Förderprogramm Wohnen für 9 bis 16 Personen
Förderidee
Die Aktion Mensch setzt sich für ein breites Angebot an barrierefreien Wohnmöglichkeiten ein. Es soll möglich sein, dort zu leben, wo alle anderen auch leben und Begegnungen in der Nachbarschaft zum Alltag gehören.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Barrierefreien Wohnraum schaffen
Schaffen Sie barrierefrei gestaltete Neu- und Umbauten für gemein
schaftliche, inklusive Wohnformen.Inklusive Wohnraum-Konzepte entwickeln
Ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und inklusiv zu wohnen.
Selbstbestimmte Teilhabe vor Ort verbessern
Erarbeiten Sie neue Ideen und Lösungs
vorschläge zur selbst bestimmten Teilhabe im Sozialraum.Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Projektförderung: zeitlich befristete Vorhaben für neue Wege in den Sozialraum
Investitionsförderung: Anschaffungen wie der Kauf, (Um-) Bau oder die Ausstattung von Immobilien
Projektförderung: Neue Wohnangebote für 9 bis 16 Personen
Das fördert die Aktion Mensch:
Konzeptentwicklung und Beratungen für neue Wege in den Sozialraum bei neuen Wohnangeboten
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten
Zuschuss: max. 20.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 1 Jahr
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
= maximal 20.000 €
Laufzeit:
bis zu einem Jahr
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personal- und Honorarkosten (zum Beispiel jeweils Kosten für Partizipation und Vernetzung)
Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden
Anforderungen an die Projektförderung
- Bei Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen sind maximal 5 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig. Der Nachweis erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag.
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären / bisherigen Arbeit
- Personalkosten für Betreuer*innen, persönliche Assistenz und Pflegekräfte
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und sozialen Umfeldern – also in mehreren Milieus – verbringen können
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind.
- Betreutes Wohnen in Gastfamilien ist als eigener Dienst nicht förderfähig .
- Honorarkosten sind für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation nicht förderfähig .
- Kosten, die durch eine*n Teilnehmer*in am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen, sind nicht förderfähig.
Investitionsförderung: Wohnangebote für 9 bis 16 Personen
Das fördert die Aktion Mensch:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien als Anreiz für ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnformen (Eigentum oder Mietobjekt)
- Smart Living-Systeme, inklusive W-LAN Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Sanitäreinrichtungen, Liftsystemen oder Meldesystemen)
Förderfähige Kosten: Kauf, (Um-) Bau und Ausstattung von Immobilien, Smart Living-Systeme
Zuschuss: max. 200.000 €
Eigenmittel: min. 20 %
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 50 % der förderfähigen Kosten: bis zu 120.000 €
+ bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €
= maximal 200.000 € - Zweckbindung:
- Immobilien: 25 Jahre
- Ausstattung / Inventar: 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden von privaten Institutionen
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Für jede*n Bewohner*in wird ein Zimmer mit mindestens 15 Quadratmeter (ohne Sanitärbereich berechnet) bereitgestellt. Für jeweils bis zu zwei Bewohner*innen muss ein eigener Sanitärbereich (WC, Waschbecken, Badewanne / Dusche) in unmittelbarer Nähe des Wohn-Schlafraums zur Verfügung stehen.
- Das Wohnangebot darf nicht im näheren Umfeld von bestehenden betreuten Wohn- beziehungsweise Pflegeheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung liegen: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die „300 m-Regel“ der Aktion Mensch. Mit dieser Regel stellt die Aktion Mensch sicher, dass die geförderten Projekte in einem „Wohnumfeld ohne Charakterisierung“ entstehen, dass bedeutet, dass es im Umfeld von 300 m nicht zu einer Häufung von betreuten Wohn- bzw. Pflegeangeboten oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung kommt. Den Nachweis darüber erbringen Sie in der Anlage „Lageplan mit Entfernungsangaben zu den nächsten betreuten Wohn-/Pflegeangeboten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung".
- Eine Platzzahl von 16 Wohnplätzen darf insgesamt nicht überschritten werden.
- Barrierefreiheit bei Vorhaben zur Verbesserung der Wohnqualität in Wohnangeboten im Bestand des Projekt-Partners, die dauerhafter Lebensmittelpunkt sind: Ein Teil der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar, und zwar
- In mindestens einem Wohnbereich
- In allen Gemeinschafts- und Verkehrsflächen sämtlicher Wohngeschosse (Gemeinschaftsräume, Gänge, Aufzüge, Zuwege, und Freiflächen) sowie in den von diesen Flächen abgehenden Durchgängen (zum Beispiel Türen zu nicht barrierefreien Wohnbereichen).
- Barrierefreiheit für neue Wohnangebote: Alle Wohnbereiche der Einrichtung sind nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer*innen müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
- Bei Investitionsförderungen für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche nach SGB VIII wird der Zuschuss anteilig nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Hilfe nach § 35 a SGB VIII erhalten, berechnet.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
- Smart Living-Systeme, inklusive W-LAN Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Türen, Fenstern und Meldesystemen)
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Personalkosten für Betreuer, persönliche Assistenz und Pflegekräfte
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
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