Vom Apell zur Planung – Akteure und Anknüpfungspunkte für die Umsetzung der UN-BRK in den Kommunen

Im Projekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ forschen wir zu den Fragen: Wie verbindlich sind die Vorgaben für die Kommunen? Und welche rechtlichen und praktischen Anknüpfungsmöglichkeiten haben Planungen auf dieser Ebene? Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, wie die Konvention Verbindlichkeit für die Kommunen entfaltet. Gleichzeitig hat das Team am Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Uni Siegen im Projekt erhoben, wer vor Ort für die Umsetzung zusammenarbeitet und wie Menschen mit Behinderung an diesen Prozessen beteiligt sind. Wir laden Sie ein, mit uns Herausforderungen und Gelingens-Bedingungen für die planerische Umsetzung der Konvention in Kommunen zu diskutieren. Der Workshop wird gemeinsam gestaltet von Mitarbeiter*innen des Projektes „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ (www.unbrk-kommunal.de ).

Durch den Workshop führen Sie:

  • Sabrina Prem (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Institut für Menschenrechte in der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention)
  • Lena Bertelmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen)
  • Malin Butschkau (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen)
  • Matthias Kempf (Referent am Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen)
  • Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Professor für Sozialpädagogik, Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen)