Förderprogramm Wege zum selbstbestimmten Wohnen
Förderidee
Die Aktion Mensch setzt sich für ein breites Angebot an Wohnmöglichkeiten ein. Darunter fällt auch das selbstbestimmte Wohnen. Wir fördern Unterstützungsangebote, die Menschen auf dem Weg zum eigenständigen Wohnen begleiten.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Dienst für ambulantes Wohnen aufbauen
Unterstützen Sie Menschen mit Behinderung dabei, ihren Alltag selbstbestimmt gestalten zu können.
Lokale Netzwerke aufbauen
Bringen Sie wichtige Akteure zusammen, um den Zugang zu unterstützen Wohnformen zu verbessern.
Neue Wohnformen erproben
Entwickeln und Erproben Sie neue Ideen für selbstbestimmte Wohnformen wie zum Beispiel Trainingswohnen.
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Projektförderung: zeitlich befristete Vorhaben, die neue Wohnformen voranbringen
Anschubförderung: Starthilfe für den Auf- und Ausbau von Diensten für ambulant betreutes Wohnen
Projektförderung: Wege zum selbstbestimmten Wohnen
Das fördert die Aktion Mensch:
- Aufbau lokaler Netzwerke
- neue Konzepte für personenbezogene Unterstützungsangebote
- neue Konzepte und Erprobung neuer Wohnformen
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen, Barrierefreiheit
Zuschuss: max. 100.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 2 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der Personal-/ Honorar-/ Sach- und Investitionskosten
= maximal 50.000 € - bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
= maximal 50.000 €
Laufzeit:
Laufzeit bis 2 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten (z. B. für Partizipation)
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden
Anforderungen an die Projektförderung
- Bei Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen sind maximal 5 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig. Der Nachweis erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag.
Anschubförderung: Aufbau neuer Wohnangebote
Das fördert die Aktion Mensch:
- Aufbau eines Dienstes für ambulant betreutes Wohnen
- Aufbau Trainingswohnen
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 400.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 400.000 €
Laufzeit:
5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Bei Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen sind maximal 5 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig. Der Nachweis erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Anschubförderung: Ausbau bestehender Wohnangebote
Das fördert die Aktion Mensch:
- Aufbau eines bestehenden Dienstes für ambulant betreutes Wohnen.
- Ausbau Trainingswohnen
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 200.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 3 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 200.000 €
Laufzeit:
3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Bei Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen sind maximal 5 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig. Der Nachweis erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag.
Beim Ausbau eines bestehenden Dienstes für ambulant betreutes Wohnen gilt:
- Das neue Angebot unterscheidet sich von den bestehenden Angeboten hinsichtlich Zielgruppe und/oder Konzeption.
- Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Investitionsförderung: Wege zum selbstbestimmten Wohnen
Das fördert die Aktion Mensch:
Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien sowie barrierefreien Räumlichkeiten zur Organisation der Assistenzdienstleistungen
Förderfähige Kosten: Kauf, (Um-) Bau und Ausstattung von Immobilien
Zuschuss: max. 300.000 € (bei umfassender Barrierefreiheit)
Eigenmittel: min. 20 %
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
Wie viel gibt es:
- maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €
- Zweckbindung
- Immobilien: 25 Jahre
- Ausstattung: 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden von privaten Institutionen
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Bei Investitionsförderungen für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche nach SGB VIII wird der Zuschuss anteilig nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Hilfe nach § 35 a SGB VIII erhalten, berechnet.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
- Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung".
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind
- Vorhaben aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort (bezogen auf ein Postleitzahlengebiet)
- Einen Dienst, der an ein bestimmtes Wohnangebot gebunden ist
- Betreutes Wohnen in Gastfamilien ist als eigener Dienst nicht förderfähig.
- Honorarkosten sind für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation nicht förderfähig.
- Kosten, die durch eine*n Teilnehmer*in am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen, sind nicht förderfähig.
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