Das wir gewinnt

Was fördert die Aktion Mensch?

Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein, also ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Wir fördern Projekte für Inklusion, um die Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern. 

Projekte, die von der Aktion Mensch gefördert werden, sollten sich an folgende Personengruppen richten:

  • Menschen mit Behinderung,
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre)
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Menschen, die wohnungslos sind, in einem gewaltgeprägten Umfeld leben oder aus geschlossenen Einrichtungen entlassen werden)
Unsere Förderung umfasst Förderprogramme in den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen sowie Barrierefreiheit und Mobilität. 

Für folgende Vorhaben-Arten können Sie Fördermittel beantragen:

  • zeitlich begrenzte Vorhaben (Projektförderung)
  • Aufbau neuer, auf Dauer angelegter ambulanter Angebote (Anschubförderung)
  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Grundstücken und Immobilien, sowie den Kauf und Umbau von Fahrzeugen (Investitionsförderung)
  • lokale, zeitlich begrenzte Vorhaben (Mikroförderung)
  • Pauschalbeträge z. B. Ferienreisen, Bildungsmaßnahmen (Pauschalförderung)

Die Projektdauer reicht dabei von eintägigen Aktionstagen bis hin zu mittel- und langfristigen Vorhaben von bis zu fünf Jahren. 

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • von stationären Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI mit einer Pflegekasse abgeschlossen haben, oder
  • die aus Mitteln einer anderen bundesweit tätigen Soziallotterie oder eines staatlichen Lotterie- oder Sportwetten-Veranstalters gefördert werden.

Wir können Ihr Projekt außerdem nicht fördern, wenn es sich um eine Einrichtung der klassischen Altenpflege handelt.

Wen fördert die Aktion Mensch?

Freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland können einen Förderantrag stellen. Das sind:

  • Vereine
  • Stiftungen
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • Unternehmergesellschaften
  • Kirchen
  • Genossenschaften

Ob Ihre Organisation förderfähig ist, finden Sie mit unserem Schnell-Check heraus.

Die Aktion Mensch fördert keine:

  • Einzelpersonen
  • Öffentlichen Institutionen (durch öffentliche Hand dominiert)
  • Gewerblichen Institutionen (gewerbliche Interessen dominieren)
  • Einrichtungen der klassischen Altenpflege
  • Vorhaben, die aus Mitteln einer anderen bundesweit tätigen Lotterie oder von Sportwetten-Veranstaltern gefördert werden

Weitere Ausschlusskriterien finden Sie in unserem Schnell-Check.

Nein, Anträge können auch von freien gemeinnützigen Organisationen gestellt werden, die nicht Mitglied in einem der Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind. Auf die Entscheidung zur Förderung oder Ablehnung eines Vorhabens hat eine solche Mitgliedschaft keinen Einfluss. Nur die Beratung und die Bearbeitung unterscheiden sich:

Mitglieder eines Spitzenverbands der Freien Wohlfahrtspflege (sowie des bvkm und der Lebenshilfe) werden durch ihren zuständigen Bundes- bzw. Spitzenverband beraten. Dieser erhält den Antrag zur ersten Prüfung, bevor er an die Aktion Mensch weitergeleitet wird.

Organisationen ohne Spitzenverband werden durch die Aktion Mensch beraten und geprüft.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Die Antragstellung bei der Aktion Mensch erfolgt ausschließlich online.

Registrieren Sie sich zunächst im digitalen Antragssystem der Aktion Mensch (DIAS). Nach der Registrierung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail. Klicken Sie auf den Link um Ihre Registrierung abzuschließen.

Sie werden nun Schritt für Schritt durch die Antragstellung geleitet und können jeder Zeit den Status Ihres Antrags einsehen. Außerdem können Sie Ihren Bearbeitungsstand speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dem Antrag weiterarbeiten.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Antragstellung

Beratung für Verbands-Mitglieder

Ist Ihre Organisation Mitglied eines Verbands? Dann finden Sie dort kompetente Förderberatung. Hier geht es zu den Webseiten der Mitgliedsverbände der Aktion Mensch:

AWO | BVKM | Caritas | Der Paritätische | Diakonie | DRK | Lebenshilfe | ZWST

Beratung für Antragsteller*innen ohne Verbandszugehörigkeit

Wenn Sie keinem Spitzenverband angehören, beraten Sie die Kolleg*inne der Aktion Mensch gerne per E-Mail (foerderung@aktion-mensch.de) oder führen mit Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch (0228 2092-5555):

  • Montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Auf Grund der Vielzahl an Anträgen ist es uns leider nicht möglich persönliche Beratungsgespräche anzubieten.

