Fragen und Antworten zu „Inklusion vor Ort“
Die wichtigsten Begriffserklärungen in der Übersicht
Frei gemeinnützige Organisation
Organisation, die von der Aktion Mensch gefördert werden kann. Träger der sozialen Arbeit zum Beispiel aus der Wohlfahrt, der Selbsthilfe oder der Selbstvertretung.
Kommunale Verwaltung
Verwaltung einer Gemeinde, einer Stadt, eines Amtes oder eines Kreises.
Netzwerkpartner*innen
Kommunale Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Amt oder Kreis) und frei gemeinnützige Organisation, die sich gemeinsam bewerben.
Weitere unterstützende Organisationen
Zum Beispiel: Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen.
Die unterstützenden Organisationen müssen nicht frei gemeinnützig sein. Stellvertretend für eine unterstützende Organisation unterschreibt eine verantwortliche Person eine Absichtserklärung.
Netzwerk
Kommunale Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Amt oder Kreis), frei gemeinnützige Organisation, weitere unterstützende Organisationen (zum Beispiel Schulen, Unternehmen, Vereine), Bürger*innen, Expert*innen in eigener Sache.
Fragen und Antworten
Ein Sozialraum, wie wir ihn verstehen, setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Räumliche Umgebung, in der Sie mit Ihrem Vorhaben wirken wollen. Das kann Ihr Stadtviertel sein, Ihr Dorf, Ihre Stadt, Ihre Gemeinde, Ihr Kreis.
- Menschen, die sich in dieser Umgebung aufhalten, dort wohnen, aufeinandertreffen, Beziehungen pflegen, sich austauschen und zusammenwirken. Hier finden alltägliche Begegnungen und Aktivitäten zwischen vielen verschiedenen Menschen statt.
- Infrastruktur, wie zum Beispiel Bürgertreff und -amt, Apotheken, Spielplätze und Sportstätten, Wohnheime, Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Schulen und alles, was zu dieser Umgebung gehört.
Überlegen Sie bei Ihrer Bewerbung, in welchem Umfeld Sie die Gesellschaft inklusiver gestalten wollen: in einer Stadt, einem Stadtteil, einer Gemeinde, einem Amt, einem Kreis oder einem Teil eines Kreises.
Der Fokus kann auch auf inhaltlichen Handlungsfeldern liegen, die "stadtteilübergreifend" wirken. Es kann zunächst zum Beispiel mit zwei Handlungsfeldern gestartet werden und im Laufe des Prozesses können weitere hinzugenommen werden. Das Gleiche gilt für Stadtteile: Prozesse und Maßnahmen können über den Durchführungszeitraum hinweg auf weitere Stadtteile ausgedehnt werden.
Unter Netzwerk verstehen wir während der Bewerbungsphase zwei Partner*innen (kommunal und frei gemeinnützig) und mindestens drei weitere unterstützende Organisationen, wie zum Beispiel unterschiedliche Verbände und Vereine, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und ähnliches.
Nachdem fünf Modellkommunen (Netzwerke) ausgewählt wurden, sollen dort inklusive Netzwerke entstehen, in denen partnerschaftlich und professionell, mit klaren Positionen, Rollen und Verantwortlichkeiten zusammengearbeitet wird. Die Gleichberechtigung aller Partner*innen ist wichtig für Inklusion. Wenn die Hürden zum Mitmachen niedrig sind, können sich alle Menschen von Anfang an beteiligen.
Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Zielgruppen als Expert*innen in eigener Sache von Beginn an aktiv mitwirken und gleichberechtigt mitentscheiden. Expert*innen in eigener Sache sind beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung, Jugendliche oder Senior*innen. Denn die Devise lautet: „Nichts über uns ohne uns.“ Das bedeutet, dass nicht über Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund gesprochen werden soll, sondern mit ihnen.
Für eine erfolgreiche Gestaltung inklusiver Sozialräume ist es wichtig, dass ein heterogenes Netzwerk entsteht, Das bedeutet, dass unterschiedliche Vereine, Verbände, Unternehmen und die kommunale Verwaltung sich vernetzen und gemeinsam mit interessierten Bürger*innen und Expert*innen in eigener Sache Ziele verfolgen, die den Sozialraum lebenswerter für alle machen.
Es können sich zwei Partner*innen bewerben, bestehend aus
- einer kommunalen Verwaltung (Stadt, Gemeinde, Amt oder Kreis) und
- einer frei gemeinnützigen Organisation, die bei Aktion Mensch förderfähig ist.
Sollte die Bewerbung durch mehrere freigemeinnützige Partner*innen und/oder mehrere Kommunalverwaltungen getragen werden, sind diese in einem extra Dokument darzustellen. Darüber hinaus muss darin deutlich werden, wie diese weiteren Partner*innen das hier vorgestellte Konzept unterstützen.
