Förderprogramm Barrierefreiheit für alle
Förderidee
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Kinder und Jugendliche
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Webseiten barrierefrei gestalten
Digitale Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für eine aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Ambulante Angebote schaffen
Wir geben Starthilfe für Büros für Leichte Sprache oder Prüfdienste, die mehr Barrierefreiheit im Alltag ermöglichen.
Bauliche Barrierefreiheit sicherstellen
Ein barrierefreier Bau und Ausstattung von Gebäuden trägt dazu bei, dass alle Menschen Zugang haben.
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Mikroförderung: kleine, niederschwellige Vorhaben vor Ort
Projektförderung: zeitlich befristete, größere Vorhaben für mehr Barrierefreiheit
Anschubförderung: Starthilfe für ambulante Angebote in den ersten Geschäftsjahren
Investitionsförderung: Anschaffungen wie der Kauf, (Um-) Bau von Immobilien
Mikroförderung: Barrierefreiheit
Das fördert die Aktion Mensch:
- Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
- Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Förderfähige Kosten:
- Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Bauten/Umbauten
- technische Gebrauchsgegenstände
- Honorarkosten für Gebärdensprach-/Schriftdolmetscher*innen
- Gestaltung barrierefreier Webseiten
Zuschuss: max. 5.000 €
Eigenmittel: nicht erforderlich
Laufzeit: bis zu einem Jahr
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
maximal 100 % der förderfähigen Kosten
= maximal 5.000 €
Laufzeit:
bis zu einem Jahr
Finanzierungsmittel:
Bei Kosten bis zu 5.000 € ist kein eigenes Geld notwendig.
Anforderungen an die Mikroförderung:
- Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 €.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
- Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (als Bei- oder Mitfahrer*in)
- Das Fahrrad ist mit einem Elektro-Motor ausgestattet.
Förderfähige Kosten:
- Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Bauten/Umbauten
- technische Gebrauchsgegenstände
- Honorarkosten für Gebärdensprach-/Schriftdolmetscher*innen
- Gestaltung barrierefreier Webseiten
Projektförderung: Barrierefreiheit
Das fördert die Aktion Mensch:
- Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
- Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen, Barrierefreiheit
Zuschuss: max. 450.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
- bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €
Laufzeit:
bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Projektförderung:
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zusatzinfo: Honorierung von Werkstattmitarbeitenden
Anschubförderung: Ausbau bestehender Angebote zur Barrierefreiheit
Das fördert die Aktion Mensch:
Ausbau ambulanter Angebote zum Beispiel:
- Büro für leichte Sprache
- Prüfdienst der Barrierefreiheit
- Wohnraumberatung
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 200.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 3 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- maximal 90 % der förderfähigen Kosten = maximal 200.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Anschubförderung: Aufbau neuer Angebote zur Barrierefreiheit
Das fördert die Aktion Mensch:
Aufbau neuer ambulanter Angebote zum Beispiel:
- Büro für leichte Sprache
- Prüfdienst der Barrierefreiheit
- Wohnraumberatung
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 400.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- maximal 90% der förderfähigen Kosten = maximal 400.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
Investitionsförderung: Barrierefreiheit
Was die Aktion Mensch fördert:
Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit).
Förderfähige Kosten: Neu und Umbau, Erweiterung zu einem barrierefreien Umfeld, Ausstattung und Inventar
Zuschuss: max. 300.000 € (bei umfassender Barrierefreiheit)
Eigenmittel: min. 20 %
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
Wie viel gibt es:
- maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Neu/-Umbau, Erweiterung zu einem barrierefreien Umfeld
- Ausstattung/ Inventar
- Zum Antrag "Investitionsförderung"
- Zum Antrag "Investitionsförderung mit umfassender Barrierefreiheit"
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Fachveranstaltungen
- Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
- Mehr als zwei Anschubförderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
Mikroförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Immobilien, die vor weniger als fünf Jahren von der Aktion Mensch gefördert wurden, können nicht gefördert werden
Investitionsförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und
sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können - Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
- Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB sind nicht förderfähig. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.
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