Für die Bearbeitung eines Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer (kann beim zuständigen Finanzamt bezogen werden)
  • Vereins-/Stiftungssatzung / Gesellschaftervertrag
  • Aktueller Registerauszug / Vertretungsbescheinigung

Kirchengemeinden müssen die folgenden zwei Unterlagen einreichen:

  • Kirchenordnung / Statuten
  • Legitimationsbescheinigung

Darüber hinaus können weitere Unterlagen (wie z. B. die Stellungnahme der Fachbehörde) erforderlich sein. Diese können Sie den jeweiligen Förderprogrammen entnehmen.

Nein, die Aktion Mensch fördert keine Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der Antragsqualität ab und kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.

Im Durchschnitt können Sie mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen.

Wie viel Geld kann ich beantragen?

Kleinere Vorhaben fördern wir mit bis zu 5.000 Euro. Haben Sie Größeres vor, können Sie je nach Förderprogramm eine Förderung in Höhe von bis zu 450.000 Euro erhalten.

Ja, außer bei Vorhaben der Pauschal- und Mikroförderung muss der Projekt-Partner einen Anteil an Eigenmitteln einbringen. Die Höhe der Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Diese variiert zwischen 10 Prozent und 30 Prozent.

In den meisten Fällen ist das Einbringen von Eigenmitteln für die Förderung notwendig. Die Höhe dieser Eigenmittel ist von Förderangebot zu Förderangebot unterschiedlich. Zu den möglichen Eigenmitteln zählen:

  • eigene liquide Mittel, also Geldmittel, die zur sofortigen Zahlung bereitstehen, zum Beispiel Bankguthaben.
  • Darlehen
  • Zuwendungen von privaten Institutionen, die gesondert im Finanzierungsplan ausgewiesen werden.

Zusätzlich mögliche Eigenmittel im Bereich der Investitionsförderung:

  • Eigenleistungen wie zum Beispiel Bauarbeiten, handwerkliche Eigenleistungen oder Architektenleistungen. Dabei erkennt die Aktion Mensch Stundensätze an, die unter dem jeweiligen Marktpreis liegen und bei Bauvorhaben von Architekten bestätigt werden.
  • In Einzelfällen auch Anteile an bereits erworbenen Grundstücken, die aus Eigenmitteln finanziert wurden.
  • Vorsteuererstattungen
  • Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
  • Geplante Verkaufserlöse aus Publikationen (zum Beispiel Lehr- und Lernmaterial) oder sonstige finanzielle Einnahmen (zum Beispiel Eintrittsgelder bei Kunst- und Kulturprojekten), die im Rahmen eines geförderten Projektes erzielt werden.
  • Zuwendungen von:
    • Conterganstiftung für behinderte Menschen
    • Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
    • Bayerische Landesstiftung
    • Deutsche Klassenlotterie Berlin

Welche Gremien spielen bei der Projekt-Bewilligung eine Rolle?

Die Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Kuratorium der Aktion Mensch. Das Kuratorium ist ein Gremium, das aus Vertreter*innen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem ZDF sowie den Verbänden der Behindertenhilfe und Selbsthilfe besteht.

Die Kuratoriumsmitglieder treffen einmal im Monat zusammen. Je Sitzung werden über 1.000 Projekte beraten und entschieden.

Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Besetzung des Kuratoriums.

Anträge in den Bereichen Arbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe werden von Expert*innen in den vorbereitenden Ausschüssen beraten und mit einer Empfehlung für das Kuratorium versehen. Die vorbereitenden Ausschüsse bestehen aus Vertreter*innen der Mitglieder der Aktion Mensch und externen Berater*innen. Es gibt die folgenden vorbereitenden Ausschüsse:

  • Vorbereitender Ausschuss Kinder- und Jugendhilfe (tagt einmal im Quartal)
  • Vorbereitender Ausschuss Arbeit (tagt einmal im Quartal)

Die Expert*innenrunde Digitale Teilhabe berät das Kuratorium bei Anträgen zur digitalen Teilhabe. Die Mitglieder bringen unterschiedliche Expertisen, Sichtweisen und Hintergründe zum Thema digitale Teilhabe mit und können geplante Vorhaben so aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und bewerten. Zusätzlich unterstützt die Runde die Aktion Mensch bei der Entwicklung neuer Förderangebote zur digitalen Teilhabe.

Die Expert*innenrunde kommt etwa alle zwei Monate online zusammen. 