Für eine gemeinsame Bewerbung sind Unterschriften von mindestens drei weiteren Organisationen notwendig, die die Bewerbung unterstützen und Interesse daran haben, bei dem geplanten Vorhaben mitzuwirken. Das sind zum Beispiel Vereine, Initiativen, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen, die bei einer erfolgreichen Bewerbung Teil des Netzwerks werden möchten.
In begründeten Ausnahmefällen sind Bewerbungen möglich, zu denen sich mehrere Kommunalverwaltungen und/oder mehrere frei gemeinnützige Organisationen zusammenschließen.
Ja, es können sich auch Netzwerkpartner*innen bewerben, die bislang nur wenig inklusive Aktivitäten durchgeführt haben.
Sie müssen ausschließlich die Bereitschaft mitbringen, Ihren Sozialraum inklusiver gestalten zu wollen – gemeinsam mit einer kommunalen Verwaltung, einer frei gemeinnützigen Organisation und weiteren unterstützenden Organisationen.
Ja, bewerben Sie sich sehr gern.
Sie müssen bei der Bewerbung dann darauf achten, dass Sie im Konzeptpapier beschreiben, wie Sie das bestehende Vernetzungsprojekt weiterentwickeln wollen. Zum Beispiel, wie Sie fehlende Partner*innen gewinnen wollen, wie Sie das Netzwerk als feste Institution in der Region verankern, es professionalisieren und inklusiver machen wollen.
Ja, auch dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Beschreiben Sie uns im Konzeptpapier, wie sich Ihr neues Vorhaben von vorherigen Projekten unterscheidet.
Es sind zwei Förderstränge zu beachten.
Im Rahmen der Aktion Mensch Förderung besteht die Möglichkeit, vorhandenes Personal zu fördern.
Im Rahmen der Förderung im Freistaat Sachsen, im Saarland und der NRW-Förderung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Option besteht allerdings, wenn die Person offiziell versetzt wird. Es muss glaubhaft dargelegt werden, was mit den bisherigen Aufgaben der Personalstelle passiert, sodass genügend Ressource für die Projektarbeit besteht. Die Neueinstellung einer Person für das Projekt ist die beste Lösung, dann entfällt die Argumentation sich von der originären Tätigkeit abzugrenzen.
Der Fokus des Konzeptes liegt klar auf den Strukturen und Prozessen. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Wirkungszielgruppe erarbeitet werden. Auch auf der Kostenseite kann der Fokus zunächst auf Kosten für Partizipation, Entwicklung und Personalkosten liegen.
Kostenpositionen können im Nachgang verschoben werden - je nach Stand der Maßnahmen. Der Fokus liegt auf der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen. Beide Anträge (Aktion Mensch- und Bundesland-Förderung) ergeben insgesamt ein Gesamtkonzept und bauen aufeinander auf.
- Für Bewerbungen aus dem Saarland entscheiden die Aktion Mensch und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes (MASFG) gemeinsam.
- Für Bewerbungen aus Sachsen entscheiden die Aktion Mensch und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gemeinsam.
Die Bewerbungsphasen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind abgeschlossen.
Für Bewerbungen aus Nordrhein-Westfalen haben die Aktion Mensch und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) gemeinsam entschieden.
Für Bewerbungen aus Schleswig-Holstein haben die Aktion Mensch und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gemeinsam entschieden.
Nach Sichtung und Bewertung der schriftlichen Bewerbungen wählen die Aktion Mensch gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland mehrere Bewerber*innen in die engere Auswahl. Vertreter*innen des Landes und der Aktion Mensch reisen für ein erstes Kennenlernen in diese Kommunen und sprechen mit den Bewerber*innen und ihrem Kreis von Unterstützer*innen. Danach werden – je nach Bundesland – bis zu fünf Netzwerke (Modellkommunen) ausgewählt, die den Zuschlag erhalten.
Für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion in Sozialräumen haben sich erfahrungsgemäß folgende wichtige Faktoren herauskristallisiert: Aufbau und Pflege eines inklusiven Netzwerks, gemeinsames Inklusionsverständnis, Partizipation und Empowerment der Zielgruppe, wirkungsorientierte Projektplanung sowie qualifiziertes Personal, das stetig die Bedürfnisse und Bedarfe der Zielgruppe in den Mittelpunkt stellt.
Nehmen die Bewerber*innen die Zusage an, folgt gemeinsam mit der Aktion Mensch ein intensiver Arbeits- und Abstimmungsprozess, um einen erfolgreichen Förderantrag bei der Aktion Mensch zu stellen. Daher sollten sich die Bewerber*innen in dieser Phase mit genügend Personal und Zeit einbringen.
- In Sachsen wird diese Phase im Mai 2024 starten.
