Förderprogramm Kinder und Jugendliche stärken
Förderidee
Die Aktion Mensch möchte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alltag unterstützen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit stärken und ihnen die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Zielgruppe
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Demokratiebildung und -beteiligung fördern
Ermutigen und befähigen Sie Jugendliche dazu, ihren Sozialraum positiv zu verändern.
Fähigkeiten entdecken und Kompetenzen stärken
Gründen und gestalten Sie mit Kindern mit und ohne Behinderung inklusive Projekte im Stadtteil.
Ambulante Beratungsstellen aufbauen
Wir fördern den Aufbau von inklusiven Familien- und Erziehungs
beratungs stellen.Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Projektförderung: Zeitlich befristete Vorhaben, die Kinder und Jugendliche stärken
Projektförderung: Kinder und Jugendliche stärken
Das fördert die Aktion Mensch:
- Um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, fördert die Aktion Mensch Projekte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Die Förderung orientiert sich dabei am lokalen Bedarf sowie an qualitativ überzeugenden Konzepten.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten, um die Teilhabe-Chancen von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen, Barrierefreiheit
Zuschuss: max. 450.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
- bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €
Laufzeit:
bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- bare Mittel
- Spenden
- individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden
Ihr Projekt kostet maximal 10.000 Euro?
Mit unserer Förderaktion "Viel vor" erhalten Sie bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Ihr Projekt. Ihre Vorteile: kürzere Bearbeitungszeiten, keine erforderlichen Eigenmittel, vereinfachte Abrechnung.
Anschubförderung: Neue ambulante Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen aufbauen
Das fördert die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch fördert den Aufbau neuer, dauerhafter ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 400.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 400.000 €
Laufzeit:
5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- bare Mittel
- Spenden
- individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Anschubförderung: Bestehende ambulante Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ausbauen
Das fördert die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch fördert den Ausbau vorhandener ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 200.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 3 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 200.000 €
Laufzeit:
3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- bare Mittel
- Spenden
- individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau ambulanter Angebote ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.
Ausbau eines bestehenden Dienstes:
- Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neue Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und / oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Ferienreisen und Klassenfahrten
- Mittagstische für Schüler
- Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und Förderschulen
- Betreuung in Kindertageseinrichtungen
- Einzelveranstaltungen mit Wiederholungscharakter
- Fortbildung für hauptamtliches Personal
- Einzelkurse in der Familienbildung (z. B. PEKiP, SAFE)
- Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
- Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden (zum Beispiel SGB VIII, SGB II, ARGE, Jobcenter, GKV)
- Grundsätzlich mehr als zwei Anschubförderungen eines Trägers aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort (bezogen auf ein Postleitzahlengebiet)
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
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