Monitoringstelle zur UN-Konvention
Zusammenfassung
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Positionspapier betont Menschenrecht auf inklusive Bildung
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Debatte um inklusive Bildung sachlich führen
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Gesamtkonzepte der Bundesländer gefordert
2017 hat die Monitoringstelle zur UN-Behindertenkonvention das Positionspapier „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht - Warum es die inklusive Schule für alle geben muss“ vorgelegt. Darin bescheint die Monitoringstelle, dass es funktionierende Inklusion im deutschen Schulwesen gibt – allerdings noch nicht überall und nicht in ausreichendem Maße. Sie plädiert dafür, nach den hitzigen Debatten der letzten Jahre die Diskussion über inklusive Schule wieder sachlich und konstruktiv zu führen. Das Menschenrecht auf inklusive Bildung sei nicht in Frage zu stellen. Deshalb sollten die Bundesländer Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems erstellen. Gesetze und Rechtsvorschriften sollten entsprechend weiter entwickelt werden.
Bereits 2014 hatte die Monitoringstelle die Studie „Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand“ herausgegeben und festgestellt: Die Bemühungen zur Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention unterscheiden sich in den Bundesländern stark. Bis 2014 erfüllte kein Bundesland alle Kriterien der UN-BRK.
Monitoringstelle
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überwacht. Die UN BRK verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, solche unabhängigen Monitoring-Stellen einzurichten. Die Bundesregierung die deutsche Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet.