Das wir gewinnt

Förderprogramm Betriebliche Inklusion

Förderidee

Wir möchten Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren und den Weg für eine berufliche (Wieder-) Eingliederung ebnen. Deshalb fördern wir den Aufbau von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber.

Zielgruppe

  • Menschen mit Behinderung

 

Beispiele für förderfähige Vorhaben

Jobs und Praktika vermitteln

Bringen Sie arbeitssuchende Menschen mit Behinderung und potenzielle Arbeitgeber zusammen.

Netzwerke aufbauen

Initiieren Sie einen Wissenstransfer und Austausch zur betrieblichen Inklusion zwischen lokalen Akteuren in Ihrer Region.

Immobilien (um-) bauen

Schaffen Sie passende Räumlichkeiten und eine barrierefreie Ausstattung für Ihren Dienst zur betrieblichen Inklusion.

Anschubförderung: Aufbau neuer Strukturen zur betrieblichen Inklusion

Das fördert die Aktion Mensch:

Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie...:

  • veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
  • beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
  • bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.

Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten

Zuschuss: max. 400.000 €

Eigenmittel: min. 10 %

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 400.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    •  Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
  • Ausbau von bestehenden Strukturen:
    • Der bestehenden Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
    • Das neuen Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und/ oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten

 

Passende Projektbeispiele

Anschubförderung: Ausbau bestehender Strukturen zur betrieblichen Inklusion

Das fördert die Aktion Mensch:

Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie...:

  • veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
  • beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
  • bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.

Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten

Zuschuss: max. 200.000 €

Eigenmittel: min. 10 %

Laufzeit: bis zu 3 Jahre

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 200.000 € 

Laufzeit:

bis 3 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    •  Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
  • Ausbau von bestehenden Strukturen:
    • Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
    • Das neue Angebote unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppen und/ oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten

 

Investitionsförderung: Auf- und Ausbau von geförderten Diensten zur betrieblichen Inklusion

Das fördert die Aktion Mensch:

  • Investitionen zum Kauf, Bau, Umbau und zur Ausstattung von Diensten zur betrieblichen Inklusion.
  • Vorhaben, die in Verbindung mit einer Anschubfinanzierung beantragt und bewilligt werden.

Förderfähige Kosten: Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien

Zuschuss: max. 300.000 € (bei umfassender Barrierefreiheit)

Eigenmittel: min. 20 %

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bei umfassender Barrierefreiheit = maximal 300.000 €
    oder
  • bis zu 40 %  der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
    • Zweckbindung:
      • Immobilien: 25 Jahre
      • Ausstattung: 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:

  • Bare Mittel
  • Spenden
  • Darlehen
  • Öffentliche Mittel 

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Personelle und räumliche Abgrenzung von vorhandenen Angeboten bei Werkstätten, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
  • Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
  • Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar. 

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien

 

Anschubförderung

Wir fördern keine...

  • Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die ausschließlich auf die Schaffung von Beschäftigungsplätzen in Werkstätten ausgerichtet sind (auch ausgelagerte Arbeitsplätze von Werkstätten für Menschen mit Behinderung),
  • Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind,
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen,
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst,
  • Kosten, die durch eine*n Teilnehmende*n am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen.

Investitionsförderung

Nicht förderfähig sind...

  • eine zweite Förderung einer Immobilie (Ausnahme siehe „Hinweise zur Mehrfachförderung“),
  • mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind,
  • Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.

Netzwerk-Tipp

Das Netzwerk der Dienste zur betrieblichen Inklusion "Inklusion-geht-gemeinsam.de" verbindet deutschlandweit Ansprechpartner*innen zur Jobvermittlung für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

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