Förderprogramm Ferienreisen
Förderidee
Ob Strandurlaub an der Ostsee, Zelten in Frankreich oder Wandern in den Bergen – die Aktion Mensch fördert inklusive Ferienreisen im In- und Ausland.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Kinder und Jugendliche
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Urlaubserlebnisse ermöglichen
Bieten Sie Menschen mit Behinderung die Möglichkeit neue Länder und Städte zu entdecken.
Inklusion von Anfang an erleben
Inklusive Ferienreisen für Kinder und Jugendliche schaffen ein Miteinander ohne Berührungsängste.
Unterstützung anbieten
Wir fördern die Kosten für Begleitpersonen, um Ihr inklusives Ferienangebot möglich zu machen.
Pauschalförderung Ferienreisen
Das fördert die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch fördert die Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung bei Gruppenreisen. Auch inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sind förderfähig.
- für Menschen mit Behinderung 50 €
- für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
- für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
- Ferienreise für Menschen mit Behinderung
- Ferienreise für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
Wie viel gibt es:
Je Begleitperson pro Tag…
- für Menschen mit Behinderung 50 €
- für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
- für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €
Maximal 400.000 € / pro Jahr und Projekt-Partner
Eigenmittel:
nicht erforderlich
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung
- Regelfall: 1 Begleitperson für 3 Menschen mit Behinderung (1:3)
- Eine 1:2 oder 1:1-Begleitung ist möglich bei
- Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
- Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind
- Menschen mit Sinnesbehinderungen
- Menschen mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten
Anforderungen der Pauschalförderung Menschen mit Behinderung:
- Für eine Förderung ist wichtig, dass die Projekt-Partner Wünsche von Menschen mit Behinderung aufgreifen und offen ausgeschriebene Reisen anbieten.
- Die Reisen müssen von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden.
- Zum Antrag "Ferienreise für Menschen mit Behinderung"
- Zum Antrag "Ferienreise für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre"
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
- Reisen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime und stationäre Einrichtungen nach §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung.
- Ausflüge ohne Übernachtung
- Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe
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