Das wir gewinnt

Förderprogramm Beratung, Begleitung und Selbsthilfe

Förderidee

Die Aktion Mensch möchte, dass alle Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört auch die Persönlichkeitsstärkung, um die eigenen Bedürfnisse stärker wahrzunehmen und sich besser zu behaupten.

Zielgruppe

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Ihr Projekt kostet maximal 10.000 Euro?

Mit unserer Förderaktion "Viel vor" erhalten Sie bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Ihr Projekt. Ihre Vorteile: kürzere Bearbeitungszeiten, keine erforderlichen Eigenmittel, vereinfachte Abrechnung. 

Beratung, Begleitung und Selbsthilfe

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Bildung und Erfahrungsaustausch: Für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter sind der Informations- und Erfahrungsaustausch besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaustausch unterstützen.
  • Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten, das die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft stärkt. Entwickeln Sie mit lokalen Partnern ein Konzept, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt!

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
  • bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
  • Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit

Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Die Aktion Mensch fördert den Aufbau neuer, dauerhafter ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, Familienunterstützende Dienste, Schulassistenzdienste, Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Wie viel gibt es: 

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 400.000 €

Laufzeit:

5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Die Aktion Mensch fördert den Ausbau vorhandener ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, Familienunterstützende Dienste, Schulassistenzdienste, Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Wie viel gibt es: 

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 200.000 €

Laufzeit:

3 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Ausbau eines bestehenden Dienstes:

  • Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
  • Das neue Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und / oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Investitionen zum Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Beratungsstellen und Diensten.

Wie viel gibt es:

  • maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
  • bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
  • Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
  • Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien

 

Recht haben, Recht bekommen

Zielgruppe: ausschließlich Menschen mit Behinderung

Was die Aktion Mensch fördert:

Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche stärken wollen. Aktive Hilfe zur Selbsthilfe durch zum Beispiel Vermittlung von rechtlichem Grundwissen oder den Aufbau und die Stärkung praktischer Fähigkeiten zur Durchsetzung von bestehenden Rechten.

Die Aktion Mensch fördert den Ausbau vorhandener ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, Familienunterstützende Dienste, Schulassistenzdienste, Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Wieviel gibt es:

  • maximal 90 % der entstehenden Kosten
  • maximal 2.000 € Zuschuss pro Jahr für Fortbildungskosten

= maximal 200.000 €

Laufzeit:

3 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

Ausbau eines bestehenden Dienstes:

  • Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
  • Das neue Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und / oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten

 

Was die Aktion Mensch fördert:

Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche stärken wollen. Aktive Hilfe zur Selbsthilfe durch zum Beispiel Vermittlung von rechtlichem Grundwissen oder den Aufbau und die Stärkung praktischer Fähigkeiten zur Durchsetzung von bestehenden Rechten.

Die Aktion Mensch fördert den Aufbau dauerhafter ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, Familienunterstützende Dienste, Schulassistenzdienste, Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Wieviel gibt es:

  • maximal 90 % der entstehenden Kosten
  • maximal 2.000 € Zuschuss pro Jahr für Fortbildungskosten

    = maximal 400.000 €

Laufzeit:

5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten 
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten

 

Was die Aktion Mensch fördert:

Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche stärken wollen. Aktive Hilfe zur Selbsthilfe durch zum Beispiel Vermittlung von rechtlichem Grundwissen oder den Aufbau und die Stärkung praktischer Fähigkeiten zur Durchsetzung von bestehenden Rechten.

Bildung und Erfahrungsaustausch: Für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter sind der Informations- und Erfahrungsaustausch besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaustausch unterstützen.

Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft stärkt. Entwickeln Sie mit lokalen Partnern ein Konzept, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt!

Wieviel gibt es:

  • bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten
    = maximal 400.000 €
  • bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
    = maximal 50.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten 
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Projektförderung:

Bei Projekten unter 15.000 € Gesamtkosten ist die Stellungnahme einer öffentlichen Fachbehörde nicht erforderlich.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten

Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden

 

Bildungsveranstaltungen

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Bildung und Erfahrungsaustausch: Für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter sind der Informations- und Erfahrungsaustausch besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaustausch unterstützen.

