Hintergrundwissen Inklusion
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle Menschen. Zum Beispiel: Kinder mit Behinderung gehen auf eine allgemeine Schule. Jugendliche mit Behinderung machen eine Lehre oder studieren. Keiner soll zu ihnen sagen: Das kannst du nicht. Das Leben in der Gesellschaft soll so gestaltet sein, dass alle dabei sein können, wenn sie wollen. Das bedeutet Teilhabe und diese will die Aktion Mensch erreichen.
In Deutschland leben 81 Millionen Menschen, jeder achte davon hat eine Behinderung. Wahrscheinlich sind es sogar noch mehr. Denn nicht alle haben ihre Behinderung bei einer Behörde angegeben. Viele Arten von Behinderung kennen wir aus unserem täglichen Leben: Menschen die nicht sehen, hören oder gehen können. Doch es gibt auch viele andere Behinderungen, die kaum jemand sieht oder kennt. Zum Beispiel Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einer Depression sieht man ihre Behinderung nicht an. Deswegen bleiben sie mit ihren Problemen oft allein.
Angst vor Kontakt abbauen
Viele Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung treffen. Sie schämen sich und vermeiden den Kontakt. Wenn aber alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben sollen, brauchen wir mehr Kontakt. Die Aktion Mensch will genau das erreichen. Durch Aufklärung versuchen wir die Angst vor Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung abzubauen. Außerdem fördern wir Projekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben.
Gesetze für Menschen mit Behinderung
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit darf der Staat Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln als Menschen ohne Behinderung. Seit 2002 gibt es weitere Gesetze: Zum Beispiel müssen Behörden ihre Internetseiten, Formulare und Anträge barrierefrei anbieten. Menschen mit verschiedenen Behinderungen müssen sie benutzen und verstehen können.
Im Jahr 2006 kam ein neues Gesetz dazu: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Viele nennen es auch Anti-Diskriminierungsgesetz. Das Gesetz verbietet nun allen Menschen in Deutschland, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen. Wenn sich zum Beispiel ein Mensch mit Behinderung für einen Job bewirbt, darf der Arbeitgeber ihn nicht wegen seiner Behinderung ablehnen. Auch in der Schule oder bei einem Vertragsabschluss zwischen zwei Menschen darf keiner wegen einer Behinderung anders behandelt werden. Außerdem schützt das Gesetz noch weitere Menschen: Zum Beispiel ist es verboten, Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder wegen ihres Alters anders zu behandeln als andere.
Außerdem gibt es einen internationalen Vertrag für Menschen mit Behinderung: Er heißt UN-Behindertenrechtskonvention. Viele Länder wie Deutschland haben ihn schon unterschrieben. Damit verpflichten sich diese Länder, Menschen mit Behinderung nicht zu benachteiligen. In dem Vertrag stehen weitere Ziele:
- Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie lernen wollen. (Selbstbestimmung)
- Sie haben das Recht, am allgemeinen Leben teilzunehmen. (Teilhabe)
- Menschen mit Behinderung sollen so leben, wie alle Menschen. (Gleichstellung)
Recht auf Teilhabe - Staatliche Angebote der Unterstützung
In Deutschland gibt es zwei wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderung: Das Sozialgesetzbuch 9 (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und das Sozialgesetzbuch 11 (Teilhabe-Leistungen). Nach diesen Gesetzen haben Menschen mit Behinderung das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wenn zum Beispiel ein gehörloser Student an einer Vorlesung teilnehmen möchte, kann er einen Gebärdensprachdolmetscher bekommen. Ein Mensch mit Sehbehinderung am Arbeitsplatz hat das Recht auf technische Hilfsmittel. Oder wenn ein Mensch mit Behinderung ins Kino oder zum Konzert gehen möchte, kann er oder sie eine persönliche Assistenz bekommen.
Menschen mit Behinderung haben durch die Gesetze das Recht, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es wollen. Sie können entscheiden, woran sie teilhaben möchten und wie sie teilhaben möchten. Sie müssen sich nicht anpassen, sondern können nach ihren Wünschen leben. Trotzdem gibt es noch viele Hindernisse. Darum müssen alle weiterhin daran arbeiten, damit alle Gesetze, Verträge und Verpflichtungen für Menschen mit Behinderung eingehalten werden.
Verbände für Menschen mit Behinderung und Behindertenbewegung
Für viele Menschen mit Behinderung ist es bis heute schwer, ihr Leben so zu leben, wie sie es wollen. Deswegen gibt es Verbände, Vereine und Gruppen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. Die Gruppen der Behindertenhilfe sprechen Probleme von Menschen mit Behinderung an und fordern Besserung. Zum Beispiel sprechen sie mit Politikern, organisieren Demonstrationen oder starten Unterschriftenaktionen. Außerdem bieten sie Menschen mit Behinderung Hilfe für den Alltag an. Zum Beispiel mit Wohneinrichtungen, Beratungsstellen oder Schulen.
Auch die Behindertenbewegung will ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung erreichen. In der Behindertenbewegung schließen sich Menschen mit Behinderung zusammen. Als Gruppe setzen sie sich für bestimmte Ziele ein, zum Beispiel die persönliche Assistenz. Durch die persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderung heute viel besser selbst bestimmen, wie sie ihr Leben gestalten wollen.
Eine weitere Gruppe aus der Behindertenbewegung will ein neues Studium an der Universität einrichten: Die Disability Studies. Die Idee dahinter ist, dass man besser die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung erforschen sollte. Die persönlichen Erfahrungen sollen zeigen, was ein Leben mit Behinderung bedeuten kann. Damit will die Behindertenbewegung eine andere Sichtweise ermöglichen. Menschen mit Behinderung sind somit keine Forschungsobjekte mehr. Sondern sie werden mit ihren Problemen und Erfahrungen ernst genommen.