Das wir gewinnt

Inklusion in der Schule

Egal ob mit Behinderung oder ohne: in einer inklusiven Schule lernen alle Kinder von Anfang an gemeinsam. 
Das Ziel inklusiver Bildung liegt auf der Hand: Gemeinsames Lernen soll für alle die Möglichkeit verbessern, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Und das ein Leben lang. Dabei geht Bildung, wie sie hier verstanden wird, über reine Wissensvermittlung hinaus. In Bildungseinrichtungen – von der Schule bis hin zur Universität – werden Fachinformationen und Fähigkeiten vermittelt. Mindestens genauso wichtig wie Lesen, Schreiben, Rechnen oder das Erlernen von Fremdsprachen ist es aber, die positive Persönlichkeitsentwicklung von Menschen zu fördern. Inklusive Bildung bedeutet deshalb auch individuelle Förderung und Unterstützung.

Was bedeutet Inklusion in der Schule?

Die Schule ist zweifelsohne der wichtigste Bildungsort. Kinder und Jugendliche verbringen viele Jahre hier und die Umsetzung von Inklusion ist ein großes Thema. In der Schule bedeutet Inklusion, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam lernen. Im Klartext bedeutet das: gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung.

Wird Inklusion konsequent umgesetzt, bringt sie große Veränderungen mit sich. Kinder mit Behinderung werden dann nicht länger an Förderschulen unterrichtet, sondern kommen an die regulären Schulen. Dort gestalten nicht mehr einzelne Lehrerinnen oder Lehrer allein den Unterricht, sondern sie arbeiten mit einer Kollegin oder einem Kollegen aus der Sonderpädagogik zusammen.

Je nach Bedarf haben einzelne Kinder außerdem Assistenten an ihrer Seite. Und im Unterricht werden die persönlichen Voraussetzungen der Kinder berücksichtigt: durch individuelles Lerntempospezielle Arbeitsblätter oder Gruppenarbeit. Kinder mit Sehbehinderung können sich über ihren Computer mit der elektronischen Tafel verbinden, für Kinder mit Hörbehinderung wird auf gute Raumakustik geachtet.

Fürs Leben lernen

Die Umsetzung von inklusiver Bildung hat in Schulen Priorität. Die Herausforderung ist groß, denn Schule muss für alle gestaltet werden. Da Inklusion aber eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft ist, sollte Schule kein abgeschlossener Mikrokosmos sein. Viele grundlegende Fähigkeiten erwerben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nämlich auch woanders. Selbstständigkeit, Teamarbeit, Beziehungsfähigkeit aber auch Konfliktlösungskompetenz erlernen sie auch außerhalb der Schule. Vereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe spielen dabei eine große Rolle. Wenn sie mit Schulen kooperieren, kann Inklusion langfristig in allen Lebensbereichen umgesetzt werden.
Zwei Jungen sitzen nebeneinander in einem Klassenzimmer. Der Junge im Vordergrund hält ein Tablet in den Händen.

Gute Beispiele

Beispiele für gelungene inklusive Bildung gibt es viele. Wir haben drei für Sie besucht:


Wann benötigt ein Kind eine besondere Förderung?

Warum es bei Kindern einen Förderbedarf gibt, kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Seh- oder Hörbeeinträchtigung
  • Schwierigkeiten beim Lernen
  • Schwierigkeiten beim Sprechen
  • körperliche oder motorische Beeinträchtigung
  • chronische Krankheit
  • auffälliges Sozialverhalten
  • psychische Behinderung

Alle profitieren von inklusiver Bildung

Inklusive Lernerfahrungen prägen in allen Lebensphasen das Sozialverhalten von Menschen. Gemeinsames Lernen fördert Empathie und vermittelt Fähigkeiten, die es braucht, um zivilgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsames Lernen hilft auch dabei, dass Barrieren im Umgang miteinander gar nicht erst entstehen. In einer vielfältigen Gesellschaft hilft inklusive Bildung deshalb dabei, dass das Miteinander besser funktioniert und jeder teilhaben kann.

Wissen: Recht auf Teilhabe

Das Recht auf Teilhabe ist auch rechtlich geregelt. Das Sozialgesetzbuch 9 (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und das Bundesteilhabegesetz (das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen) regeln, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wenn zum Beispiel ein gehörloser Student eine Vorlesung besuchen möchte, kann er einen Gebärdensprachdolmetscher bekommen. Ein Mensch mit Sehbehinderung am Arbeitsplatz hat das Recht auf technische Hilfsmittel. Oder wenn ein Mensch mit Behinderung ins Kino oder zum Konzert gehen möchte, kann er oder sie eine persönliche Assistenz in Anspruch nehmen.

Menschen mit Behinderung haben durch die Gesetze das Recht, ihr Leben so zu selbstbestimmt zu gestalten, wie sie es wollen. Sie können im Idealfall entscheiden, woran sie teilhaben möchten und wie sie teilhaben möchten. Die Grundlage dafür ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2006 ratifiziert hat. Trotzdem gibt es noch viele Hindernisse. Darum müssen alle weiterhin daran arbeiten, damit alle Gesetze, Verträge und Verpflichtungen für Menschen mit Behinderung eingehalten werden.

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