Das wir gewinnt

Förderprogramm Wohnen – für 9 bis 16 Personen

Förderidee

Die Aktion Mensch setzt sich für ein breites Angebot an barrierefreien Wohnmöglichkeiten ein. Es soll möglich sein, dort zu leben, wo alle anderen auch leben und Begegnungen in der Nachbarschaft zum Alltag gehören.

Zielgruppe

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Konzeptentwicklung und Beratungen für neue Wege in den Sozialraum bei neuen und bestehenden Wohnangeboten

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
    = maximal 20.000 €

Laufzeit:

bis zu einem Jahr

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Förderfähige Kosten:

  • Personal- und Honorarkosten (zum Beispiel jeweils Kosten für Partizipation und Vernetzung)

Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden

Anforderungen an die Projektförderung 

  • Bei Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen sind maximal 5 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig. Der Nachweis erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag.
  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären / bisherigen Arbeit 
  • Personalkosten für Betreuer*innen, persönliche Assistenz und Pflegekräfte 
  • Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und sozialen Umfeldern – also in mehreren Milieus – verbringen können 
  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. 
  • Betreutes Wohnen in Gastfamilien ist als eigener Dienst nicht förderfähig 
  • Honorarkosten sind für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation nicht förderfähig 
  • Kosten, die durch eine*n Teilnehmer*in am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen, sind nicht förderfähig

 

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien als Anreiz für ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnformen (Eigentum oder Mietobjekt)
  • Smart Living-Systeme, inklusive W-LAN Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Sanitäreinrichtungen, Liftsystemen oder Meldesystemen) 

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten: bis zu 120.000 €
    + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €
    = maximal 200.000 €
  • Zweckbindung:
    • Immobilien: 25 Jahre
    • Ausstattung / Inventar: 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden von privaten Institutionen
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Für jede*n Bewohner*in wird ein Zimmer mit mindestens 15 Quadratmeter (ohne Sanitärbereich berechnet) bereitgestellt. Für jeweils bis zu zwei Bewohner*innen muss ein eigener Sanitärbereich (WC, Waschbecken, Badewanne / Dusche) in unmittelbarer Nähe des Wohn-Schlafraums zur Verfügung stehen.
  • Das Wohnangebot darf nicht im näheren Umfeld von bestehenden betreuten Wohn- beziehungsweise Pflegeheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung liegen: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die „300 m-Regel“ der Aktion Mensch. Mit dieser Regel stellt die Aktion Mensch sicher, dass die geförderten Projekte in einem „Wohnumfeld ohne Charakterisierung“ entstehen, dass bedeutet, dass es im Umfeld von 300 m nicht zu einer Häufung von betreuten Wohn- bzw. Pflegeangeboten oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung kommt. Den Nachweis darüber erbringen Sie in der Anlage „Lageplan mit Entfernungsangaben zu den nächsten betreuten Wohn-/Pflegeangeboten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung".
  • Eine Platzzahl von 16 Wohnplätzen darf insgesamt nicht überschritten werden.
  • Barrierefreiheit bei Vorhaben zur Verbesserung der Wohnqualität in Wohnangeboten im Bestand des Projekt-Partners, die dauerhafter Lebensmittelpunkt sind: Ein Teil der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar, und zwar
    • In mindestens einem Wohnbereich
    • In allen Gemeinschafts- und Verkehrsflächen sämtlicher Wohngeschosse (Gemeinschaftsräume, Gänge, Aufzüge, Zuwege, und Freiflächen) sowie in den von diesen Flächen abgehenden Durchgängen (zum Beispiel Türen zu nicht barrierefreien Wohnbereichen).
  • Barrierefreiheit für neue Wohnangebote: Alle Wohnbereiche der Einrichtung sind nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer*innen müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
  • Bei Investitionsförderungen für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche nach SGB VIII wird der Zuschuss anteilig nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Hilfe nach § 35 a SGB VIII erhalten, berechnet.
     

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
  • Smart Living-Systeme, inklusive W-LAN Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Türen, Fenstern und Meldesystemen)

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Personalkosten für Betreuer, persönliche Assistenz und Pflegekräfte
  • Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können
  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst

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