Das wir gewinnt

Förderprogramm Mobilität für alle

Förderidee

Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen überall dabei sein können. Dafür müssen alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen erreichbar und zugänglich sein.

Zielgruppe

Beispiele für förderfähige Vorhaben

Fahrzeuge anschaffen

Wir fördern zum Beispiel Fahrzeuge für ambulante Wohnformen oder Beratungsstellen.

Mitmenschen sensibilisieren

Machen Sie darauf aufmerksam wie wichtig Mobilität für eine aktive Teilhabe ist.

Netzwerke aufbauen

Bringen Sie wichtige lokale Akteure zum Thema Mobilität zusammen für inklusive Konzeptideen.

Projektförderung: Mobilität

Das fördert die Aktion Mensch:

  • Mobilität: Die Aktion Mensch fördert Projekte, die Barrieren beseitigen und die Mobilität erhöhen, damit Menschen mit Behinderung sich selbständig bewegen können, regional wie überregional.
  • Sensibilisierung: Maßnahmen, die deutlich machen, wie wichtig Mobilität für Menschen mit Behinderung ist, werden ebenfalls gefördert.
  • Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen oder aufbauen, um unterschiedliche Angebote vor Ort für alle zugänglich und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen, Barrierefreiheit

Zuschuss: max. 450.000 €

Eigenmittel: min. 10 %

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
  • bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
  • Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit

Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden

 

Investitionsförderung: Fahrzeuge

Das fördert die Aktion Mensch:

Fahrzeugförderung: Für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ist Mobilität eine wichtige Voraussetzung, um aktiv am Leben in ihrer Nachbarschaft, ihrem Viertel, ihrer Stadt und Region teilhaben zu können. Die Aktion Mensch fördert daher Fahrzeuge, zum Beispiel für ambulante Wohnformen und Tagesförderstätten. Um Menschen mit Behinderung in ihrem Umfeld erreichen zu können, fördert sie auch Fahrzeuge zum Beispiel für Beratungsstellen und familienunterstützende Dienste.

Förderfähige Kosten: Fahrzeugkosten, Umbaukosten für die Barrierefreiheit von Fahrzeugen

Zuschuss: max. 300.000 €

Eigenmittel: min. 30 % 

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es:

  • maximal 70 % der förderfähigen Kosten (rabattierte Preise)

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 30 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Der Fahrzeugkauf erfolgt durch den Projekt-Partner, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) verbleibt während der Zweckbindungsfrist bei der Aktion Mensch.
  • Förderfähig sind nur Fahrzeuge (Neuwagen oder Tageszulassungen), die in der Fahrzeugliste des Kraftfahrt-Bundesamtes unter Minis, Kleinwagen, Kompaktklasse, Großraum-Vans oder Utilities gelistet sind. Klicken Sie auf den Link https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produktkatalog_node.html, wählen Sie dort in der Rubrik „monatliche Neuzulassungen“ die Liste „Personenwagen nach Segmenten und Modellreihen (FZ 11)“ aus. Suchen Sie die aktuellste Liste aus und klicken Sie darauf. Es öffnet sich eine Excel-Datei. Auf dem Arbeitsblatt FZ11.1 finden Sie die förderfähigen Fahrzeuge.
  • Das erste Fahrzeug des Projekt-Partners wird gefördert. Danach kann maximal jedes zweite vom Projekt-Partner benötigte Fahrzeug gefördert werden. Was bedeutet das? Das zweite, vierte, sechste Fahrzeug des Projekt-Partners und so weiter kann nicht gefördert werden.

Förderfähige Kosten:

  • Fahrzeugkosten
  • Umbaukosten für die Barrierefreiheit von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Mobilität von Einzelpersonen
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Fachveranstaltungen
  • Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
  • Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst

Investitionsförderung

  • Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
  • Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, die durch die Aktion Mensch gefördert wurden
  • Laufende Kosten für Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die auf Basis eines Miet- oder Leasingvertrags angeschafft wurden

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