Bundestagswahl: Eine Chance für mehr Inklusion
Sei es das heftig diskutierte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das Teilhabestärkungsgesetz oder die Regelungen zur Intensivpflege, so gab es in den letzten vier Jahren einiges, worüber die Bundestagsabgeordneten zu entscheiden hatten. Die Titel der Gesetze machen bereits deutlich, dass es sich dabei eher um vorsichtige Reförmchen als um den großen Wurf für eine umfassende Verbesserung der Situation behinderter Menschen handelt.
Was in der Politik bisher versäumt wurde
Gerade in Sachen Barrierefreiheit hat sich die Bundesregierung und damit auch die gewählten Abgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD fast ausschließlich auf die von der Europäischen Union vorgeschriebenen Minimalregelungen beschränkt, statt Barrierefreiheit möglichst schnell und umfassend für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten vorzuschreiben. Behindertenverbände fordern schon seit vielen Jahren umfassende Regelungen zur Barrierefreiheit. Daher ist dies ein zentrales Thema, das auch in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine wichtige Rolle spielen dürfte. Denn behinderte Menschen leben nicht in Bundes- oder Landesbehörden, sondern vor Ort, wo sie die Angebote des Bäckers, des Einkaufszentrums, von Banken, Kinos oder Restaurants barrierefrei und gleichberechtigt nutzen möchten.
Teilhabeleistungen: Viele Forderungen offen
Auch bei den Teilhabeleistungen bleiben noch viele Forderungen unerfüllt, nachdem mit dem Bundesteilhabegesetz 2016 ein erster Rahmen geschaffen wurde, der sich jedoch in der Praxis immer wieder als unzureichend erweist. Für die Betroffenen ist es immer noch viel zu kompliziert, ihre Rechte einzufordern und Inklusion praktisch leben zu können. So gibt es immer noch viel zu wenige Budgets für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Und auch bei den Persönlichen Budgets werden den Betroffenen noch viel zu viele Steine in den Weg gelegt, um die Hilfen möglichst selbstbestimmt organisieren zu können. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) konnte mittlerweile zwar flächendeckend aufgebaut und auch für die nächsten Jahre abgesichert werden, aber auch hier gibt es noch viel Luft nach oben. Inklusion ist hier also in vielen Bereichen noch Fehlanzeige.
Bei der Gesetzesreform zur Intensivpflege wurden die Betroffenen sogar zusätzlich in die Defensive gedrängt, sodass sie immer noch darum bangen müssen, ob sie auch zukünftig die Hilfen zur Beatmung daheim statt im Heim und in dem Umfang bekommen, wie sie diese benötigen, um selbstbestimmt leben zu können. Hier wird derzeit an der Entwicklung einer Richtlinie gearbeitet und Wachsamkeit tut dringend not.
Erfolge in der letzten Legislaturperiode: Wahlrecht und Nachteilsausgleich
Demgegenüber konnte in der letzten Legislaturperiode nicht zuletzt auch aufgrund des Drängens des Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel und der Behindertenverbände die längst überfällige Verdoppelung des Steuerfreibetrages für schwerbehinderte Menschen als Nachteilsausgleich erreicht werden. Auch konnte mit massivem Druck und mithilfe einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass nun endlich auch behinderte Menschen wählen dürfen, die eine umfassende gesetzliche Betreuung nutzen. Dieser Personenkreis war vorher schlichtweg von der Wahl ausgeschlossen. So schwer es zuweilen auch ist und häufig Kompromisse das Ergebnis sind, so zeigen diese Beispiele, dass es sich lohnt, die demokratischen Rechte wahrzunehmen und sich für eine an den Menschenrechten orientierte Behindertenpolitik einzusetzen.
Bundestagswahl 2021: Was fordern die Verbände?
Die LIGA Selbstvertretung hat 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl veröffentlicht, die sich an den in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechten orientieren. Das Menschenrecht auf Inklusion durch eine freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform mit der entsprechenden Unterstützung muss demnach gewährleistet und darf nicht aus Kostengründen eingeschränkt werden. Die erforderliche Unterstützung für die Teilhabe an allen Lebensbereichen muss als echter Nachteilsausgleich einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden. Selbstvertretungsorganisationen sollen organisatorisch und finanziell unterstützt werden, um die Regierungsarbeit kritisch zu begleiten. Entscheidungen, die unter Nichtbeachtung zuvor festgelegter Partizipationsstandards zustande kommen, sollen zukünftig nach der Forderung der LIGA Selbstvertretung nichtig sein.
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Die Forderungen der verschiedenen Verbände zur Bundestagswahl 2021 finden Sie in der Sammlung interessanter Links zur Bundestagswahl.
