Das wir gewinnt

EyeAble - Nutzung einer Assistenzsoftware

Über die Barrierefreiheit der Webseiten hinaus, hat sich die Aktion Mensch dafür entschieden, zusätzlich auf ihren Lotterie-Seiten die Assistenzsoftware EyeAble zu nutzen. Warum eine ergänzende Nutzung des Programms Vorteile für viele Menschen bringt. 

Das Internet einfach benutzen können, das bedeutet für viele Menschen Teilhabe und Inklusion. Doch dafür muss eine Webseite auch für alle Menschen zugänglich sein. Das bedeutet zum Beispiel: 

  • Die Schrift ist groß genug.
  • Der Kontrast zwischen den Farben ist ausreichend stark. 
  • Die Sprache ist verständlich.
  • Der Text kann von entsprechenden Programmen vorgelesen werden.

Das ist nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig, sondern auch für Senior*innen, Menschen mit starker Fehlsichtigkeit oder Personen, die nicht gut lesen können.  

Nicht alle Menschen können Browsereinstellungen vornehmen

Eine barrierefreie Webseite bietet die Möglichkeit, im Browser das Erscheinungsbild einer Seite nach den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Doch für Menschen, die nicht im Umgang mit dem Computer geübt sind, kann das eine große Herausforderung sein. 

Aus diesem Grund hat sich die Aktion Mensch, neben der stetigen Optimierung der Barrierefreiheit ihrer Seiten, dazu entschieden, das Tool EyeAble auf ihren Lotterie-Seiten nutzbar zu machen. Über das Symbol können Einstellungen wie Kontrast, Schriftgröße oder ein Ausgleich für Farbschwächen einfach und schnell durchgeführt werden. Das verbessert die Nutzer*innenfreundlichkeit der Seiten.

Bei der Nutzung dieser Assistenztools ist es jedoch wichtig zu wissen, dass diese nicht die vollständige Barrierefreiheit der Seite erfüllen. Damit dienen sie auch nicht der vollständigen Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFS). Mehr Informationen dazu, warum diese Programme nicht ausreichen, gibt es hier:

Zur Seite "Website Overlay: 1-Klick-Lösung für Barrierefreiheit?"


Der Themenbereich „Barrierefreie Website“ auf inklusion.de erklärt, welche Pflichten Betreiber*innen von Webseiten ab 2025 haben und wie sie diese erfüllen können. 

Zum Themenbereich "Barrierefreie Website"

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