Zuschuss-Erhöhungen zum 2.1.2024
Steigende Kosten und Gehälter stellen viele Förderprojekte vor große Herausforderungen. Wir möchten, dass unsere Projekt-Partner weiterhin verlässlich planen und ihre Projekte erfolgreich durchführen können. Das Kuratorium der Aktion Mensch hat daher zwei wichtige Beschlüsse gefasst, um den aktuellen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Zum 2.1.2024 werden folgende Maßnahmen wirksam:
- Anhebung der Obergrenze für Personalkosten für alle aktiven Förderangebote
- Anhebung des maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderangeboten
- Anhebung der Pauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen
Erhöhung der Zuschüsse
In den folgenden Bereichen werden die Zuschüsse um bis zu 100.000 € angehoben:
Anschubfinanzierung
- Neue Angebote: Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 € (von 300.000 € auf 400.000 €)
- Bestehende Angebote: Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 € (von 150.000 € auf 200.000 €)
Projektförderung
- Projektförderung bis zu max. 300.000 €: Erhöhung des max. Zuschusses um 100.000 € (von 300.000 € auf 400.000 €)
- Projektförderung bis zu max. 150.000 €*: Erhöhung des max. Zuschusses um 50.000 € (von 150.000 € auf 200.000 €)
Bildungsmaßnahmen und Ferienreisen
- Erhöhung des maximalen Zuschusses pro Kalenderjahr und Träger um 100.000 € (von 300.000 € auf 400.000 €)
* Betrifft die Förderangebote "Strukturhilfen für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe" im Lebensbereich Arbeit und die "Projektförderung für neue Angebote für 2-8 Personen" im Lebensbereich Wohnen.
Erhöhung der Personalkosten-Obergrenze
Die Obergrenzen für Personalkosten werden in allen Kategorien um jeweils 10.000 € erhöht. Im Detail bedeutet das folgende Veränderungen:
- Leitung:
Erhöhung von 90.000 € auf 100.000 € - Betreuung:
Erhöhung von 70.000 € auf 80.000 € - Verwaltung:
Erhöhung von 50.000 € auf 60.000 €
Erhöhung der Pauschalen für Begleitpersonen
Ferienreisen für Menschen mit Behinderung
- Anhebung der Pauschale pro Begleitperson von 35 auf 50 Euro
Inklusive Ferienreisen für Kinder und Jugendliche
- Anhebung der Pauschale pro Begleitperson für Kinder und Jugendliche mit Behinderung von 70 auf 80 Euro
- Anhebung der Pauschale pro Begleitperson für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung von 35 auf 50 Euro
Gut zu wissen
Anträge, die vor dem 2. Januar 2024 eingereicht wurden, sind von der Erhöhung ausgeschlossen.
Anträge, die bereits in diesem Jahr angelegt wurden, aber erst im Jahr 2024 eingereicht werden, werden durch die Aktion Mensch im System auf die höheren Summen „umgezogen“.