Wie viel gibt es:

  • Tagespauschale pro Person 50 €
  • Übernachtungspauschale pro Person 70 €
  • Tagespauschale bei Online-Veranstaltungen pro Person = 30 €
  • bis zu 70 % für Kosten für die Zugänglichkeit des Angebots

Finanzierungsmittel:

  • Tagespauschale und Übernachtungspauschale: kein eigenes Geld notwendig
  • Für die Zugänglichkeit des Angebots:
    Eigenmittel von mindestens 30 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden

Anforderungen an die Pauschalförderung:

  • Sowohl mehr- als auch eintägige Veranstaltungen erhalten die gleiche Pauschale. Das Förderangebot umfasst auch lokale Veranstaltungen.
  • Es müssen mindestens 6 Teilnehmer*innen neben Referent*innen und Betreuer*innen an der Bildungs-Veranstaltung teilnehmen.
  • Die Tagespauschale kann gewährt werden, wenn in mindestens vier Zeitstunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Am ersten und/oder am letzten Tag darf die Vermittlung der Bildungsinhalte weniger als vier Zeitstunden betragen. In diesen Fällen werden der erste und der letzte Tag als ein förderfähiger Tag zusammengefasst. Die Vermittlung der Bildungsinhalte muss an beiden Tagen zusammen mindestens vier Zeitstunden umfassen.
  • Die Übernachtungspauschale kann gewährt werden, wenn
    • am nächsten Tag eine Bildungsveranstaltung stattfindet
    • am Tag zuvor eine Bildungsveranstaltung stattgefunden hat
    • Die Zahl der Übernachtungspauschalen kann also maximal um eine höher sein als die Zahl der Tagespauschalen.
  • Bei hybriden Veranstaltungen (Mischform aus Präsenz- und Online-Veranstaltung) kann für Personen vor Ort (Teilnehmer*/Betreuer*/Referent*innen) die höhere Tagespauschale sowie die Übernachtungspauschale angerechnet werden. Für die Personen, die online an der Veranstaltung teilnehmen (maximal 50 Online-Teilnehmende), wird nur die Tagespauschale in Höhe von 30 € gewährt.
  • Förderfähig sind maximal 400.000 € pro Kalenderjahr je Projekt-Partner.

Förderfähige Kosten:

  • Tages- und Übernachtungspauschalen entsprechend der Anzahl der Teilnehmenden
  • Aufwendungen für die Zugänglichkeit des Angebots

 

Digitale Teilhabe

Was die Aktion Mensch fördert: 

Die Aktion Mensch fördert den Ausbau von Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, um die für den speziellen Behinderungsbedarf passenden digitalen Technologien, Anwendungen und Dienstleistungen zu finden und auch nutzen zu können. Dazu zählen auch die notwendigen Schulungen und Trainings zur Nutzung sowie die Anpassung und der Support

Wieviel gibt es: 

  • maximal 90 % der entstehenden Kosten 
    = maximal 200.000 €

Laufzeit: 

3 Jahre 

Finanzierungmittel: 

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten: 
    • bare Mittel 
    • Spenden
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung: 

Ausbau eines bestehenden Dienstes: 

  • Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben. 
  • Das neue Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und / oder Konzept. 

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten 
  • Fortbildungskosten 

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Fachveranstaltungen
  • Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
  • Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
  • Grundsätzlich mehr als zwei Anschubförderungen eines Trägers aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort (bezogen auf ein Postleitzahlengebiet)
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst

Pauschalförderung

  • Mitgliederversammlungen und andere Gremiensitzungen
  • Schulungen von Vereinsmitgliedern für administrative Aufgaben
  • Fortbildung für hauptamtliches Personal
  • Einzelkurse in der Familienbildung (PEKiP, SAFE)
  • Eintägige Veranstaltungen, wenn die Vermittlung der Bildungsinhalte weniger als vier Zeitstunden umfasst

Investitionsförderung

  • Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
  • Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB sind nicht förderfähig. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen. 

Weiterführende Informationen

Ein Mann sitzt an einem Laptop und lacht.

Barrierefreie Webseiten

Ist Ihre Webseite barrierefrei? Machen Sie jetzt den Test und erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Nutzer*innen. Wir geben Ihnen Tipps und Check-Listen an die Hand, wie Sie Ihre Webseite barrierefrei umsetzen können.
Blinde Rechtsanwältin in Robe im Gerichtssaal

Recht haben, Recht bekommen

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf volle und gleichberechtigte Teilhabe. Doch das funktioniert nicht immer.  Auf inklusion.de  finden Sie Tipps und Hintergrundinformationen zum Thema. 

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