Schaffen Sie inklusive Begegnung
Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Wir möchten dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen.
In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:
- Engagement vor Ort
- Musik und Tanz
- Natur und Umwelt
- Sport und Spiele
- Theater und Kunst
Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.
Ihre Vorteile
- bis zu 10.000 € Förderung
- keine Eigenmittel erforderlich
- vereinfachter Antragsprozess
Förderidee
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (bei fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
Förderzeitraum
Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"
Was wir fördern
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:
- die Veranstaltung eines Barcamps
- Tanzworkshops
- Upcycling- oder Gartenprojekte
- inklusive Angebote im Sport
- Schreibwerkstätten
Anforderungen
- Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein.
- Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben.
- Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Was ist nicht erforderlich
- Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
- Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Maximaler Zuschuss: 10.000 € davon maximal 5.000 € zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Laufzeit: bis zu 1 Jahr
- Eigenmittel: nicht notwendig
- Förderfähige Kosten: Sach- und Honorarkosten, Kosten zur Herstellung von baulicher, sprachlicher und medialer Barrierefreiheit
- Organisation von- oder Teilnahme an Veranstaltungen, die die Zielgruppe nicht aktiv einbinden
- Vorhaben, die sich nicht von der regulären Tätigkeit der Organisation abgrenzen sowie wiederkehrende Aktionen ohne neue Ausrichtung
- Projekte, die sich an einen geschlossenen Teilnehmer*innenkreis richten
- Projekte, die in Wohn- oder Werkstätten innerhalb der Arbeitszeit oder direkt auf dem Werkstattgelände stattfinden.
- Projekte, welche während der regulären Unterrichtszeit oder als unterrichtsersetzende Maßnahmen wie zum Beispiel Projektwochen, im gebundenen Ganztag sowie während der Betreuungszeit in Kindergarten, Hort oder Kindertagesbetreuung umgesetzt werden
- Reisen der Projektgruppe innerhalb des Projektes ohne Projektbezug
- Reine Anschaffung von Sachgegenständen ohne Projektbezug
- Bauliche Maßnahmen ohne Projektbezug
- Seniorenprojekte
- Vorhaben, die ausschließlich durch Auftragsvergabe an Dritte durchgeführt werden
- Honorarkosten sind für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation nicht förderfähig.
Weitere Informationen und Downloads
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