Das wir gewinnt

Bußgelder und Geldauflagen

Manchmal müssen Leute nach einem Gerichts-Urteil eine Strafe zahlen. Dieses Geld hilft der Aktion Mensch dabei, gute Projekte zu unterstützen: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche freuen sich darüber.

Die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen erfüllen wir:

  • Gemeinnützigkeit: Die Aktion Mensch ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 15.10.2013.
  • Verwendung der Gelder: Die Aktion Mensch verwendet Geldauflagen immer nur für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Nachricht über Zahlungen: Die Aktion Mensch schickt sofort eine Bestätigung über die eingegangene Zahlung.
  • Separate transparente Kontoführung: Die Aktion Mensch hat ein Konto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird.

Die Oberlandesgerichte bekommen jedes Jahr eine Mitteilung darüber, welche Zahlungen aus Geldauflagen bei uns eingegangen sind. Die Aktion Mensch ist in den Listen der Oberlandesgerichte eingetragen: Als gemeinnützige Organisation, die solche Zahlungen bekommen darf.

Infos zu den Projekten

Eine Quittung für die gezahlte Geldauflage können wir allerdings nicht ausstellen. Das geht nur bei Spenden. Denn hier spielt die Freiwilligkeit der Zahlung eine große Rolle.

Mehr über unsere Projekte erfährst du im Jahresbericht oder auf der Aktion Mensch-Karte.

Wir danken dir ganz herzlich für deine Unterstützung durch die Zuweisung und Zahlung von Geldauflagen!

Geldauflagenkonto *

Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN DE77 3806 0186 2100 2400 10
BIC GENODED1BRS

* HINWEIS: Dies ist kein Spendenkonto

Ansprechpartnerin:

Karin Eul

Telefon 0228 2092–62 18