Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport
Förderidee
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Inklusive Sport- und Kulturangebote schaffen
Bringen Sie Menschen mit und ohne Behinderung auf dem Sportplatz oder in kreativen Workshops zusammen.
Familienunterstützenden Dienst gründen
Unterstützen Sie Menschen mit Behinderung bei ihrer selbst
bestimm ten Freizeitgestaltung.In barrierefreie Begegnungsstätten investieren
Wir fördern den barrierefreien Neu- und Umbau sowie die Ausstattung von offenen Begegnungsstätten.
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Projektförderung: zeitlich befristete, größere Vorhaben für Begegnungen, Kultur und Sport
Anschubförderung: Starthilfe für den Auf- bzw. Ausbau von ambulanten Unterstützungsangeboten
Investitionsförderung: Anschaffungen wie der Kauf oder (Um-) Bau von Immobilien
Projektförderung: Begegnung, Kultur und Sport
Das fördert die Aktion Mensch:
- Inklusive Projekte: Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Stadtführungen, Theater- oder Tanzangebote, Kunstateliers, Zirkusprojekte oder inklusive Radtouren. Ebenso werden Angebote gefördert, die sich exklusiv an Menschen mit Behinderung richten.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten. Zum Beispiel um Sport in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen, Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zuschuss: max. 450.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
- bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €
Laufzeit:
bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zusatzinfo: Honorierung von Werkstattmitarbeitenden
Anschubförderung: Aufbau neuer Freizeitangebote
Das fördert die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch fördert den Aufbau neuer dauerhafter, ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel familienunterstützende Dienste, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 400.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 400.000 €
Laufzeit:
5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Beitrags verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Anschubförderung: Ausbau bestehender Freizeitangebote
Das fördert die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch fördert den Ausbau vorhandener ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel familienunterstützende Dienste, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 200.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 3 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 200.000 €
Laufzeit:
3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Beitrags verpflichtet.
Ausbau eines bestehenden Dienstes:
- Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neue Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und / oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Investitionsförderung: Begegnungsstätten und Tagesstrukturen
Das fördert die Aktion Mensch:
Zur Investitionsförderung zählen Kauf, Umbau und Ausstattung von barrierefreien Immobilien zum Beispiel zum Aufbau von offenen Begegnungsstätten und Tagesstrukturen für Menschen mit Behinderung im Seniorenalter.
Förderfähige Kosten: Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
Zuschuss: max. 300.000 € (bei umfassender Barrierefreiheit)
Eigenmittel: min. 20 %
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
Wie viel gibt es:
- maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
- Zum Antrag "Investitionsförderung"
- Zum Antrag "Investitionsförderung mit umfassender Barrierefreiheit"
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Fachveranstaltungen
- Schulische Pflichtveranstaltungen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Inklusive Ferien- und Bildungsfreizeiten (Hinweis: Hierzu gibt es ein eigenes Förderprogramm "Ferienreisen")
- Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
- Grundsätzlich mehr als zwei Anschubförderungen eines Trägers aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort (bezogen auf ein Postleitzahlen-Gebiet)
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
Investitionsförderung
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, bei denen die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können
- Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
- Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Begegnungsstätten für Kinder und Jugendliche sowie inklusiven Spielplätzen
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