Das wir gewinnt

Beratungsangebot: „Recht haben, Recht bekommen“ in Magdeburg

Um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken, haben die Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg mit Förderung der Aktion Mensch ein innovatives Projekt gestartet. Unter dem Motto „Recht haben, Recht bekommen“ werden Betroffene auf dem Weg zu ihren legitimen Ansprüchen begleitet. 

Die Pfeifferschen Stiftungen sind der größte Diakonische Träger in Sachsen-Anhalt. Seit vielen Jahren gehört auch die Beratungen von Menschen mit Behinderung zu ihrem Aufgabenfeld. Zum Beispiel in der zentral gelegen Wohnberatung in der Magdeburger Innenstadt. Das Team unterstützt Menschen mit Behinderung, selbstbestimmt eigene Wohnideen zu entwickeln und zu verwirklichen. 

Seit neustem ist hier auch ein Beratungsangebot rund um die Rechte von Menschen mit Behinderung angesiedelt. „Wir haben gemerkt: Eine umfassende Beratung berührt häufig auch rechtliche Fragen“, sagt Stefan Flach-Bulwan, der Projektleiter. „Man kann Menschen nicht beraten, ohne zu prüfen, ob möglicherweise Leistungsansprüche bestehen und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sein könnten.“ Aus diesem Grund haben sich die Pfeifferschen Stiftungen entschlossen, als einer der ersten Träger ein neues Förderangebot der Aktion Mensch zu nutzen, um Menschen mit Behinderung zu befähigen, ihre Rechte besser durchzusetzen. 

Wie wehre ich mich richtig? 

Vor der Unterschrift eines Mietvertrages braucht es vielleicht eine Übersetzung in Leichte Sprache. Andere Menschen mit Behinderung benötigen Unterstützung, um zu verstehen: Was steht in meinem Bescheid? Wie fülle ich ein Formular richtig aus? Wie kann ich mich gegen die Ablehnung einer Leistung wehren? „Je mehr Menschen mit Behinderung ihre Lebensgestaltung selbst in die Hand nehmen, zum Beispiel indem sie in eine eigene Wohnung ziehen, desto öfter müssen sie selbst mit Institutionen oder Behörden sprechen“, so Stefan Flach-Bulwan. Und desto mehr rechtliche Fragen und Probleme tauchen auf. 

Begegnungen im Beratungscafé 

Ganz unverbindlich wird man das neu geplante Beratungscafé „Recht haben, Recht bekommen“ in der Magdeburger City besuchen können. Hier trifft man sich mit anderen Leuten, die vielleicht gerade in eine eigene Wohnung gezogen sind. Die schon einmal einen Antrag auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt haben oder die eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst erlebt haben. Zu solchen Themen können sich Betroffene bei einer Tasse Kaffee oder Tee zwanglos austauschen. 

 
Porträt eines Mannes im mittleren Alter

Projektleiter im Gespräch 

Stefan Flach-Bulwan ist Leiter des Beratungsprojekts „Recht haben, Recht bekommen“ in Magdeburg. Im Interview erzählt er, warum das neue Angebot der Pfeifferschen Stiftungen so wichtig für viele Menschen ist und wie sein Team mit anderen Akteuren für die Rechte behinderter Menschen zusammenarbeiten will. 

 Eine Mutter erzählt

Dr. Jutta Hildebrand ist Mutter einer schwerbehinderten Tochter und engagiert sich in der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt. Schon oft mussten sie und ihr Mann für die Rechte ihres Kindes kämpfen. Sie sagt: Das neue Beratungsangebot „Recht haben, Recht bekommen" macht Betroffenen und Angehörigen in ähnlicher Situation  nun wertvolle Hilfsangebote und unterstützt sie auf ihrem Weg zum Recht.

Wie stelle ich einen Antrag? 

Außerdem besteht die Möglichkeit, Beratungsgespräche und Begleitung in der persönlichen Lebenssituation zu nutzen. Wie stelle ich einen Antrag für die Leistungen, die ich benötige? Wie heißt der Fachbegriff, den ich benutzen muss? Ist ein Widerspruch möglich? Vielleicht braucht man auch eine Begleitung beim Behördentermin. „Nicht als Anwalt. Sondern als jemand, der mitgeht“, sagt Stefan Flach-Bulwan.

Das Team begleitet und berät Menschen mit Behinderung so auf dem Weg zum Recht, ersetzt jedoch im Zweifelsfall keinen Rechtsbeistand. Manchmal müssen Klient*innen an eine spezialisierte Anwaltskanzlei weitergeleitet werden. Dazu wird derzeit eine Kartei mit Anwaltskanzleien in Sachsen-Anhalt aufgebaut, die spezialisiert sind, um Themen der Teilhabeleistungen zu bearbeiten. Bisher sind das – leider – wenige. Ist dennoch ein passender Anwalt oder eine Anwältin gefunden, hört die Begleitung durch das Magdeburger Team im Beratungscafé nicht automatisch auf: Die Ratsuchenden werden auf Wunsch nahtlos bei allen Schritten auf dem Weg zu ihrem Recht begleitet.  

Tandemberatung und Vernetzung

Zwei Fachberater*innen gehören zum Team des neuen Projekts, außerdem ist die Arbeit mit Peerberater*innen geplant. Die Idee: Künftig soll es Tandemberatung geben: je ein Fachberater und ein Mensch mit eigenen Erfahrungen sind gemeinsam für die Ratsuchenden da und bringen sich mit ihrer Expertise ein – wobei natürlich nicht ausgeschlossen ist, dass die Fachberater*innen auch selbst Betroffene sein können. 

Ergänzt wird das Beratungs- und Begegnungsangebot durch Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung. Ein Newsletter in Leichter Sprache soll bald von Erfahrungen, Fortbildungen, Terminen und interessanten Urteilen berichten. In einem Jahrbuch will das Team zudem Best Practice und gelungene Fälle darstellen, in denen Menschen mit Behinderung zu ihrem Recht gekommen sind.  „Außerdem wollen wir uns bundesweit mit ähnlichen Projekten vernetzen, Impulse für die Politik geben und uns wissenschaftlich begleiten lassen“, sagt Stefan Flach-Bulwan. Das Ziel all dieser Aktivitäten: Den Menschen mit Behinderung in Magdeburg und darüber hinaus zu ihrem Recht, das sie theoretisch haben, ganz praktisch zu verhelfen. 

Zwei Männer mittleren Alters unterhalten sich an einem Besprechungstisch
Als einer der Ersten informiert sich Dr. Christian Walbrach, der Behindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, über das neue Beratungsangebot der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg.  © Pfeiffersche Stiftungen / Viktoria Kühne

Förderangebot der Aktion Mensch

Mit dem neuen Förderangebot  „Recht haben, Recht bekommen" unterstützt die Aktion Mensch die Stärkung und Befähigung von Menschen mit Behinderung zur besseren Durchsetzung ihrer Rechte. Für entsprechende Projekte sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 350.000 Euro möglich. Nicht nur große Träger, auch für kleine gemeinnützige Beratungsstellen oder Initiativen, zum Beispiel für geflüchtete oder von Armut betroffene Menschen, ist das Angebot interessant. Denn auch in diesen Personengruppen gibt es Menschen mit Behinderung, die ihre Rechte oft erst unter schwierigen Bedingungen durchsetzen müssen. 

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