Das wir gewinnt

Meilensteine der Behindertenrechtsbewegung

Behinderungen galten lange Zeit als „Problem“ oder „Defekt“ des Einzelnen. Die Rechte von Menschen mit Behinderung entwickelten sich mit der Zeit. Während früher die Versorgung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund stand, ebnen heute zahlreiche Gesetze den Weg zu einem selbstständigen Leben – theoretisch. Denn in der Praxis müssen viele noch immer um ihr gutes Recht kämpfen.

UN-Behindertenrechtskonvention als Meilenstein

Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. März 2009 war ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft. Rechte von Menschen mit Behinderung werden darin erstmals als Menschenrechtsthema begriffen, das alle Lebensbereiche betrifft und von allen Politikfeldern gestaltet werden muss. Julia Zinsmeister, Professorin für Öffentliches Recht an der Technischen Hochschule Köln, fasst dies so zusammen: „Die UN-BRK hat wichtige Impulse für einen Paradigmenwechsel gesetzt. Sie hat dem Thema Nachdruck verliehen und dazu geführt, dass Inklusion in aller Munde ist – wenn auch nicht alle das Gleiche darunter verstehen. Das merkt man bei Gesetzgebungsverfahren und auch in der Rechtsprechung. Bei Gerichten steigt die Tendenz, bei Rechtsstreitigkeiten auf die UN-BRK Bezug zu nehmen. Es ist ein Wertewandel zu verzeichnen. Wenn auch nicht immer stringent.“

Dieser Wertewandel führt weg vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zur Selbstbestimmung und zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Behinderung wird nicht länger als medizinisches Problem gesehen, sondern als Folge äußerer Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe behindern oder gar unmöglich machen. Im Zuge dessen hat sich auch die Rechtslage für Menschen mit Behinderung verbessert.

Die Geschichte der Behindertenbewegung: auf dem Weg zu mehr Rechten

Bestrebungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken, gibt es schon lange – angetrieben vor allem durch engagierte Betroffene selbst. Es ist nicht zuletzt den Protesten der in Deutschland seit den 1970er-Jahren aktiven Behindertenbewegung zu verdanken, dass 1994 erstmals ein Verbot, Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen, ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

Betreuung statt Bevormundung

Zwei Jahre zuvor war das Vormundschaftsrecht durch das Betreuungsrecht ersetzt worden. Dennoch wird in so mancher Einrichtung bis heute Vormundschaft praktiziert. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs IX wurden 2001 viele Regelungen, die Menschen mit Behinderung betreffen, in einem Gesetzbuch zusammengefasst. Ein Jahr später trat die erste Version des Behindertengleichstellungsgesetzes in Kraft, das vor allem Bundesbehörden verpflichtet.

Rechte auf allen Ebenen: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

2006 folgte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Schutz vor Diskriminierung durch private Akteure wie Arbeitgeber oder Vermieter bieten soll.

„Wenn wir schauen, welche Barrieren Teilhabe verhindern, so betreffen sie nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Infrastruktur der Privatwirtschaft. Dabei ist die UN-BRK sehr klar. Die Staaten müssen auch die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen“, so Julia Zinsmeister. Bislang sind private Unternehmen allerdings überwiegend nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Bundesteilhabegesetz: Schritt für Schritt

Das 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz  (BTHG), das bis 2023 in vier Stufen in Kraft tritt, ist ein weiterer Meilenstein für die Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Kritiker bemängeln allerdings, dass zentrale Forderungen der Behindertenbewegung durch das BTHG nicht umfassend erfüllt werden. So wurde etwa die Forderung „ambulant vor stationär“ abgeschwächt, was dazu führt, dass Menschen aus finanziellen Gründen gegen ihren Willen an stationäre Einrichtungen verwiesen werden können.

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Eingliederungshilfe, deren Leistungen ab 2020 klar von den existenzsichernden Leistungen getrennt sind. Nach wie vor sind Leistungen der Eingliederungshilfe abhängig von Einkommen und Vermögen, der Vermögensfreibetrag wurde jedoch auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Auch werden Ehepartner nicht mehr herangezogen, wenn jemand Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe erhält.

Crip Camp - Sommer der Krüppelbewegung

Als Behinderung politisch wurde: Im „Camp Jened“, im US-Staat New York, trafen sich behinderte Jugendliche in den 1960er und 70er Jahren in einem Ferienlager, dem „Crip Camp“ – „Krüppel Camp“, wie sie es selbst nannten. Die Ferienfreizeit mit Rockmusik, erster Liebe und Lagerfeuer wurde zu einer Keimzelle der Behindertenbewegung. Ein Film zeichnet die Entwicklung nach.
Das historische schwarz-weiße Bild zeigt eine Frau im Rollstuhl, die bei einer Kundgebung ins Mikrofon spricht.

Barrieren bei der Inanspruchnahme von Rechten

Um Barrieren zu beseitigen, die Menschen daran hindern, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihren Alltag zu regeln, hat der Gesetzgeber inzwischen diverse Rechte gesetzlich verankert. De facto stehen dem Versuch, diese in Anspruch zu nehmen, jedoch allzu oft neue Barrieren entgegen.

