Förderprogramm Tagesförder- und Tagesstätten
Förderidee
- Eine sinnvolle Tätigkeit und ein geregelter Tagesablauf sind Grundbedürfnisse auch von Menschen, die weder auf dem ersten Arbeitsmarkt noch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind.
- Arbeiten, den Kontakt zu anderen Menschen zu pflegen und sich in verschiedenen Lebenswelten zu bewegen, gehören selbstverständlich zur gesellschaftlichen Teilhabe dazu.
- Den Alltag in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und wechselnden sozialen Umfeldern zu verbringen, ist gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf wichtig.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Begegnungsräume schaffen
Wir fördern die Gestaltung von Begegnungsstätten für ein inklusives Miteinander.
Unterbringung ermöglichen
Schaffen Sie Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung und medizinisches Personal.
Investitionsförderung: Tagesförder- und Tagesstätten
Was die Aktion Mensch fördert:
Die Aktion Mensch fördert Investitionen für Tagesförder- und Tagesstätten, die unabhängig von Wohnangeboten tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten anbieten.
Förderfähige Kosten: Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
Zuschuss: max. 150.000 € (bei umfassender Barrierefreiheit)
Eigenmittel: min. 20 %
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
Wie viel gibt es:
- maximal 40% der förderfähigen Kosten = maximal 110.000 €
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 150.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Der laufende Betrieb des Angebots wird durch öffentliche Mittel sichergestellt. Das heißt, es handelt sich um eine regelfinanzierte, teilstationäre Einrichtung mit fester Platzzahl.
- Die Tagesförder-/Tagesstätte ist räumlich, organisatorisch und personell von einem Wohnangebot getrennt und kann unabhängig von einem bestimmten Wohnangebot besucht werden.
- Die Menschen in der Tagesförder-/Tagesstätte
- verbringen den Tag stets auch mit anderen Menschen, mit denen sie nicht zusammenleben
- werden dabei von anderen Personen unterstützt als in ihrem Wohnumfeld.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
Passende Projektbeispiele
Investitionsförderung
- Eine zweite Förderung einer Immobilie gibt es nicht. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
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