Aufbau einer ombudschaftlichen Vertretung
Bislang gab es für Kinder und Jugendliche oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen in Thüringen keine Möglichkeit, sich bei Konfliktfällen unabhängig von einer Ombudsstelle beraten zu lassen. Durch den Aufbau einer ombudschaftlichen Vertretung sollen die Rechte junger Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten gestärkt werden. Das gilt beispielsweise in Streitfällen, bei denen es um Leistungen von Kostenträgern geht. Es gilt auch bei Verletzungen allgemeiner Persönlichkeitsrechte, die zu Konflikten mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe führen können.
Unabhängig sowie träger- und einrichtungsübergreifend soll in Thüringen ein ombudschaftliches System entwickelt werden, das für junge Menschen zugänglich ist. Obwohl die Politik bislang noch keine rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Ombudsstellen lieferte, existieren bereits in 11 Bundesländern Ombudsstellen, die sich im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeschlossen haben. Ihre Arbeit zeigt, wie sehr sowohl die jungen Menschen selbst als auch die Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe davon profitieren. Die Zielgruppe kann ihre Rechte besser durchsetzen und durch die Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern werden Entscheidungswege transparenter.
Projektdaten
Projektzeitraum:
1. Januar 2020 bis 31.12.2023
Fördersumme:
300.000 Euro
Bewilligungsdatum:
26. September 2019
Kontakt
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V.
Johannesstraße 299084 Erfurt
Telefon: 0361 653 194-83
E-Mail: post@dksbthueringen.de
Weitere Informationen:
Aktion Mensch
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de
Tel: 0228/2092 - 5555