Das wir gewinnt

Förderprogramm Kinder und Jugendliche stärken

Förderidee

Die Aktion Mensch möchte Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Alltag unterstützen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit stärken und ihnen die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Zielgruppe

  • Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung

Beispiele für förderfähige Vorhaben

Demokratiebildung und -beteiligung fördern

Ermutigen und befähigen Sie Jugendliche dazu, ihren Sozialraum positiv zu verändern.

Fähigkeiten entdecken und Kompetenzen stärken

Gründen und gestalten Sie mit Kindern mit und ohne Behinderung inklusive Projekte im Stadtteil.

Ambulante Beratungsstellen aufbauen

Wir fördern den Aufbau von inklusiven Familien- und Erziehungsberatungsstellen.

Projektförderung: Kinder und Jugendliche stärken

Das fördert die Aktion Mensch:

  • Um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, fördert die Aktion Mensch Projekte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Die Förderung orientiert sich dabei am lokalen Bedarf sowie an qualitativ überzeugenden Konzepten.
  • Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten, um die Teilhabe-Chancen von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen, Barrierefreiheit

Zuschuss: max. 450.000 €

Eigenmittel: min. 10 %

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
  • bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
  • Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit

Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden

 

Ihr Projekt kostet maximal 10.000 Euro?

Mit unserer Förderaktion "Viel vor" erhalten Sie bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Ihr Projekt. Ihre Vorteile: kürzere Bearbeitungszeiten, keine erforderlichen Eigenmittel, vereinfachte Abrechnung. 

Anschubförderung: Neue ambulante Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen aufbauen

Das fördert die Aktion Mensch:

Die Aktion Mensch fördert den Aufbau neuer, dauerhafter ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten

Zuschuss: max. 400.000 €

Eigenmittel: min. 10 %

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es: 

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 400.000 €

Laufzeit:

5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

 

Anschubförderung: Bestehende ambulante Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ausbauen

Das fördert die Aktion Mensch:

Die Aktion Mensch fördert den Ausbau vorhandener ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.

Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten

Zuschuss: max. 200.000 €

Eigenmittel: min. 10 %

Laufzeit: bis zu 3 Jahre

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es: 

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 200.000 €

Laufzeit:

3 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden
    • individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Ausbau eines bestehenden Dienstes:

  • Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
  • Das neue Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und / oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Ferienreisen und Klassenfahrten
  • Mittagstische für Schüler
  • Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
  • Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und Förderschulen
  • Betreuung in Kindertageseinrichtungen
  • Einzelveranstaltungen mit Wiederholungscharakter
  • Fortbildung für hauptamtliches Personal
  • Einzelkurse in der Familienbildung (z. B. PEKiP, SAFE)
  • Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
  • Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden (zum Beispiel SGB VIII, SGB II, ARGE, Jobcenter, GKV)
  • Grundsätzlich mehr als zwei Anschubförderungen eines Trägers aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort (bezogen auf ein Postleitzahlengebiet)
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst

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