Die Expert*innen

  • Elisabet Bästlein, Expertin für digitale Barrierefreiheit, Online-Marketing und Social Media
  • Christian Bayerlein, Entwickler und Aktivist für bessere Barrierefreiheit
  • Marcus Hopp, Bereichsleitung Beratungs- und BildungsCentrum GmbH Diakonie Münster e. V.
  • Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Direktor des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen
  • Björn Lubetzki, Fachinformatiker
  • Maximilian Reymann, PhD Pattern Recognition Lab
  • Lara Zeyßig, Fachbereichsleitung Berufliche Bildung, IT & Digitales bei der Bergischen Volkshochschule

Erläuterung Fachbegriffe von A bis Z

Ambulantes Wohnen unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, möglichst selbstbestimmt leben zu können. Anders als beim betreuten Wohnen erfolgt die Betreuung beim ambulanten Wohnen nicht rund um die Uhr. Die Unterstützung wird hier meist von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Ein Beispiel hierfür ist das ambulante Wohnen in einer Wohngemeinschaft, aber auch das Einzelwohnen.

Begegnungsstätten dienen insbesondere älteren Menschen mit Behinderung als inklusiven Treffpunkt, um sich gemeinsam auszutauschen, zu informieren, weiterzubilden und ihre Freizeit zu gestalten.

Bei Tagesstrukturen handelt es sich dagegen um regelmäßige und zielgerichtete Angebote, die einen verlässlichen Tagesablauf ermöglichen. Durch regelmäßige Kontakte und individuelle Beschäftigungsangebote bieten sie Sicherheit im alltäglichen Leben.

Auf Dauer angelegte Unterstützungsangebote helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Dadurch können sie soziale Kontakte besser aufrechterhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen. Beispiele hierfür sind:

  • Ambulant unterstützte Wohnformen
  • ambulante Tages- und Freizeitgestaltungsangebote
„Dienste und Einrichtungen“ bezeichnet dauerhaft bestehende Angebote von sozialen Hilfsangeboten. Dienste können zum Beispiel Beratungsstellen oder Fachdienste für Menschen mit Behinderung sein. Mit Einrichtungen sind unter anderem Wohnhäuser, Internate oder Freizeittreffs gemeint.
Familienunterstützende Dienste (FuD) unterstützen Menschen mit Behinderung und deren Familien ambulant und wohnortnah. Hierbei kann es sich um Gruppenangebote (zum Beispiel Konzert- und Kinobesuche) oder um zielorientierte Einzelbetreuungen (zum Beispiel Training der Selbstständigkeit beim Kochen, Duschen, Ankleiden) handeln.
Gemeinnützige Inklusionsunternehmen sind Teil des allgemeinen oder auch ersten Arbeitsmarktes. Sie verpflichten sich, mindestens 40 Prozent, höchstens 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen nach § 215 SGB IX zu besetzen und erfüllen damit einen besonderen sozialen Auftrag.
Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben: Sie informieren, beraten und begleiten Menschen mit (Schwer-) Behinderung sowie Arbeitgeber*innen zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“. Die gesetzlichen Zielgruppen des IFD sind in den in den §§ 49 Abs.6 und 192 Abs. 2 des SGB IX festgelegt. Die IFD arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern.
Ziel der sozialmedizinischen Nachsorge ist es, Krankenhausaufenthalte für chronisch und schwerstkranke Kinder unter 14 Jahren (und in besonders schwerwiegenden Fällen bis zum 18. Lebensjahr) entweder ganz oder teilweise durch eine ambulante Behandlung zu ersetzen. Sie sollen durch die Nachsorge dabei unterstützt werden, selbstständig in den veränderten Alltagsbedingungen zurechtzukommen. Auch der Übergang zur häuslichen Pflege kann hierdurch erleichtert werden. Die sozialmedizinische Nachsorge gilt als ergänzende Leistung zur Reha und beinhaltet soziale Hilfen, die an die Bedürfnisse der Familien und des sozialen Umfelds angepasst sind.

Tagesförder- und Tagesstätten bieten tagesstrukturierende Angebote und Hilfe in der Gestaltung des Alltages. Sie dienen als alternatives Angebot zur Berufstätigkeit und sollen einen "zweiten Lebensraum" ermöglichen.

In Tagesförderstätten werden Menschen aufgenommen, die aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) fähig sind, einer regelmäßigen Arbeit, zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), nachzugehen. Anders als Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen, besitzen sie formell keinen Status als „arbeitnehmerähnliche Person“.

Zuverdienstbetriebe nehmen mit ihren Waren und Dienstleistungen am allgemeinen Wirtschaftsleben / Markt teil. Sie bieten Arbeitszeiten auch unter drei Stunden täglich und schaffen damit niederschwellige und flexible Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und deren Leistungsvermögen unterhalb von drei Stunden Arbeit täglich liegt.

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