Das wir gewinnt
Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung steht, mit Schürzen und Küchenkleidung bekleidet, hinter der Theke eines Cafés.
Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung steht, mit Schürzen und Küchenkleidung bekleidet, hinter der Theke eines Cafés.
Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung steht, mit Schürzen und Küchenkleidung bekleidet, hinter der Theke eines Cafés.

Warum sollte ich Menschen mit Behinderung beschäftigen?

Vorteile, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen

Menschen mit Behinderung sind wertvolle Fachkräfte. Sie sind im Vergleich deutlich häufiger qualifiziert als Menschen ohne Behinderung. Zudem lohnt sich eine Einstellung für Unternehmen nicht nur finanziell – Menschen mit Behinderung gelten auch als besonders loyale Mitarbeiter. Und das sind nur drei von vielen guten Gründen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile die Einstellung von Menschen mit Behinderung für Sie als Arbeitgeber hat.

Broschüre: 10 Gründe Menschen mit Behinderung zu beschäftigen

In unserer Broschüre „10 Gründe Menschen mit Behinderung zu beschäftigen“ haben wir für Sie praktische Tipps und gute Beispiele zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zusammengestellt. Sie erfahren alles über finanzielle Fördermöglichkeiten und die richtige Beratung.

Grund 1: Gute Fachkräfte gewinnen

Unter Menschen mit Behinderung gibt es im Vergleich mehr gut qualifizierte Fachkräfte als bei Menschen ohne Behinderung. Im Schnitt haben sie häufiger eine abgeschlossene Berufsausbildung als Menschen ohne Behinderung. Die Firma wird aber auch für andere gute Bewerber*innen interessanter. Denn die meisten erwarten von ihrem neuen Arbeitgeber ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsumfeld.

Grund 2: Mit Behinderung geht mehr, als man denkt

Umbaumaßnahmen sind meist gar nicht nötig. Die meisten Beeinträchtigungen entstehen aufgrund von Erkrankungen der inneren Organe. So reicht es für Mitarbeiter*innen mit Rückenproblemen aus, ergonomische Stühle oder Stehtische anzuschaffen. Dafür gibt es kostenlose Beratung und finanzielle Hilfen. In Einzelfällen gibt es spezielle Hilfsmittel: Blinde Mitarbeiter*innen können zum Beispiel mit einer Sprach-Software am Computer genauso schnell und effektiv arbeiten wie sehende Kollegen*innen. Und bei Höreinschränkungen helfen transportable Induktionsschleifen.

Grund 3: Von wegen unkündbar

Einem Mitarbeiter mit Behinderung kann gekündigt werden. Im ersten halben Jahr gibt es – wie für alle anderen – überhaupt keinen Kündigungsschutz. Danach muss das Integrationsamt dem Antrag des Arbeitgebers zustimmen, was es in 75 Prozent der Fälle tut.

Das Gesetz will Menschen mit Schwerbehinderung vor Diskriminierung schützen. Wenn der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht, hat das Integrationsamt eine Ermessensentscheidung zu treffen. Liegt ein anderer Grund vor, kann auch ein Mensch mit Behinderung gekündigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen, wenn es unwirtschaftlich ist.

Will ein Arbeitgeber einen Menschen mit Schwerbehinderung kündigen, muss er als erstes einen schriftlichen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt stellen. Viele Integrationsämter geben vorgefertigte Formulare heraus. In diesem Antrag muss der Arbeitgeber begründen, warum er den Mitarbeiter mit Schwerbehinderung kündigen möchte. Das Integrationsamt prüft anschließend die angegebenen Gründe. Gleichzeitig bietet es Beratung und, je nach Bedarf, finanzielle Unterstützung an.

Es gibt verschiedene Kündigungsgründe. Egal, um welchen Kündigungsgrund es sich handelt, das Integrationsamt versucht immer, eine gute Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden. Denn die Integrationsämter sind dazu verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Mitarbeiters abzuwägen.

Grund 4: Finanzielle Vorteile

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung finanzielle Unterstützung zu holen. Bei uns gibt es unterschiedliche Optionen und Programme. Einige von ihnen stellen wir Ihnen vor. Ob eine Fördermöglichkeit zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Situation passt, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Integrationsamt .

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung

Viele Arbeitgeber*innen haben die Sorge, dass auf sie besonders hohe Kosten zukommen, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen. Für Entlastung sorgt der Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ). Er wird gezahlt, wenn dem Unternehmen tatsächlich deutliche Mehrkosten durch die Behinderung der Mitarbeiter*innen entstehen. Wichtigste Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung: Die Leistung des schwerbehinderten Menschen muss dauerhaft und deutlich hinter der üblichen Leistung von anderen Mitarbeiter*innen liegen. Der BSZ kann bei unbefristeten Arbeitsverträgen und auch bei Teilzeitkräften gezahlt werden. 

 

Achtung: Leistungen werden auf Antrag erbracht – auch mehrfach, allerdings für maximal drei Jahre. Rückwirkend wird der BSZ nicht bewilligt. Nach drei Jahren ist eine Weiterführung der Zahlung bei Reduzierung des Zuschusses möglich. 

Das Budget für Arbeit richtet sich zwar an Arbeitnehmer*innen mit einer Festanstellung, hat aber auch viele Vorteile für Arbeitgeber*innen. Sie erhalten nämlich einen Lohnkostenzuschuss, der bis zu 75 % des regelmäßigen Arbeitsentgeltes betragen kann (aber höchstens 1.274 Euro monatlich). Damit ist das Budget für Arbeit auch ein dauerhafter Ausgleich für Arbeitgeber*innen bei Leistungsminderung der Beschäftigten.

