Förderprogramm Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen
Förderidee
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammen
arbeiten. Gemein nützige Inklusions unternehmen und Zuverdienst betriebe schaffen Arbeits- und Beschäftigungs plätze für Menschen mit Behinderung. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion. Förderberechtigt
- Inklusionsunternehmen, die sozial versicherungs pflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung (§ 215 SGB IX) schaffen
- Zuverdienstbetriebe, die Beschäftigungs plätze schaffen mit niederschwelligen Anforderungen an Arbeitszeit (weniger als 15 Wochenstunden) und angepasster Arbeitsintensität für Menschen mit Behinderung
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Was die Aktion Mensch fördert:
- Vorlauf- und Planungsaktivitäten für neue Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe im Zuge einer Neugründung (Aufbau) oder einer Erweiterung (Ausbau)
- Projekte zur Sicherung und Stabilisierung von bestehenden Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der Personal-/ Honorar-/ Sachkosten = maximal 20.000 €
Laufzeit:
bis zu einem Jahr
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
Was die Aktion Mensch fördert:
- Personal-, Honorar- und Sachkosten für den Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben in den ersten Geschäftsjahren.
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten = maximal 400.000 €
Laufzeit:
bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Zuverdienstbetriebe:
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
Was die Aktion Mensch fördert:
- Investitionen im Zusammenhang mit Neugründungen oder Erweiterungen (Auf- oder Ausbau) von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben
Wie viel gibt es:
- maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Büro- und Arbeitsflächen sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
- Nutzfahrzeuge
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Inklusionsabteilungen, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
- Zuverdienstbetriebe, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
- Tagesstrukturierende Angebote ohne Arbeitsweltbezug (siehe hierfür Förderprogramm Tages- und Tagesförderstätten)
- Zuverdienstbetriebe, die ausschließlich langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen sollen (Leistungsbereich SGB II)
- Anschubförderung: Vorhaben zum Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetrieben, die vor Bewilligung des Förderantrags beginnen
- Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
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