Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
Allgemeiner Arbeitsmarkt: Was ist das?
Der Allgemeine Arbeitsmarkt, manchmal auch erster Arbeitsmarkt genannt, bezeichnet den Markt, auf dem sich reguläre Unternehmen bewegen. Das bedeutet, dass diese Firmen keine besonderen Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten, um beispielsweise bestimmte Arbeitsplätze zu schaffen. Sie handeln auf der Basis der freien Wirtschaft.
Unternehmen des Allgemeinen Arbeitsmarktes mit mindestens 20 Arbeitnehmer*innen sind jedoch verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ist diese Quote nicht erfüllt, müssen Sie die sogenannte Ausgleichabgabe zahlen. Dieses Geld dient dann beispielsweise der Unterstützung von Inklusionsunternehmen.
Ausbildung mit Behinderung
Eine Berufsausbildung ist für viele junge Menschen der Start in das Berufsleben. Doch für junge Menschen mit Behinderung stellen sich viele Fragen:
- Welche Ausbildung passt zu mir und meinen Bedürfnissen?
- Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?
- Was ist ein "Nachteilsausgleich" für Auszubildende mit Behinderung?
- Wer bezahlt die Hilfsmittel, die ich für die Ausbildung benötige?
- Soll ich bei der Bewerbung angeben, dass ich eine Behinderung habe?
- Wo finde ich Unterstützung?
Inklusionsunternehmen
Inklusionsunternehmen sind prinzipiell normale Firmen, die nach den normalen Wettbewerbsregeln des Marktes wirtschaften. Doch es gibt eine Besonderheit: In diesen Unternehmen haben 30 bis 50 Prozent der Mitarbeiter*innen eine Schwerbehinderung. Im Gegensatz zu den meisten Unternehmen arbeiten hier also viel mehr Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Alle Angestellten, ob mit oder ohne Behinderung, sind nach den gängigen Regeln des Arbeits- und Tarifrechts angestellt.
Für den besonderen Aufwand und die Beschäftigung vieler Menschen mit Behinderung erhalten Inklusionsunternehmen Förderung für Investitionen und Personalkosten, die aus der Ausgleichsabgabe, die andere Unternehmen zahlen müssen, die weniger als die vorgeschriebenen fünf Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter*innen beschäftigen, finanziert wird.
Betriebliche Wiedereingliederung
Wenn Mitarbeiter*innen längere Zeit krank sind, ist es besonders wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gemeinsamen Gespräch bleiben. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), auf das erkrankte Beschäftigte ein Recht haben. Das wichtigste Ziel des BEM ist es, sie nach längerer Krankheit dauerhaft wieder in den Betrieb einzugliedern und den Arbeitsplatz des langzeiterkrankten Arbeitnehmers zu sichern. Darüber hinaus soll im Rahmen des BEM herausgefunden werden, ob die Krankheit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Selbstständigkeit und Behinderung
Für viele Menschen mit Behinderung kann die Suche nach einem passenden Job herausfordernd sein. Der Arbeitsweg, die Flexibilität der Stunden, um beispielsweise Therapietermine wahrzunehmen, oder die Barrierefreiheit eines Arbeitsplatzes spielen bei der Wahl eine zusätzliche Rolle. Wie für alle Menschen bildet die Selbstständigkeit für Menschen mit Behinderung eine Alternative, um die eigenen Arbeitsbedingungen und -zeiten an das eigene Leben anzupassen.
Dabei müssen einige Dinge beachtet werden:
- Worauf muss ich als Mensch mit Behinderung besonders achten?
- Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständige*r?
- Wo finde ich Beratung?
- Welche finanziellen Fördermöglichkeiten kann ich für die Gründung meines Unternehmens in Anspruch nehmen?
Arbeiten mit Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz erhalten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsalltag Unterstützung benötigen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Arbeitsassistent*innen helfen ihnen dabei, die Nachteile auszugleichen, die durch ihre Behinderung entstehen. Sie reichen ihnen zum Beispiel Arbeitsmaterialien an, die sie allein nicht erreichen können. Sie stehen als Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung oder lesen Texte vor.
Unterstützte Beschäftigung
Die Unterstützte Beschäftigung ist eine gute Option für Menschen mit Behinderung, die keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden und nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten möchten. Nach einer umfassenden Beratung wird ein passender Job auf dem Arbeitsmarkt vermittelt. Dort werden die Beschäftigten durch einen persönlichen Jobcoach bis zu drei Jahre begleitet und entsprechend qualifiziert. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein langfristiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Mehr Informationen über den Ablauf und die Anlaufstellen für eine Unterstützte Beschäftigung gibt es auf den Seiten des Familienratgebers der Aktion Mensch.