Das Budget für Arbeit ist für Menschen gedacht, die sonst in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter arbeiten würden. Es soll ihnen ermöglichen, zumindest einen Großteil ihres Lebensunterhaltes selbst zu bestreiten. Das Budget für Arbeit beinhaltet Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dadurch bekommen sie eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz – zum Beispiel durch eine persönliche Assistenz, die auch mehrere Mitarbeiter*innen im Betrieb betreuen kann, wenn alle einverstanden sind. 

Das Budget Ausbildung ist analog zum Budget für Arbeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen haben, können das Budget nutzen. Das Budget für Ausbildung besteht aus Leistungen für die Erstattung der Ausbildungsvergütung (an Arbeitgeber*innen) sowie für die Assistenz in der Berufsschule oder am Ausbildungsplatz.

Seit 2022 sind auch Fahrtkosten sowie der Anteil der Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag Teil des Budgets.

Eingliederungszuschüsse dienen als finanzieller Anreiz für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Sie sollen einen eventuellen Mehraufwand, den Arbeitgeber*innen beim Einstellen eines Menschen mit Behinderung haben, ausgleichen. Damit sind Eingliederungszuschüsse vergleichbar dem Eingliederungsschuss 50+ oder dem allgemeinen Eingliederungszuschuss. Beantragt werden Eingliederungszuschüsse bei der Agentur für Arbeit.

 

Achtung: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Eingliederungszuschuss! Sachbearbeiter*innen entscheiden über die Bewilligung. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % des Gehaltes und wird maximal 24 Monate gezahlt. Ist ein Jahr um, sinkt die Höhe des Eingliederungszuschusses um 10 %. Nach einem Jahr liegt der Mindestzuschuss aber immer noch bei 30 % des Gehaltes. In Härtefällen kann bis zu 60 Monaten gefördert werden. Ist die schwerbehinderte Person älter als 50 Jahre, kann sich die Förderung auf maximal 96 Monate erweitern. Sie sinkt nach 24 Monaten um 10 % jährlich. 

Grund 5: Gutes Image fürs Unternehmen

„Diversity“ – „Vielfalt“: In vielen großen Konzernen ist sie nicht mehr wegzudenken. Denn wer im Unternehmen ein gutes Miteinander hat, stößt auch auf öffentliches Interesse. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie verschiedene Bundesländer verleihen jedes Jahr Inklusionspreise; viele Medien berichten darüber. Das sorgt für Aufmerksamkeit bei Bewerbern und Wirtschaftsverbänden – und für gute Netzwerke.

Ein Beispiel für einen solchen Preis ist der Inklusionspreis für die Wirtschaft , der von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Verein Charta der Vielfalt e.V. sowie dem UnternehmensForum initiiert wird.

Grund 6: Enge Bindung ans Unternehmen

Obwohl sie oft gleichwertig oder besser ausgebildet sind, dauert es für Bewerber mit Behinderung rund 100 Tage länger einen Job zu finden als für alle anderen. Die Arbeitslosenquote ist bei Menschen mit Behinderung etwa doppelt so hoch. Wenn sie sich einem Unternehmen zugehörig fühlen, so ist ihre Loyalität oft besonders ausgeprägt. Das bestätigen viele Arbeitgeber. 

Grund 7: Beratung ist immer zur Stelle

Spezielle Reha-Teams der Arbeitsagenturen bieten Beratung und Unterstützung an, um Arbeitsplätze für die neuen Mitarbeiter passgenau einzurichten. Die Integrationsämter helfen dabei, vorhandene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Beratung und Begleitung sind in beiden Fällen kostenfrei. Integrationsfachdienste begleiten vor Ort, zum Beispiel in der Einarbeitungsphase. Aber auch die Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen unterstützen Unternehmer, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen.

Grund 8: Vielfalt sorgt für neue Ideen

Wer im Alltag mit Einschränkungen zurechtkommt, bringt auch im Beruf neue und ungewohnte Denkansätze mit. Studien zeigen, dass bunt gemischte Teams kreativer und besser arbeiten als einheitliche Arbeitsgruppen. „Erst die Vielfalt der Stärken macht Unternehmen letztlich auch wettbewerbsstark. Dass Menschen mit Behinderung hier ein besonderes Potenzial darstellen, entdecken immer mehr Arbeitgeber“, sagt auch Olaf Guttzeit, Vorstandsvorsitzender des UnternehmensForums.

Grund 9: Barrierefreiheit im Unternehmen ist für alle gut

Breite Türen, Fahrstühle und eine gute Akustik sind für alle angenehm: Wenn etwas Schweres transportiert werden muss, wenn ein Mitarbeiter sich ein Bein bricht oder eine Kundin mit Kinderwagen in die Firma kommt, wird das deutlich. Auch die digitale Barrierefreiheit im Unternehmen nutzt allen. Immerhin haben rund zehn Prozent der deutschen Bevölkerung eine Behinderung. Durch Barrierefreiheit und Zugänglichkeit können Sie neue Kunden gewinnen.

Grund 10: Profis in Sachen Teamarbeit

Wer mit einer Behinderung lebt, hat in Sachen Teamarbeit viel Erfahrung. Seine Stärken einbringen, andere um kleine Handreichungen bitten oder auch Assistenz in Anspruch nehmen, die man wiederum organisieren muss – das verlangt Qualitäten, die man im Arbeitsleben gut gebrauchen kann.

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