Förderprogramm Betriebliche Inklusion
Förderidee
Wir möchten Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren und den Weg für eine berufliche (Wieder-) Eingliederung ebnen. Deshalb fördern wir den Aufbau von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Jobs und Praktika vermitteln
Bringen Sie arbeitssuchende Menschen mit Behinderung und potenzielle Arbeitgeber zusammen.
Netzwerke aufbauen
Initiieren Sie einen Wissenstransfer und Austausch zur betrieblichen Inklusion zwischen lokalen Akteuren in Ihrer Region.
Immobilien (um-) bauen
Schaffen Sie passende Räumlichkeiten und eine barrierefreie Ausstattung für Ihren Dienst zur betrieblichen Inklusion.
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Anschubförderung: Starthilfe für den Auf- bzw. Ausbau von Diensten in den ersten Geschäftsjahren
Investitionsförderung: Anschaffungen wie der Kauf oder (Um-)Bau von Immobilien
Anschubförderung: Aufbau neuer Strukturen zur betrieblichen Inklusion
Das fördert die Aktion Mensch:
Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie...:
- veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
- beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
- bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 400.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 400.000 €
Laufzeit:
bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
- Ausbau von bestehenden Strukturen:
- Der bestehenden Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neuen Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und/ oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
Passende Projektbeispiele
Anschubförderung: Ausbau bestehender Strukturen zur betrieblichen Inklusion
Das fördert die Aktion Mensch:
Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie...:
- veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
- beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
- bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Fortbildungskosten
Zuschuss: max. 200.000 €
Eigenmittel: min. 10 %
Laufzeit: bis zu 3 Jahre
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft?
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr
= maximal 200.000 €
Laufzeit:
bis 3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
- Ausbau von bestehenden Strukturen:
- Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neue Angebote unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppen und/ oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
Investitionsförderung: Auf- und Ausbau von geförderten Diensten zur betrieblichen Inklusion
Das fördert die Aktion Mensch:
- Investitionen zum Kauf, Bau, Umbau und zur Ausstattung von Diensten zur betrieblichen Inklusion.
- Vorhaben, die in Verbindung mit einer Anschubfinanzierung beantragt und bewilligt werden.
Förderfähige Kosten: Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
Zuschuss: max. 300.000 € (bei umfassender Barrierefreiheit)
Eigenmittel: min. 20 %
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
Wie viel gibt es:
- bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bei umfassender Barrierefreiheit = maximal 300.000 €
oder - bis zu 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
- Zweckbindung:
- Immobilien: 25 Jahre
- Ausstattung: 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Personelle und räumliche Abgrenzung von vorhandenen Angeboten bei Werkstätten, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
Anschubförderung
Wir fördern keine...
- Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die ausschließlich auf die Schaffung von Beschäftigungsplätzen in Werkstätten ausgerichtet sind (auch ausgelagerte Arbeitsplätze von Werkstätten für Menschen mit Behinderung),
- Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind,
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen,
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst,
- Kosten, die durch eine*n Teilnehmende*n am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen.
Investitionsförderung
Nicht förderfähig sind...
- eine zweite Förderung einer Immobilie (Ausnahme siehe „Hinweise zur Mehrfachförderung“),
- mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind,
- Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.
Netzwerk-Tipp
Das Netzwerk der Dienste zur betrieblichen Inklusion "Inklusion-geht-gemeinsam.de" verbindet deutschlandweit Ansprechpartner*innen zur Jobvermittlung für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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