Forderungen zu mehr Barrierefreiheit und Inklusion
Dass es noch viel Unerledigtes gibt, was uns beispielsweise mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Verankerung des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgegeben ist, zeigen zudem die Forderungen einer Reihe von Behindertenverbänden zur Bundestagswahl. Der Deutsche Behindertenrat legt in seinen zentralen Forderungen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beispielsweise einen Schwerpunkt darauf, dass der Weg zur Inklusion auch in Zeiten der Coronapandemie konsequent weiterverfolgt werden muss. Denn gerade während der Coronapandemie mussten behinderte Menschen und ihre Angehörigen viele Abstriche bezüglich ihrer Selbstbestimmung, Inklusion und in Sachen Barrierefreiheit hinnehmen. Oft wurden sie schlichtweg bei der Abfassung von Regelungen vergessen bzw. wurde nur an Einrichtungen gedacht. Deshalb plädiert der Deutsche Behindertenrat für stabile Unterstützungsstrukturen, durch die die nötige Assistenz sowie die Inklusion beispielsweise in den Bereichen Bildung und Arbeit sichergestellt werden.
Aber auch bei der Kommunikation muss sichergestellt werden, dass sie zukünftig barrierefrei und diskriminierungsfrei erfolgt. Gerade hörbehinderte Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten mussten während der Pandemie erleben, dass sie von wichtigen Informationen aufgrund fehlender Gebärdensprachdolmetschung oder fehlenden Übersetzungen in Leichte Sprache erheblich benachteiligt wurden. Und hier reiht sich auch die Forderung nach digitaler Barrierefreiheit ein, damit nicht ständig neue Barrieren aufgebaut werden und die Teilhabe ermöglicht wird. Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Sinne eines umfassenden Diskriminierungsschutzes ist nach Ansicht des Deutschen Behindertenrates überfällig.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen in ihren Wahlprüfsteinen auf die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen hin und fordern, dass die bestehenden Defizite überwunden werden. Hier gilt es vor allem, einen ungehinderten Zugang zu den gesundheitlichen Versorgungssystemen zu schaffen. Der Abbau von Diskriminierungen bei Leistungen der Pflegeversicherung, sodass der volle Zugang für Bewohner*innen von besonderen Wohnformen sichergestellt wird, ist den Verbänden genauso wichtig, wie die konsequente Umsetzung der Personenzentrierung bei der Leistungserbringung. Dabei gilt es, besonders auch Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf im Blick zu haben und für diese den vollen Zugang zu Leistungen zur Inklusion sicherzustellen.
Wahlhelferin WAHLTRAUT
Inklusionsforderungen zur Bundestagswahl: Was sagen die Parteien?
Neben der Beurteilung der Parteien an ihren bisherigen Handlungen in Sachen Behindertenpolitik lohnt auch ein Blick in deren Wahlprogramme. Auch wenn diese zum Teil zu lyrischen Auslassungen neigen anstatt zu konkreten Aussagen, was sie genau tun wollen, geben die Formulierungen in den Wahlprogrammen einen Anhaltspunkt über die Gewichtung und Zielrichtung der einzelnen Parteien in Sachen Behindertenpolitik und Inklusion.
Barrierefreiheit, Wahlfreiheit beim Wohnen, die Verbesserung der Chancen für eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind einige Themen, die sich in unterschiedlicher Gewichtung in fast allen Wahlprogrammen der bisher im Bundestag vertretenen Parteien wiederfinden. Gerade im Hinblick darauf, dass die Wahlprogramme im Falle von Koalitionsverhandlungen die Grundlage für die Formulierung entsprechender behindertenpolitischer Vorhaben bieten, sind diese wichtiger, als man denkt.
Kommende Legislaturperiode: Bei Inklusion ist Wachsamkeit geboten
Im Hinblick auf die enorme zusätzliche Verschuldung während der Coronapandemie und den noch längst nicht überwundenen Herausforderungen ist auch in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages höchste Wachsamkeit angesagt. Denn nach einem entsprechenden Kassensturz besteht die Gefahr, dass das ausgegebene Geld auf Kosten der sozialen Leistungen wieder eingespart werden soll. Erste Forderungen für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder nach Einsparungen im sozialen Bereich wurden bereits laut. Deshalb ist es nicht nur wichtig, dass im nächsten Bundestag engagierte Abgeordnete vertreten sind, die Kürzungen im sozialen Bereich abwenden. Es geht auch darum, dass die Wähler*innen ein starkes Votum für soziale Gerechtigkeit und eine inklusive Gesellschaft abgeben. Jede Stimme zählt also. Nutzen wir unsere Stimmen bei der Bundestagswahl für ein starkes Zeichen für Inklusion.