Das wir gewinnt

Förderprogramm Zeitlich begrenztes Wohnen

Förderidee

Manchmal tritt eine besondere Lebenssituation ein, die ein zeitlich begrenztes Wohnen außerhalb der eigenen Wohnung notwendig macht. Passende Wohnangebote helfen Menschen dabei, schwierige Situation überbrücken und in ein selbständiges Leben zurückzukehren.

Zielgruppe

Beispiele für förderfähige Vorhaben

Wohnraum für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten schaffen

Bieten Sie Menschen in Not Möglichkeiten zur Zuflucht in Notunterkünften oder Frauenhäusern.

Wohnformen für Kinder anbieten

Gestalten Sie betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung barrierefrei.

Wohnen auf Probe ermöglichen

Geben Sie Menschen mit Unterstützungsbedarf die Chance selbstbestimmtes Wohnen zu proben.

Investitionsförderung: Zeitlich begrenzte Wohnangebote für 3 bis 8 Personen

Das fördert die Aktion Mensch:

Im Rahmen der Investitionsförderung können Immobilien für zeitlich begrenzte Wohnangebote gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Notunterkünfte, Übergangswohnheime
  • Frauenhäuser
  • Trainingswohnen

Förderfähige Kosten: Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien

Zuschuss: max. 300.000 €

Eigenmittel: min. 20 % 

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für bis zu 8 Personen: bis zu 220.000 €
    + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €
    = maximal 300.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Barrierefreiheit für zeitlich begrenzte Wohnangebote: Ein Teil der Wohnbereiche der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
  • Hinweis: Die Aktion Mensch hält auch bei zeitlich begrenztem Wohnen eine Zimmergröße von 15 Quadratmetern für angemessen. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Verband auf. Falls Sie keinem Verband angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die Aktion Mensch.

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)

 

Investitionsförderung: Zeitlich begrenzte Wohnangebote für über 8 Personen

Das fördert die Aktion Mensch:

Im Rahmen der Investitionsförderung können Immobilien für zeitlich begrenzte Wohnangebote gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Notunterkünfte, Übergangswohnheime
  • Frauenhäuser
  • Trainingswohnen

Förderfähige Kosten: Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien

Zuschuss: max. 200.000 €

Eigenmittel: min. 20 % 

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab 9 Personen: bis zu 120.000 €
    + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €
    = maximal 200.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Barrierefreiheit für zeitlich begrenzte Wohnangebote: Ein Teil der Wohnbereiche der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
  • Hinweis: Die Aktion Mensch hält auch bei zeitlich begrenztem Wohnen eine Zimmergröße von 15 Quadratmetern für angemessen. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Verband auf. Falls Sie keinem Verband angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die Aktion Mensch.

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)

 

  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“

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