfahrungen aus der eigenen Gründung und ihr Netzwerk bringt Amrei Feuerstack dort ein. 
Alle Berater*innen und Coaches, die dort arbeiten, haben selbst eine Behinderung. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos. Das Geld kommt über Spenden und Fördergelder. Dann kann die Beratung starten: Gemeinsam arbeitet man einen Businessplan und ein Marketingkonzept zum eigenen Unternehmen aus und erstellt einen Zeitplan. Es folgen Pläne zur Finanzierung und zu Anträgen für Arbeitshilfen. Da das Unternehmen hauptsächlich online arbeitet, betreut es Ratsuchende in ganz Deutschland. 

Amrei Feuerstack, eine junge Frau mit langen blonden Haaren, steht vor einer weißen Wand und schaut in die Kamera.

Heiko Burak unterrichtet Gebärdensprache

Er hat nach dem Abitur seinen Bachelor in Bioingenieurwesen gemacht, in einem Startup gearbeitet – und sich dann für einen ganz anderen Weg entschieden. Kurz nach seiner Geburt bekam er die Diagnose „taub mit Hörresten“. Und so bewegte sich Heiko Burak immer zwischen Gebärdensprache und Lautsprache. Mit 18 Jahren bekam er ein Cochlea Implantat und kann seitdem mit dessen Hilfe hören. Seine Kenntnis zweier Kulturen und Sprachen mündete 2021 in der Gründung der „Heiko Burak Gebärdensprache GmbH“.
Online lernen Kunden von ihm die Deutsche Gebärdensprache in einjährigen Einzel-Coachings. In einer Mischung aus Videos, persönlichen Treffen und Lerneinheiten sind die meisten seiner Schüler*innen schon nach drei Monaten fit für die ersten Unterhaltungen. Dieses System möchte er nun weiter ausbauen, die ersten Mitarbeiter sind schon eingestellt, weitere sollen folgen. Und auch den Kundenstamm möchte Heiko Burak weiter ausbauen: Durch seine AZAV-Zertifizierung kann er nun Fortbildungen anbieten, die entweder vom Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit finanziert werden.

Heiko Burak, ein junger Mann mit Brille und kurzen braunen Haaren, steht vor einer Leinwand auf der "Tipps für eine gelingende Kommunikation" steht. Er gebärdet.

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