Förderprogramm Zeitlich begrenztes Wohnen
Förderidee
Manchmal tritt eine besondere Lebens-Situation ein, die ein zeitlich begrenztes Wohnen außerhalb der eigenen Wohnung notwendig macht. Passende Wohnangebote helfen Menschen dabei, schwierige Situation überbrücken und in ein selbständiges Leben zurückzukehren.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Was die Aktion Mensch fördert:
Im Rahmen der Investitionsförderung können Immobilien für zeitlich begrenzte Wohnangebote gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Notunterkünfte, Übergangswohnheime
- Frauenhäuser
- Trainingswohnen
Wie viel gibt es:
- bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für bis zu 8 Personen: bis zu 220.000 €
+ bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €
= maximal 300.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Barrierefreiheit für zeitlich begrenzte Wohnangebote: Ein Teil der Wohnbereiche der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
- Hinweis: Die Aktion Mensch hält auch bei zeitlich begrenztem Wohnen eine Zimmergröße von 15 Quadratmetern für angemessen. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Verband auf. Falls Sie keinem Verband angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die Aktion Mensch.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
Was die Aktion Mensch fördert:
Im Rahmen der Investitionsförderung können Immobilien für zeitlich begrenzte Wohnangebote gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Notunterkünfte, Übergangswohnheime
- Frauenhäuser
- Trainingswohnen
Wie viel gibt es:
- bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab 9 Personen: bis zu 120.000 €
+ bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €
= maximal 200.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Barrierefreiheit für zeitlich begrenzte Wohnangebote: Ein Teil der Wohnbereiche der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
- Hinweis: Die Aktion Mensch hält auch bei zeitlich begrenztem Wohnen eine Zimmergröße von 15 Quadratmetern für angemessen. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Verband auf. Falls Sie keinem Verband angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die Aktion Mensch.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
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