Fragt man Experten oder Betroffene selbst, dann entsteht der Eindruck, dass Menschen mit Behinderung, die bei der Durchsetzung ihrer legitimen Ansprüche keine zermürbende und oft auch erniedrigende Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern führen müssen, nahezu in der Minderheit sind. Trotz aller rechtlichen Verbesserungen heißt es noch allzu oft: Theorie gut, Praxis mangelhaft.

Egal, ob jemand einen Antrag auf das Persönliche Budget stellt oder ob ein Rehaaufenthalt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente, der Grad der Behinderung oder ein lebensnotwendiges Hilfsmittel beantragt wird – das Tauziehen mit Kostenträgern und Behörden scheint vorprogrammiert.

Von der Herausforderung, Recht(e) zu bekommen

Recht haben und Recht bekommen sind in der Praxis also häufig zwei Paar Schuhe. Die Ursachen dafür sind komplex. Das deutsche Sozialrecht ist unübersichtlich. Es gibt zudem eine große Anzahl von Institutionen, die für Menschen mit Behinderung zuständig sind. Viele Prozesse haben sich verändert und so manche unklare Rechtsbegriffe lassen viel Spielraum für Interpretationen.

Längst nicht alle zuständigen Stellen kommen mit der nötigen Qualifizierung der Mitarbeitenden hinterher – zumal die personelle und die finanzielle Ausstattung nicht größer geworden sind. Die rechtlichen Ansprüche von Menschen mit Behinderung hingegen schon. Hinzu kommt, dass viele Zuständigkeiten von der Landes- auf die kommunale Ebene verlegt wurden – und damit Kompetenzen erst einmal neu aufgebaut werden müssen. Bei der Umsetzung des BTHG gibt es zudem von Bundesland zu Bundesland viele Unterschiede – was die Ausgangslage nicht einfacher macht.

Vom Bittsteller zum gleichberechtigten Bürger – ein Paradigmenwechsel

Auch wenn das BTHG eine an den individuellen Bedarfen ausgerichtete Unterstützung für Menschen mit Behinderung und eine entsprechende Neuausrichtung der Leistungsangebote verlangt, müssen Betroffene häufig selbst nachweisen, was ihnen zusteht. Das mag zum einen an den klammen Kassen liegen. Zum anderen liegt es aber auch daran, dass der Paradigmenwechsel vom Verständnis behinderter Menschen als Bittsteller hin zu gleichberechtigten Bürgern, die ihre Rechte selbstverständlich einfordern, noch nicht überall angekommen ist.

Der Kampf für die eigenen Rechte ist anstrengend – und lohnt sich

Deshalb ist es oft sehr anstrengend, sich für die eigenen Rechte einzusetzen – ungeachtet der wertvollen Unterstützung, die etwa die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) den Betroffenen heute bieten kann. Vorbehalten und bürokratischen Hürden zu trotzen, hält dennoch nicht jede und jeder durch. Psychische Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten machen den Kampf noch einmal schwieriger.

Trotzdem lohne er sich, meint Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel. Für ihn sind Gesetze auch das, was wir damit machen. Um träge Institutionen sowie eingefahrene Strukturen zu ändern, dürften nach Felix Weltis Meinung Menschen mit Behinderung noch vehementer ihre Rechte einklagen. „In einem Rechtsstaat kann man eine Klage durchaus auch als Qualitätssicherung sehen. Gerichtliche Klärungen können hilfreich sein für sehr viele Menschen und die tatsächliche Umsetzung eines Gesetzes.“ Es bleibt also noch einiges zu tun – in den Gerichtssälen, aber auch im Alltag und in den Institutionen.

Interessantes zum Lesen, Schauen und Hören

Gut erklärt: Das Bundesteilhabegesetz im Alltag

Was die Regelungen des Bundes­teilhabe­gesetzes im Alltag bedeuten, erklären die Videos der EUTB Heidelberg.

"Behindert zu sein, ist auch Arbeit"

In ihrer Kolumne „Behindert zu sein, ist auch Arbeit“ berichtet Paloma Olszowka davon, wie viel Kraft der Kampf mit Leistungsträgern kostet und wie viel Aufwand damit verbunden ist. Die Bloggerin und Aktivistin hat eine Tetraparese, eine Lähmung der vier Extremitäten. Obwohl sich das nie ändern wird, ist sie gezwungen, ihr Persönliches Budget jedes Jahr neu zu beantragen. Um ihre 24-Stunden-Assistenz zu rechtfertigen, muss sie ständig mit Behörden telefonieren, wiederholt Widersprüche gegen Leistungsbescheide einlegen und manchmal auch mithilfe von Anwält*innen Klageverfahren anstrengen. Damit ist sie keine Ausnahme.

Behindertenrechte zum Hören

Der Podcast „Echt Behindert“ der Deutschen Welle beschäftigt sich mit Barrierefreiheit und Inklusion. Die Rechte von Menschen mit Behinderung werden regelmäßig thematisiert – zum Beispiel in diesen Folgen:


Rechte für Menschen mit Behinderung in Deutschland

Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung? Wie können sie dieses Recht durchsetzen? Wir haben Tipps und Hintergrundinformationen zusammen getragen.

Fotos: Lydia Gans, Ernst Herb/Archiv MOBILE e.V., Getty Images, Nitschke/ZDF, ZsL Köln, Hagen Gerullis, Messe Düsseldorf, Sigrid Arnade

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