- Im Saarland wird diese Phase im Juli 2024 starten.
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist diese Phase bereits abgeschlossen.
Wir wissen, wie aufwändig und umfangreich eine solche Bewerbung ist. Doch in diesem Rahmen fördern wir nur maximal fünf Netzwerke beziehungsweise Modellkommunen.
Damit Sie Inklusion vor Ort weiter voranbringen können, haben Sie die Möglichkeit das kostenlose „Praxishandbuch Inklusion“ zu bestellen.
Sie können zudem an kostenlosen Qualifizierungsmaßnahmen zur inklusiven Sozialraumgestaltung der Aktion Mensch teilnehmen. Alle Bewerber*innen werden auch zu Tagungen, Expert*innentreffen und netzwerkübergreifenden Treffen eingeladen, um den Austausch zu fördern.
Sie können auch darüber nachdenken, andere Förderangebote der Aktion Mensch für die Umsetzung Ihrer Ideen zu nutzen.
Im Saarland:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich im Herbst 2024, läuft sie bis Herbst 2029.
In Sachsen:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich am 1. September 2024, läuft sie bis August 2029.
In Nordrhein-Westfalen:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich am 1. Januar 2023, läuft sie bis Ende Dezember 2027.
In Schleswig-Holstein:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich am 1. Juli 2022, läuft sie bis Juni 2027.
Saarland:
Die Förderung im Saarland startet im Herbst 2024 mit der partizipativen Planungsphase. Das Netzwerk arbeitet ab Herbst 2025 partizipativ und wirkungsorientiert an der Umsetzung seiner Ziele für mehr Inklusion vor Ort.
Sachsen:
Die Förderung des Freistaates Sachsen startet am 1. September 2024. Sie besteht aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungsphase (drei Jahre) sowie der Verstetigungsphase (zwei Jahre).
Nordrhein-Westfalen:
Die Förderung des Landes NRW besteht aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungs- sowie der Verstetigungsphase: Zunächst ist eine Förderung für drei Jahre vorgesehen, sie startet am 1. Januar 2023 und läuft bis Ende 2025. Anschließend kann diese um zwei Jahre bis Ende 2027 verlängert werden.
Schleswig-Holstein:
Eine Antragstellung im „Fonds für Barrierefreiheit“ für die Bauvorhaben kann bis zum 1. April 2023 erfolgen. Voraussichtlich werden die Anträge durch das Land Schleswig-Holstein ab August 2023 freigegeben.
- Bewerbungen für Inklusion vor Ort Sachsen können per E-Mail bis zum 31. Januar 2024 unter Inklusiver-sozialraum-sax@aktion-mensch.de eingereicht werden.
- Bewerbungen für Inklusion vor Ort Saarland können per E-Mail bis zum 31. März 2024 unter Inklusiver-sozialraum-saar@aktion-mensch.de eingereicht werden.
Die Bewerbungsphasen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind beendet.
Saarland
Aktion Mensch- Anke Petereit, 0228 - 2092 - 346, inklusiver-sozialraum-saar@aktion-mensch.de
MSAGD, Saarland
- Thomas Schaller, 0681- 501-3349, t.schaller@soziales.saarland.de
Sachsen
Aktion Mensch
- Anke Petereit, 0228 - 2092 - 346, inklusiver-sozialraum-sax@aktion-mensch.de
SMS Sachsen
- Michael Krüger, 0351 - 564 - 56434, michael.krueger@sms.sachsen.de
Nordrhein-Westfalen
Aktion Mensch
- Anke Petereit, 0228 - 2092 - 346, inklusiver-sozialraum-nrw@aktion-mensch.de .
MAGS NRW
- Sarah Rempe, 0211 - 855 38 90, Sarah.Rempe@mags.nrw.de
Schleswig-Holstein
Bitte wenden Sie sich schriftlich an inklusiver-sozialraum-sh@aktion-mensch.de .
Wir stehen Ihnen auch telefonisch zur Verfügung:
- Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Susan Kagelmacher 0431-9881797
- Aktion Mensch, Anke Petereit 0228-2092-346
Alle eingegangenen Fragen werden im FAQ-Bereich aufgenommen und beantwortet. Das FAQ wird fortlaufend ergänzt.
Zum Beispiel: Inklusion im Sozialraum, Moderationstechniken, Ressourcen planen, Methodentrainings wie Projektmanagement, Projektplanung nach der Wirkungslogik, Evaluation, Organisation einer barrierefreien Veranstaltung, Arbeiten in vielfältigen Teams.
Jede Fortbildung der Aktion Mensch vermittelt selbstverständlich Wissen zu Partizipation und Inklusion. Bei den Webinaren sind Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher*innen dabei. Seminare in Präsenz finden in barrierefreien Räumen statt und bei Bedarf sind zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen anwesend.