Das wir gewinnt

Förderprogramm Ferienreisen

Förderidee

Ob Strandurlaub an der Ostsee, Zelten in Frankreich oder Wandern in den Bergen – die Aktion Mensch fördert inklusive Ferienreisen im In- und Ausland.

Zielgruppe

  • Menschen mit Behinderung
  • Kinder und Jugendliche

Beispiele für förderfähige Vorhaben

Urlaubserlebnisse ermöglichen

Bieten Sie Menschen mit Behinderung die Möglichkeit neue Länder und Städte zu entdecken.

Inklusion von Anfang an erleben

Inklusive Ferienreisen für Kinder und Jugendliche schaffen ein Miteinander ohne Berührungsängste.

Unterstützung anbieten

Wir fördern die Kosten für Begleitpersonen, um Ihr inklusives Ferienangebot möglich zu machen. 

Pauschalförderung Ferienreisen

Das fördert die Aktion Mensch:

Die Aktion Mensch fördert die Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung bei Gruppenreisen. Auch inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sind förderfähig. 

Je Begleitperson pro Tag…

 

  • für Menschen mit Behinderung 50 €
  • für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
  • für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:

Wie viel gibt es:

Je Begleitperson pro Tag…

  • für Menschen mit Behinderung 50 €
  • für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
  • für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €

Maximal 400.000 € / pro Jahr und Projekt-Partner

Eigenmittel:

nicht erforderlich

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung
  • Regelfall: 1 Begleitperson für 3 Menschen mit Behinderung (1:3)
  • Eine 1:2 oder 1:1-Begleitung ist möglich bei
    • Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
    • Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind
    • Menschen mit Sinnesbehinderungen
    • Menschen mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten

Anforderungen der Pauschalförderung Menschen mit Behinderung:

  • Für eine Förderung ist wichtig, dass die Projekt-Partner Wünsche von Menschen mit Behinderung aufgreifen und offen ausgeschriebene Reisen anbieten.
  • Die Reisen müssen von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden. 

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
  • Reisen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime und stationäre Einrichtungen nach §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung.
  • Ausflüge ohne Übernachtung
  • Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe

Noch nicht das richtige Förderangebot gefunden? 

Mit unserem Förderfinder finden Sie schnell und einfach das passende Förderangebot für Ihre Projektidee.

Weitere Unterstützung und Kontakt

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Erfüllt Ihre Organisation die Förder-Kriterien der Aktion Mensch?

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne weiter.

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