Räumliche Barrierefreiheit bei Veranstaltungen
Räumliche Zugänglichkeit bezieht sich auch auf gute Erreichbarkeit und Beschilderung, ausreichend Platz, in dem sich jeder selbstbestimmt bewegen kann sowie das Vorhandensein von barrierefreien Toiletten. Auch die uneingeschränkte Teilnahme an Darbietungen und das gemeinsame Essen sind wichtig.
Wenn Sie zum Beispiel einen Ort für eine Veranstaltung suchen, fragen Sie gezielt nach breiten Türen, Fahrstühlen und Räumen im Erdgeschoss, die gut von der Straße aus erreichbar sind.
Findet die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der eigenen Bildungseinrichtung statt, machen Sie den Selbst-Check und finden Sie die Schwächen der Räumlichkeiten heraus – am besten sie nutzen dabei die Expertise von Menschen mit Behinderungen, die oft direkt auch wissen, was zu tun ist und wie eine Lösung erzielt werden kann.
Maßnahmen zur räumlichen Barrierefreiheit
Grundlegende Voraussetzungen
- barrierefreie Veranstaltungsorte sind möglichst ebenerdig, straßennah, verfügen über Parkplätze und sind gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden
- es existiert eine gut sichtbare Ausschilderung des Veranstaltungsortes
- bei Veranstaltungen im Freien: auf festen Untergrund achten, dies gilt auch für Wege zum Veranstaltungsort (Sand oder Wiesen sind nicht nur für Rollstuhlfahrer schwierig)
- Behindertentoiletten (Alternative: mobile Einheiten selbst organisieren)
- Veranstaltungsorte mit mehreren Stockwerken: Fahrstühle sind ein Muss. Diese sollten mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang sein – und sollten eine akustische Ansage der Stockwerke haben
- bei Treppen im Foyer, vor der Bühne oder vor der Eingangstür: Rampen mit maximal 6 Prozent Steigung und mindestens 120 cm Breite
- Türen sollten generell mindestens 90 cm breit sein – ebenso Fahrstühle
Vorbereitungen
- In der Ankündigung vermerken: Hinweis zur barrierefreien Anreise (mit Bus und Bahn), eventuell Angebot eines Weg-Begleitungsservice oder Rollstuhltaxis
- Im Catering- oder Sitzbereich: niedrige Tische einplanen, das hilft Rollstuhlfahrern oder kleinwüchsigen Menschen, Bedienungsservice für Menschen mit Sehbehinderung anbieten
- An verschiedenen Stellen Sitzgelegenheiten anbieten, für Menschen, die nicht lange stehen können
- Bei der Bestuhlung in Aula, Foyer oder Großraum: Platz für Rollstuhlfahrer in Sitzreihen und Gängen mitdenken
- Für Schreib- und Werkelarbeiten: Unterfahrbare Tische für Rollstuhlfahrer vorsehen
- Zur Orientierung: Beschilderung der Räume in Leichter Sprache, am besten mit Piktogrammen
- Für blinde Menschen: Taktiles Leitsystem oder unterstützendes Wegweiser-Personal anbieten
Hilfskräfte als Angebot
In manchen Situationen kann auch ein freiwilliger Helfer für mehr Barrierefreiheit sorgen. Stellen Sie zum Beispiel Hilfskräfte ab, die an Treppen oder Eingängen für Fragen zur Verfügung stehen und Unterstützung anbieten können, wo dies gewünscht wird. Auch hier ist Sensibilität gefragt: Die Hilfe sollte ein Angebot sein und sich nicht aufdrängen.
nullbarriere.de
Hier finden finden Sie die entsprechenden DIN-Normen zur Barrierefreiheit. Hier können Sie ganz konkrete Anforderungen zur baulichen Barrierefreiheit recherchieren. Dort finden Sie auch die Anforderungen für Veranstaltungen.
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Auf der Internetseite der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit finden Sie Checklisten und Regeln für barrierefreie Veranstaltungen sowie weiterführende Links zum Thema.