Inklusion vor Ort Saarland
Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume im Saarland
Die Aktion Mensch und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes (MASFG ) haben gemeinsam, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, zwei Mal eine Million Euro Fördersumme für zwei Netzwerke in unterschiedlichen Modellkommunen bereitgestellt. Denn die Aktion Mensch und das Saarland sind sich sicher: Gemeinsam mit einem starken Netzwerk, bestehend aus einer kommunalen Verwaltung und einer freigemeinnützigen Organisation sowie weiteren Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, lässt sich mehr für alle Menschen erreichen.
Die beiden Fördergeldgeber*innen erwarten unter anderem,
- dass sich eine Kommunalverwaltung und eine freigemeinnützige Organisation, die in derselben Kommune tätig ist, gemeinsam bewerben.
- dass sich die Kommunalverwaltung aktiv und kontinuierlich beteiligt.
- dass Menschen mit Behinderungen wesentlicher Teil des Zielgruppenspektrums sind. Weitere Zielgruppen können beispielsweise Menschen in vulnerablen Lebenslagen sein, wie Menschen, die in Einrichtungen leben, Menschen in Armut, ältere Menschen oder Menschen mit Fluchterfahrung.
- dass die Bewerber*innen mindestens drei weitere Organisationen in ihrer Kommune finden, die Interesse daran haben, an dem geplanten Vorhaben mitzuwirken. Das können zum Beispiel Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Initiativen, Interessenvertretungen, Bürgervereine, Ortsverbände sein. Jede unterstützende Organisation unterschreibt für die Bewerbung jeweils eine Absichtserklärung.
Das sind die Modellkommunen im Saarland
- Die Stadt Dillingen/Saar mit der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V.
- Der Landkreis St. Wendel mit der Lebenshilfe St. Wendel gGmbH
Ziel des Vorhabens
Das MASFG und die Aktion Mensch möchten erreichen, dass alle Menschen sowohl allumfassende Teilhabemöglichkeiten als auch Zugehörigkeit erfahren. Das Ziel ist die Weiterentwicklung einer Modellkommune hin zu einem barrierefreien, partizipativen und damit inklusiven Sozialraum.
Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen die beiden Fördergeldgeber*innen gemeinsam in zwei Sozialräumen im Saarland jeweils zwei Partner*innen (kommunal und freigemeinnützig) als Tandem fördern, die dann gemeinsam ein, den gesamten Sozialraum umfassendes, inklusives Netzwerk aufbauen.
Ein Sozialraum im hier gemeinten Sinne setzt sich aus drei Teilen zusammen:
-
Räumliche Umgebung, Das kann ein Stadtviertel sein, ein Dorf, die Stadt, die Gemeinde oder der Kreis.
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Menschen, die sich in dieser Umgebung aufhalten, dort wohnen, aufeinandertreffen, Beziehungen pflegen, sich austauschen und zusammenwirken,
-
Infrastruktur, wie zum Beispiel Bürgertreff und -amt, Apotheken, Spielplätze und Sportstätten, Wohnheime, Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Schulen und alles, was zu dieser Umgebung gehört.
Prinzipien für die Umsetzung des Vorhabens
Mit der Modellinitiative „Kommune Inklusiv“ haben die Aktion Mensch und die diese Initiative mittragenden Verbände in der praktischen Arbeit gelernt, wie Kommunen Schritt für Schritt inklusiver werden können. Es haben sich Prinzipien herauskristallisiert, die unabdingbar sind für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion vor Ort:
- Aufbau und Pflege eines inklusiven Netzwerks
- gemeinsames Inklusionsverständnis
- Partizipation und Empowerment
- wirkungsorientierte Projektplanung
- qualifiziertes Personal
Zeitplan der Ausschreibung
- Bewerbungsphase: abgeschlossen
- Auswahlphase: abgeschlossen
- Antragsphase: September 2024 bis März 2025
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Beide Förderer ermöglichen eine fünfjährige Projektlaufzeit.
ca. Herbst 2024
Maximal eine Million Euro für die Jahre 2024 - 2029, bestehend aus
- 500.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Saarlandes für die Kommunalverwaltung
Es können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal-, Honorar- und Sachkosten) gefördert werden. - 500.000 Euro von der Aktion Mensch für die freigemeinnützige Organisation
Es können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (Personal-, Honorar- und Sachkosten) bezuschusst werden.
Fragen und Antworten (FAQ) zum Förderprogramm Inklusion vor Ort
Hier finden Sie Begriffserklärungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Inklusion vor Ort.